Archiv:Antragsfabrik Bayern/Parteispenden an den LV Bayern

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Entwurf für einen Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bayern von CEdge.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern.


Ich ziehe den Antrag zurück, aufgrund des Grads an Unterstützung und Diskussion unter Berücksichtigung der Sensibilität des Themas. CEdge

Antrag

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
CEdge
Betrifft
Satzung des Landesverband Bayern / Abschnitt B §5
Beantragte Änderungen

Die Folgende Änderung wird beantragt.

Alte Version:

Abschnitt B: Finanzordnung

§5 - Spenden
Für Parteispenden finden §25 Parteiengesetz sowie §7 der Finanzordnung der Piratenpartei Deutschland Anwendung.


Neue Version:

Abschnitt B: Finanzordnung

§5 - Spenden
(1) Für Parteispenden finden §25 Parteiengesetz sowie §7 der Finanzordnung der Piratenpartei Deutschland Anwendung.
(2) Der Landesverband Bayern veröffentlicht ab einer Spendenhöhe von über 3300 € in einem Geschäftsjahr von einer juristischen oder natürlichen Person unverzüglich Name und Anschrift des Spenders.
(3) Spendet eine juristische oder natürliche Person über 10000 € in einem Geschäftsjahr, werden von dieser Person alle bisherigen und weiteren Einzelspenden dieses Geschäftsjahres unter Angabe von Eingangsdatum, Anschrift und Name unverzüglich veröffentlicht.
(4) Der Landesverband Bayern begrenzt die Spendenhöhe von einer juristischen oder natürlichen Person auf höchstens 50000 € in einem Geschäftsjahr.
(5) Überschreitet ein Spender die Höhe von 50000 €, sind unverzüglich Spenden zurückzuleiten, sodass die Höhe nicht mehr überschritten ist.

Begründung

Es existiert ein Antrag für das Parteiprogramm der Bundespartei, in dem gefordert wird, unter anderem ähnliche Regelungen in das Parteiengesetz aufzunehmen. Wenn es derartige Bestrebungen gibt, dann sollten wir selbst mit guten Vorsätzen vorangehen. Wenn andere Verbände nachziehen oder der Bundesparteitag eine Vorgabe macht, schließt sich der Kreis.

Die maximale Höhe von 50000 € pro Jahr aus einer Quelle soll die Möglichkeit von Großspenden einschränken. Diese kann die Unabhängigkeit der Partei gefährden, den Eindruck der Befangenheit erwecken und Raum für geförderte Lobbypolitik schaffen. Überschreiten die Spenden einer Person die Grenze von 3300 € pro Jahr, wird seine Identität offengelegt. 3300 € ist die Grenze, ab der Spenden von natürlichen Personen nicht mehr von der staatlichen Parteienfinanzierung gefördert werden. Ab 10000 € werden zusätzlich bisherige und alle weiteren Spenden des Geschäftsjahres veröffentlicht. Dies wahrt unsere Transparenz gegenüber Wählern und Öffentlichkeit, ohne die Daten von jedem kleinen Spender zu veröffentlichen.

Dieser Antrag ist schon länger bei mir in der Pipeline und nicht abhängig von aktuellen Ereignissen. Allerdings zeigen diese die Bedeutung des Themas.

Zu dem Thema gibt es eine ältere Drucksache des deutschen Bundestages mit mehreren Gutachten: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/067/1406711.pdf

Nennenswert sind insbesondere die Seiten 12, 17, 43 und 70. Die Gutachter haben teilweise unterschiedliche Auffassungen. Das Thema bietet verschiedene Blickwinkel (Transparenz, Unabhängigkeit der Parteien, Aufgaben der Parteien, Verwuzelung in der Bevölkerung,...)

Zu beachten wäre, dass dort das Argument geführt wird, man könne einmal gesetzte Obergrenze aus populistischen Gründen nicht mehr anheben, auch wenn dies nötig oder sinnvoll wäre. Dies sollte von uns vorher durchgekaut werden.

Ich fände es gut, wenn der betroffene Schatzmeister sich äußern könnte, weil er als freiwillig engagierte Person auch damit klar kommen muss und nicht übergangen werden sollte.

UPDATE: Die neue Version des Antrags enthält Änderungen im Blick auf das Parteiengesetz. Die kleine Publizitäsgrenze ermöglicht es Spendern, die staatliche Förderung auszureizen, ohne veröffentlicht zu werden. Die große Publizitätsgrenze (10000 €) existiert bereits im PartG und muss sowieso in den Rechenschaftsbericht. Wir veröffentlichen sofort. Wenn sich diese Regelung durchsetzt, betrifft uns die 50000-€-Grenze im PartG überhaupt nicht, solange wir unsere Obergrenze nicht erhöhen.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Michi 12:38, 23. Jan. 2010 (CET)
  2. Hippy
  3. Webrebell
  4. Martin Auer
  5.  ?
  6. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Awitte (wir müssen die Privatsphäre der Spender nicht unnötig einschränken)
  2. Benjamin Stöcker
  3. ValiDOM (in dieser Version dagegen, siehe Anmerkungen unten)
  4. Max WeberII (Ich bin für Ausgaben- nicht Einnahmenbegrenzung!)
  5. Johannes Müller (Nicht in dieser Version, ohne (4) und (5) könnte ich mich mehr damit anfreunden, eine Obergrenze halte ich aber nicht für sinnvoll)
  6. Haide F.S.
  7. Gerhard
  8. Lars Zillger
  9. Stefan Körner
  10. Petrusilius
  11. Daniel-as
  12. Zwergenpaladin Sympathischer Ansatz, aber nicht in dieser Version
  13. Arthur Schibetz (mehr als die gesetzliche Regelung braucht es nicht)
  14. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Trias
  2. Fluti
  3. Veit
  4. Thomas F
  5.  ?
  6. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

  • Hab mal zu Testzwecken diesen Antrag in Adhocracy eingestellt: http://bayern.liqp.org/proposal/212#c888 Maddin80
  • Innerhalb von 3 Tagen? Was ist wenn der Schatzmeister im Urlaub oder krank ist, etc. Ersetze das bitte durch unvollzüglich "unverzüglich" - das ist juristisch klar definiert und trift den Sinn eher. -- Michi 21:07, 20. Jan. 2010 (CET)
    • Meinst du "unverzüglich"? CEdge 10:34, 21. Jan. 2010 (CET)
    • Ja mein ich. (blödes tippo) - Danke für's ändern. - Michi 12:37, 23. Jan. 2010 (CET)
    • Ja, starre Fristen in einer Satzung zu setzen halte ich für unpassend. Eher "unverzüglich" oder ähnliches. ValiDOM
      • Wurde eingefügt, "unverzüglich" passt und ist eindeutig definiert CEdge 21:20, 22. Jan. 2010 (CET)
  • Eine Öffentlichkeits-Grenze (hier: 2k) halte ich auch für Sinnvoll. Diese liegt lt. Parteiengesetz bei 50k (unverzügliche Veröffentlichung) und bei 10k (im Rechenschaftsbericht). Wir müssen hier mehrere Fragen klären:
    • welche Öffentlichkeits-Grenze? 2k halte ich für zu niedrig. Schon eine Bestellung für Plakate etc. ist höher. Mit 5k könnte ich mich anfreunden. ValiDOM
      • Meinst du mit Bestellung für Plakate, dass jemand für uns Plakate bezahlt (=Spende)? Ich meine nur Parteispenden! CEdge 22:30, 22. Jan. 2010 (CET)
        • Ja, das meine ich. Wo ist der Unterschied zwischen Spenden und Parteispenden? Eine Sachspende muss/kann, wenn der Wert fest steht, genauso geldwert verrechnet werden. Dann ist das auch eine Parteispende? ValiDOM
          • Es gibt keinen Unterschied zwischen Spenden und Parteispenden. Geldwerte Leistungen müssen nach §26 PartG angerechnet werden. Aber wo ist bitte die Masse an Leuten, die solche Summen (egal in welcher Form) spenden? CEdge
    • Warum müssen wir dann dann jede weitere Einzelspende auch unter dieser Grenze veröffentlichen? 2,50eur für Postwertmarken? ;) Würde es da nicht reichen eine Regelung zu treffen, welche die Gesamtsumme der Einzelspenden berücksichtigt? Z.b. wenn die Öffentlichkeitsgrenze erneut erreicht wird muss wieder veröffentlicht werden.
    • Wie, wo und mit welchen Daten erfolgt eine solche Veröffentlichung? Das muss übrigens *nicht* in die Satzung, es ist nur wichtig dies vorher ab zu stecken (wg. Umsetzbarkeit etc.) ValiDOM
    • Spenden über 2k sind afaik recht selten. Man könnte die Grenze bei 3300 € setzen, das ist die maximale Höhe, die bezuschusst wird. --Trias 15:09, 23. Jan. 2010 (CET)
  • Höhe: 50k ?
    • Gerade 50k halte ich für wirklich unpassend. Das stinkt danach, als wenn wir uns vor den Meldungen an den Bundestagspräsidenten drücken wöllten (da liegt die Grenze bei 50k). Zudem kann man diese Grenze, wie schon erwähnt, kaum mehr erhöhen. Also 100k ? ValiDOM
      • So hab ich das noch nicht betrachtet. Ich würde das aber eher als Feature sehen. Das heißt jetzt nicht, dass wir die 50k-Grenze unbedingt halten müssen, sondern, dass ich hier nicht im Fordergrund sehe, dass wir uns "drücken wollen", sondern dass wir so konfiguriert sind, dass wir uns nie unverzüglich melden müssen.
        Das mit der Schwierigkeit, die Grenze nachträglich zu erhöhen, weil es nicht angenehm ist, diese Forderung zu vertreten, habe ich ja schon erwähnt CEdge 22:30, 22. Jan. 2010 (CET)
  • Teilannahme möglich?
    • Mal angenommen, wir legen die Grenze bei 100k und jemand spendet (alles mal hypothetisch...) 100.001,00 Eur. Dürften wir dann 100k nehmen und 1eur zurück überweisen oder müssten wir alles zurück schicken? Die Teilannahme bis zur Grenze sollte möglich sein. ValiDOM
      • Volle Zustimmung. Am besten fände ich die Möglichkeit, das Zuviel zurückzuzahlen. Stellt sich nur die Frage, ob das extra rein muss in die Satzung CEdge 22:30, 22. Jan. 2010 (CET)
  • Ich kann den Antrag nachvollziehen, bin aber etwas gespalten: Bei der FDP Möllemann-Affäre, und ich glaube auch bei der CDU-Affäre, wurden Spenden gezielt gestückelt eingereicht (oft auch auf Strohnamen). Dieses Problem wird durch den Antrag nicht gelöst. Bei der aktuellen FDP-Hotel-Mövenpick-Debatte sei auch bedacht, dass es mir 100x lieber ist, wenn so eine kontroverse Spende transparent veröffentlich wird. Man könnte diesem Antrag nach eine Spende von 100.000 EUR bspw immer noch auf auf 51 Leute verteilen und keiner bekommt etwas mit. Mein Fazit: Maximallimit: nein, Transparenz schon ab 2000 EUR (statt 10.000 Eur laut PartG): ja. -- Roland Moriz 13:25, 22. Jan. 2010 (CET)
    • Dieses Problem lässt sich durch die Satzung überhaupt nicht vollständig lösen. Ich sehe das eher so, dass die niedrigere Publizitätsgrenze im Vergleich zum PartG das Stückeln schwieriger macht (10000 € -> 2000 €). Da muss jemand schon eine Menge tote Leute aus der Zeitung raussuchen, wer soviel Aufwand treibt, lässt sich durch eine Satzung sowieso nicht aufhalten. Außerdem sehe ich nicht, dass uns jemand auf absehbare Zeit so große Summen spenden möchte.
      Das ist dann eher ein Fall für die Verantwortlichen in der Partei. Falls die gar nicht wissen, dass jemand stückelt, gibt es entsprechende statistische Software, die sowas erkennen kann CEdge 22:30, 22. Jan. 2010 (CET)
  • Argument 2
  • Wir sind nicht die ÖDP, ich bin der Meinung Parteispenden gehören dazu. Alles so lassen wie es das Gesetz vorschreibt scheint mir ausreichend. Wie sich zeigt hat eh nur die CDU/CSU mit den Parteispenden Probleme.-- Matze.fu 21:22, 22. Jan. 2010 (CET)
  • sonst wird dem Kassier doch langweilig... Parteispenden gehören einfach dazu --Awitte 23:17, 22. Jan. 2010 (CET)
    • Parteispenden: ja -- Lobbyeismus: Nein, Danke. Wenn uns eine Person/Firma in einem Jahr mehr als 50k spendet, dann ist dass weit mehr als wir durch Mitgliedsbeiträge (13 k) einnehmen. Mann muss also annehmen das ihm/der Firma die Partei (genauer der LV) damit halb "gehört". Er kann also praktisch alles erzwingen was er will. Und selbst wenn er das nicht tut wir die Öffentlichkeit es annehmen und uns für unglaubwürdig halten (insb. da "gegen Lobbyeismus" auf unseren Flyern steht). -- Michi 12:49, 23. Jan. 2010 (CET)
  • Ich stimme der Tendenz zu (habe auch schon für eine komlettes Verbot votiert), die Ausarbeitung gefällt mir aber nicht so ganz. --Trias 21:45, 25. Jan. 2010 (CET)
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