Archiv:Antragsfabrik Bayern/"Neue" Grundrechte
Dies ist ein eingereichter Programmantrag für den Landesverband Bayern von CEdge. Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern. |
Inhaltsverzeichnis
Antrag
- Änderungsantrag Nr.
- P-04
- Beantragt von
- CEdge
- Programm
Landeswahlprogramm
- Schlagworte Pro
- Grundrechte, Datenschutz, lebendige Demokratie, Piraten-Thema
- Schlagworte Contra
- Formal bereits gültig
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Vorschlag in das Landeswahlprogramm Bayern aufzunehmen.
Das Kommunikationsgeheimnis, die Gewährleistung der Integrität informationstechnischer Systeme und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sollen in die bayerische Verfassung aufgenommen werden.
Dies trägt der Rolle und dem Bild Bayerns als modernes Bundesland und Technik-Standort Rechnung.
Das Kommunikationsgeheimnis als Generalisierung des Brief-, Post-, und Fernmeldegeheimnisses ist aufgrund der technischen Entwicklung notwendig.
Die Begleitung der digitalen Revolution durch Weiterentwicklung der Grund- und Bürgerrechte betrachten wir als Ausdruck einer lebendigen Demokratie.
- Begründung
Die Piratenpartei Deutschland fordert in ihrem Parteiprogramm, das Brief-, Post-, und Fernmeldegeheimnis zu einem Kommunikationsgeheimnis auszuweiten. Dieses würde Kommunikation zwischen informationstechnischen Systemen schützen.
Das BVerG hat in seinem Urteil zur "Onlinedurchsuchung" ein Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität informationstechnischer Systeme erklärt. Dieses schützt informationstechnische Systeme an sich.
Bereits 1983 hat das BVerG in einem Urteil zur Volkszählung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht anerkannt. Dieses Recht bezieht sich grundsätzlich auf alle Daten, egal wie sensibel sie sind oder wo sie gespeichert werden.
Das geforderte Kommunikationsgeheimnis und das erklärte Grundrecht auf Integrität informationstechnischer Systeme ergänzen sich somit. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stellt die Grundlage für den Datenschutz dar.
Diese Grundrechte sollen in die bayerische Verfassung aufgenommen werden. Da diese teilweise zwar nach dem BVerG geltendes Recht sind, jedoch von der Landespolitik nicht in die bayerische Verfassung aufgenommen wurden, möchten wir dies erreichen. Wer eine Verfassung ließt, sollte alle ihm gewährten Grundrechte dort auch niedergeschrieben finden. Dies wäre ein Ausdruck lebendiger Demokratie, Stichwort "Laptop und Lederhosn". Insbesondere weil das BVerG nach eigener Aussage mit dem Grundrecht auf Integrität informationstechnischer Systeme "Schutzlücken" im Grundrechtekatalog schließt (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neues-Computer-Grundrecht-schuetzt-auch-Laptops-und-Daten-im-Arbeitsspeicher-184298.html).
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ValiDOM (auch wenn der Wortlaut ggf. Änderung erfahren kann: politisch ist das genau richtig!)
- rxl (aber wir sollten uns klar werden, was genau dadurch geändert werden soll)
- Haide F.S.
- Muhh 17:01, 6. Feb. 2010 (CET)
- Thorsten
- Zwergenpaladin Muss aber noch konkreter werden
- Franz Rauchfuss
- Janine Eisfeld
- Thomas-BY
- icho40 22:40, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Aleks A
- Thomas F
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
- Danke für diesen Antrag! Und auch danke dafür, dass Du den Text der Änderung im GG offen lässt :-) ValiDOM
- Saumäßig viele gute ideen, aber wir müssen uns echt mal über die Programme die es gibt unterhalten. Das ganze sind 2 Anträge. Eins fürs Parteiprogramm (Grundsatzprogramm) eins fürs Wahlprogramm. Benjamin Stöcker
- Und laut Bundes-Satzung haben Landesverbände kein eigenes Parteiprogramm. Gerhard
- Aus welchem Passus liest du das raus? Dann wäre die gesamte Kategorie "Programmanträge" sinnlos. Deklarieren wir doch die Anträge als sonstige Anträge um, dann können sie problemlos als "Unterstützungsanträge" beschlossen werden. -- rxl 19:31, 7. Feb. 2010 (CET)
- Parteiprogramm == Grundsatzprogramm. Natürlich dürfen wir uns ein Wahlprogramm geben. Benjamin Stöcker
- Ja, schon klar ^^ Wüsste nur gerne, wo das genau steht. Nicht weil ich ein eigenes bayerisches Revolutionsprogramm will, sondern weil es mich einfach interessiert ;) -- rxl 23:43, 8. Feb. 2010 (CET)
- Man solls kaum glauben, sogar in der satzung des Landesverbandes :o) §11 Absatz 3:
- "Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland wird vom Landesverband übernommen. Ein eigenes Wahlprogramm basierend auf den Werten des Grundsatzprogrammes kann auf Landesebene für Kommunal- und Landtagswahlen bei Bedarf vom Landesparteitag verabschiedet werden."
- (nicht signierter Beitrag von Just-Ben (Diskussion | Beiträge) Benjamin Stöcker)
- Ok, danke :) (nicht signierter Beitrag von rxl (Diskussion | Beiträge) )
- Ja, schon klar ^^ Wüsste nur gerne, wo das genau steht. Nicht weil ich ein eigenes bayerisches Revolutionsprogramm will, sondern weil es mich einfach interessiert ;) -- rxl 23:43, 8. Feb. 2010 (CET)
- Parteiprogramm == Grundsatzprogramm. Natürlich dürfen wir uns ein Wahlprogramm geben. Benjamin Stöcker
- Aus welchem Passus liest du das raus? Dann wäre die gesamte Kategorie "Programmanträge" sinnlos. Deklarieren wir doch die Anträge als sonstige Anträge um, dann können sie problemlos als "Unterstützungsanträge" beschlossen werden. -- rxl 19:31, 7. Feb. 2010 (CET)
- Und laut Bundes-Satzung haben Landesverbände kein eigenes Parteiprogramm. Gerhard
- Das gehört in die Anträge für den Bundesparteitag, nicht in die für den Landesparteitag. Gerhard
- Die Situation schaut so aus, dass derzeit (bis zum LPT) geklärt wird, was programmmäßig passieren soll. Es gibt gute Gründe sich im LV Bayern mit Inhalten zu beschäftigen. Meine Anträge folgen bis zur Klärung für den LPT dem Muster des Antrags "Kritische IKT" CEdge
- UPDATE: Informationelle Selbstbestimmung integriert, wenn jemand noch was passendes findet, bitte melden CEdge
Standpunkt: Grundrechte verteidigen
Das ist doch schon als Grundrecht vom BVerfG festgestellt und geltendes Recht: Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
Das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung ist hier auf die Speicherung/Aufzeichnung der Persönlichen Kommunikationsdaten bezogen anwendbar.
Dieser generelle Punkt des "Kommunikationsgeheimnis" ist so auf die Persönliche Kommunikation bezogen und den damit verbundenen Eingriff in IT-Systeme. - Doch ist der Komplex dieser Forderung eigenlich unnötig, da jedes der obenstehenden Grundrechte für sich schon gilt und einklagbar ist.
Jedoch ist darauf zu achten, daß die obenstehenden Grundrechte nicht durch ergänzende Gesetzgebung sowie ausführende Bürokratie und Rechtsprechung aufgeweicht werden. - Hier sehe ich eine Berufung der PIRATEN.
In meinem Antrag zum Standpunkt der PIRATEN findet sich unter 1.4: Der politische Standpunkt der PIRATEN ist der des Einzelnen Bürgers hinter den Grundrechten. Die PIRATEN verteidigen die Grundrechte: Sie sprechen sich weitestgehend gegen eine Einschränkung der Grundrechte durch das Staatswesen aus. - Ich möchte euch bitten, diesen Antrag alternativ bzw. ergänzend zu berücksichtigen.
Das "Kommunikationsgeheimnis" an sich ist also elementar schon einklagbar. Für die politische Profilierung der PIRATEN: Ein zahnloser Tiger.
Jedoch, wenn wir Fälle der Aufweichung dokumentieren und thematisieren können, können wir an diesen unser Profil schärfen! --wigbold 17:07, 25. Mär. 2010 (CET)
- Ich bestreite doch gar nicht, dass das BVerG die Integrität inf.-techn. Systeme festgestellt hat. Es geht um die Aufnahme in die bay. Verfassung, insbesondere also um Integrität. Grund-/Bürgerrechte müssen nicht nur einklagbar sein, sondern auch für die Menschen sichtbar, also in der Verfassung stehen. Dito Kommunikationsgeheimnis. Also alles andere als unnötig. CEdge
Dann wird es Dich freuen, daß in der "CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄ̃ISCHEN UNION"[1] wie folgt festgelegt wurde - Artikel 7: "Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation." --wigbold
- Ich sage doch, es geht nicht darum, ob diese Recht gültig sind, sondern es geht um Wahrnehmung. So werden Schüler in Sozialkunde erheblich häufiger die Bayr. Verfassung bzw. das GG analysieren als die Charta der Grundrechte der EU. Dazu kommmt der politische Aspekt, dass die Mächtigen diese (gültigen!) Rechte nicht in schriftliches Recht übernehmen, weshalb man ihnen Desinteresse vorwerfen kann. CEdge