Archiv:2013/Finanzrat/Treffen/2012-06-30/Vorschläge 2012

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Hier können Vorschläge für die Sitzung des Finanzrates hinterlegt werden:

HINWEIS: § 22 Parteiinterner Finanzausgleich Die Bundesverbände der Parteien haben für einen angemessenen Finanzausgleich für ihre Landesverbände Sorge zu tragen.

Verteilung nach Budget und Notwendigkeit

Vorschlag von: Rainer Sinn

Sollte der Bund keine Parteienfinanzierung erhalten, verpflichten sich die Länder, solange einen Anteil zu zahlen, bis die Budgets des Bundes erfüllt sind. Sie haben dabei kein Mitspracherecht über die Budgets, da jede Gliederung autark ist und ihr euren Untergliederungen auch keine Vorgaben zur Verwendung macht.
Sie zahlen ihren Anteil entsprechend des Anteils an der Gesamtsumme der Parteienfinanzierung. Länder ohne Partf. werden nicht beteiligt.
Vorrausetzung: Der Bund hat einen Haushaltsplan für das Jahr orakelter Umsatz (2010): 600.000

Leistungsprinzip

Vorschlag: Rainer Sinn

Wenn keine Einigung Zustande kommt, wird jede Leistung des Bundes den Ländern in Rechnung gestellt, (Ausweise, Zusammenführung Rechenschaftsbericht, BGS-Koordinierung) oder wird ersatzlos gestrichen (2. BPT im Jahr, Pressestelle, Bundes-IT, LQFB , Reisekostenerstattung usw.)
Hinweis: Dieser Vorschlag dient zur Verdeutlichung was passiert wenn der Bund kein Geld mehr hat.

Verteilung des Bundesanteils in Abhängigkeit zu eigenen Ansprüchen aus Parteienfinanzierung

Vorschlag: Sebastian von Hoff

Ich möchte hier auch gerne mal meine eigene Überlegung zur Verteilung des Bundesanteils auf Bund und Länder zur Diskussion stellen.

2012 wurden ja die Bundesgelder nach Vorschlag der Verwaltungskonferenz Erfurt verteilt. Erklärung

An diese Verteilung lehnt sich mein Vorschlag an, nur dass die Verteilung von Bundesmitteln bis zum Erreichen des Anspruchs der dem LV aus eigenen Ansprüchen durch Wahlergebnis zusteht, gekappt wird.

Gerade durch die überdurchschnittlichen Wahlergebnisse seit Berlin verzerrt der Eigenanspruch die aktuelle Verteilungsformel, die ich grundsätzlich für fair halte. Dadurch werden 2013 die LV überdurchschnittlich fianziell gefördert, die eine erfolgreiche Wahl hatte und die LV die das Pech hatten vor dem "Hype" ihre Wahl zu haben kucken finanziell in die Röhre.

Zur Veranschaulichung hab ich mal die Daten der Verteilung von 2012 grafisch aufbereitet.

Verteilung 2012 nach aktueller Regelung

Vert Bund 2012 akt.jpg

Verteilung 2012 nach aktueller Regelung + Länderanspruch aus Parteienfinanzierung

Vert Bund 2012 akt+eigen.jpg

Verteilung 2012 mit der vorgeschlagenen alternativen Regelung

Vert Bund 2012 alternativ.jpg

Verteilung nach Bundesratsstimmen

  • Idee die Verteilung nach Bundesratsstimmen
  • Vorteile: es ist einfach
  • der Bund bekommt pauschal 10 Stimmen
  • es ist dauerhaft und skaliert nach oben, bevorteilt aber die kleinen Länder
Partf. 
Stimmen    100.000,00 €    200.000,00 €    300.000,00 €    400.000,00 €    500.000,00 €    600.000,00 €    700.000,00 €    800.000,00 €    900.000,00 €    1.000.000,00 €    1.100.000,00 €    1.200.000,00 €
Bund
10
     12.658,23 €      25.316,46 €      37.974,68 €      50.632,91 €      63.291,14 €      75.949,37 €      88.607,59 €    101.265,82 €    113.924,05 €       126.582,28 €       139.240,51 €       151.898,73 €
BaWü
6
       7.594,94 €      15.189,87 €      22.784,81 €      30.379,75 €      37.974,68 €      45.569,62 €      53.164,56 €      60.759,49 €      68.354,43 €          75.949,37 €          83.544,30 €          91.139,24 €
Bayern
6
       7.594,94 €      15.189,87 €      22.784,81 €      30.379,75 €      37.974,68 €      45.569,62 €      53.164,56 €      60.759,49 €      68.354,43 €          75.949,37 €          83.544,30 €          91.139,24 €
Berlin
4
       5.063,29 €      10.126,58 €      15.189,87 €      20.253,16 €      25.316,46 €      30.379,75 €      35.443,04 €      40.506,33 €      45.569,62 €          50.632,91 €          55.696,20 €          60.759,49 €
BB
4
       5.063,29 €      10.126,58 €      15.189,87 €      20.253,16 €      25.316,46 €      30.379,75 €      35.443,04 €      40.506,33 €      45.569,62 €          50.632,91 €          55.696,20 €          60.759,49 €
Bremen
3
       3.797,47 €        7.594,94 €      11.392,41 €      15.189,87 €      18.987,34 €      22.784,81 €      26.582,28 €      30.379,75 €      34.177,22 €          37.974,68 €          41.772,15 €          45.569,62 €
Hamburg
3
       3.797,47 €        7.594,94 €      11.392,41 €      15.189,87 €      18.987,34 €      22.784,81 €      26.582,28 €      30.379,75 €      34.177,22 €          37.974,68 €          41.772,15 €          45.569,62 €
Hessen
5
       6.329,11 €      12.658,23 €      18.987,34 €      25.316,46 €      31.645,57 €      37.974,68 €      44.303,80 €      50.632,91 €      56.962,03 €          63.291,14 €          69.620,25 €          75.949,37 €
MV
3
       3.797,47 €        7.594,94 €      11.392,41 €      15.189,87 €      18.987,34 €      22.784,81 €      26.582,28 €      30.379,75 €      34.177,22 €          37.974,68 €          41.772,15 €          45.569,62 €
NDS
6
       7.594,94 €      15.189,87 €      22.784,81 €      30.379,75 €      37.974,68 €      45.569,62 €      53.164,56 €      60.759,49 €      68.354,43 €          75.949,37 €          83.544,30 €          91.139,24 €
NRW
6
       7.594,94 €      15.189,87 €      22.784,81 €      30.379,75 €      37.974,68 €      45.569,62 €      53.164,56 €      60.759,49 €      68.354,43 €          75.949,37 €          83.544,30 €          91.139,24 €
RLP
4
       5.063,29 €      10.126,58 €      15.189,87 €      20.253,16 €      25.316,46 €      30.379,75 €      35.443,04 €      40.506,33 €      45.569,62 €          50.632,91 €          55.696,20 €          60.759,49 €
Saarland
3
       3.797,47 €        7.594,94 €      11.392,41 €      15.189,87 €      18.987,34 €      22.784,81 €      26.582,28 €      30.379,75 €      34.177,22 €          37.974,68 €          41.772,15 €          45.569,62 €
Sachsen
4
       5.063,29 €      10.126,58 €      15.189,87 €      20.253,16 €      25.316,46 €      30.379,75 €      35.443,04 €      40.506,33 €      45.569,62 €          50.632,91 €          55.696,20 €          60.759,49 €
LSA
4
       5.063,29 €      10.126,58 €      15.189,87 €      20.253,16 €      25.316,46 €      30.379,75 €      35.443,04 €      40.506,33 €      45.569,62 €          50.632,91 €          55.696,20 €          60.759,49 €
SH
4
       5.063,29 €      10.126,58 €      15.189,87 €      20.253,16 €      25.316,46 €      30.379,75 €      35.443,04 €      40.506,33 €      45.569,62 €          50.632,91 €          55.696,20 €          60.759,49 €
Thüringen
4
       5.063,29 €      10.126,58 €      15.189,87 €      20.253,16 €      25.316,46 €      30.379,75 €      35.443,04 €      40.506,33 €      45.569,62 €          50.632,91 €          55.696,20 €          60.759,49 €


Finanzrat Bundesratsmodell.png

Mitgliedsbeitrag

Ist der aktuelle Mitgliedsbeitrag von 48.- EUR ausreichend für unsere Arbeit?

Vorschlag des LV Hamburg: Erhöhung des Mitgliedsbeitrages auf 108€ pro Jahr. Die Zahlung kann in zwei Raten erfolgen, 50% zum 01.01. und 50% zum 01.07.

Diskussion auf die Diskussionsseite ausgelagert Schwan 16:26, 28. Jun. 2012 (CEST)

Vorschlag des LV Hamburg: Anteil Bund am Mitgliedsbeitrag Für jedes Parteimitglied sind immer 40% des satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrages an den Bund zu entrichten, unabhängig vom tatsächlich gezahlten Mitgliedsbeitrag, auch wenn dieser den satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag unterschreitet also von der zuständigen Gliederung vermindert wurde.

Diskussion auf die Diskussionsseite ausgelagert Schwan 16:26, 28. Jun. 2012 (CEST)

Vorschlag des LV Hamburg: Veröffentlichung Mitglieder mit verminderten Beitrag Die Landesverbände veröffentlichen neben der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder auch die Anzahl der Mitglieder mit verminderten Mitgliedsbeitrag.

Diskussion auf die Diskussionsseite ausgelagert Schwan 16:26, 28. Jun. 2012 (CEST)

Übernahme von Kosten vom Bund nach Leistungsfähigkeit

Vorgeschlagen von KFleischer

Problem

Der Bund hat akute Finanzknappheit. Neben dem Spendenaufruf für die IT wurde auch schon überlegt Bundesparteitage aus Kostengründen abzusagen. Wenn der Bund gezwungen ist bestimmte Aufgaben/Veranstaltungen abzusagen, dann wirkt dies auf alle Piraten(verbände) negativ zurück.

Ziel

Der Bund muss handlungsfähig bleiben um Aufgaben wie z.B. die BPTs zu stemmen. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass die verschiedenen LVs die über sehr verschiedene Budgets verfügen, durch die Umverteilung nicht in ihrer Handlungsfähigkeit beschnitten werden.

Lösung

Aufgaben die im Moment aus dem Bundesbudget bezahlt werden, aber auch direkt den Ländern zu Gute kommen, werden von den Ländern ganz oder teilweise finanziert. Ein Verteilungsschlüssel nach Mitglieder, Fläche etc. benachteiligt immer irgendwelche LVs. Eine Verteilung die Gerecht sein soll, muss sich deshalb an der Leistungsfähigkeit der LVs orientieren. Dies kann folgendermaßen erreicht werden:

1. Alle erwartbaren Einnahmen werden in einem Topf zusammen geführt. Dazu zählen:

  • Zahlungen aus der Parteienfinanzierung an den LV
  • Mitgliedereinnahmen: Anzahl der Mitglieder des LV x Durchschnittliche Zahlquote (50%) x 40Eur

2. Die Anteile der LVs am Topf wird berechnet.
3. Die Umzulagernden Kosten werden nach dem Anteilen aus Schritt 2. auf die LVs verteilt.

Je mehr Geld ein LV voraussichtlich verfügbar hat, desto größer ist auch der Anteil der Kosten die er stemmen kann. Da die Parteienfinanzierung jedes Jahr anders ist, und manche Länder die zukünftig Wahlen haben in Zukunft auch mehr beitragen können, ist dieser Verteilschlüssel keine Belastung der immer gleichen LVs.

Variante: Auch die erwartbaren Einnahmen des Bundes werden in den Topf aufgenommen. Dazu gehören die Mitgliedsbeiträge von Piraten die direkt am Bund hängen sowie die Parteienfinanzierung, welche dem Bund zukommt. Die Mitgliederumlagen aus den Ländern bleiben außen vor. Der Bund wird dann wie ein LV bei der Lastverteilung gesehen.

Zusatzbudgets für LVs die erfolgreich Spenden sammeln

Vorgeschlagen von KFleischer
Angelehnt an eine Vereinbarung im LV Sachsen.

Problem

Die Partei verschenkt Parteienfinanzierung weil nicht genug Spenden eingenommen werden.

Ziel

Alle Untergliederungen müssen motiviert werden anrechnungsfähige* Spenden zu sammeln.
(*) D.h. Spenden die für die Parteienfinanzierung relevant sind. Keine anonymen Spenden.

Lösung

Dies kann erreicht werden durch das "sächsische Motivationsmodell" (Jeder KV in Sachsen erhält für jeden gesammelten Spendeneuro vom LV einen zusätzlichen Euro, maximal aber 500Eur pro Jahr)
Das Modell muss bei der Deckelung auf die LVs angepasst werden. Z.B. "Maximal kann ein LV [Anzahl gemeldeter Mitglieder x 5] Euro Zuschuss erhalten"

Auswirkung: Ein mitgliederstarker LV wie Bayern würde motiviert werden 30.000Eur zu sammeln und könnte sein Budget dadurch um 60.000Eur erhöhen. Ein kleiner LV wie Sachsen würde motiviert 4.000Eur zu sammeln um sein Budget um 8.000Euro zu erhöhen. Insgesamt würde die Partei bei 30.000 Mitgliedern ein Spendenpotential von 150.000 Euro erschließen.


Problem ist nicht nur das Budget des Bundes

Beitrag von Patrick Linnert

Das Problem wenn der Bund aufgrund der hohen Stimmkonten der Länder überhaupt kein Geld mehr (oder nur sehr wenig) bekommt ist nicht nur das Bundesbudget selbst. Der Extremfall ist hier der LV Bayern der im Zeitraum September 2013 - März 2014 insgesamt 4 Wahlen hat (BTW, LTW, Bezirkstage, Kommunalwahl) und dann vorraussichtlich überhaupt keine staatliche Teilfinanzierung erhält. Und das obwohl er als größter LV maßgeblich zu den Gesamteinnahmen beiträgt (über 120k € in 2011).

Die Lösung kann hier eigentlich nur eine Art interner Länderfinanzausgleich sein. Das Problem ist zumindest für die nächsten 2 Jahre akut und bedarf einer Lösung.

Überlegungen von Veijn

Unabhängig von der eigentlichen Aufteilung der Parteienfinanzierung des Bundes benötigen wir mE 2 Sonderregelungen, die vorgelagert beachtet werden müssen:

1. Bundesbudget

Der Bund benötigt für seine Arbeit Geld, das er auch bekommen sollte, bevor die Landesverbände bedient werden. Hier sollte in Rücksprache mit dem Bundesschatzi ein Betrag ermittelt werden, der die Arbeit des Bundesverbandes sicherstellt. Zum Beispiel: 100.000€

2. Landesverbände ohne Landtagswahl

Wir haben derzeit das Problem, dass mehrere Landesverbände noch kein Geld aus der Parteienfinanzierung erhalten. Der parteiinterne Finanzausgleich sollte genau solche benachteiligten LVs stärker fördern und ihnen so den Anschluss ermöglichen.

Mein Vorschlag:

Die 6 LVs mit den wenigsten Stimmen auf ihrem Stimmkonto werden aus der Bundesparteifinanzierung auf die Ebene des 7. schlechtesten Landesverbandes gehoben. Als Grundlage dient hierbei wahlweise die Bevölkerungszahl bzw die Teilnehmer an der letzten Landtagswahl (letzteres wäre in so weit sinnvoller, weil die Stimmen auf dem Stimmkonto direkt hiervon abhängen)

Dadurch würden die LVs ohne Landtagswahl auf das Niveau von Sachsen-Anhalt(1,4% LTW) gehoben. Sobald alle LVs Landtagswahlen hatten würde so auch sichergestellt, dass kein Landesverband massiv unterhalb des Durchschnitts liegen würde

Erst danach würde ich eine normale Verteilung der Parteienfinanzierung durchführen. Wie dieses Verfahren aussehen soll ist dabei zunächst unerheblich.

Mitgliedsbeitrag

Entweder würde ich ein Mitglied seinen Beitrag selbst frei wählen lassen. (Mindestmitgliedsbeitrag sollte es jedoch geben, zB 12 €)

Oder ich würde ein Neumitglied zwischen 3 Sätzen wählen lassen: zB 12€, 48€, 96€

Wer nicht viel zahlen kann wählt 12€, wer viel zahlen kann 96€

Studienbescheinigungen oder ähnliches zu überprüfen würde ich grundsätzlich abschaffen. Wir sollten niemanden zwingen, die Hosen runterzulassen nur weil er nicht den vollen Beitrag zahlen kann/will.

Derzeit ist es möglich, einem Mitglied den Beitrag vollständig zu erlassen. Davon halte ich nichts. Hier würde ich eine Sonderregel einführen, dass eine Gliederung bei Totalerlass des Beitrags den höheren Gliederungen trotzdem ihren Anteil (dann aus eigenem Budget) zukommen lassen muss.

Aktuelle Zahlen Einnahmesituation

Beitrag von Matthias Zehe

Zur Verbesserung der Transparenz und Aktualität wird empfohlen, die Mitgliedsbeiträge und Spenden jeweils getrennt auf Unterkonten der Landesverbände einzuzahlen, um monatlich einen aktuellen Stand der Einnahmesituation zu haben. Die Veränderungen können so monatlich an den Bundesverband gemeldet werden. Der Vorstand des Bundesverbandes als auch die Landesverbände können so schneller auf Mitgliederzuwachs und Spendenschwankungen reagieren und müssen nicht auf der Grundlage rückständiger Buchhaltungszahlen ihre Entscheidungen treffen.

Staatliche Mittel - § 22 PartG

Beitrag von Matthias Zehe (Kassenprüfer Bundespartei)

Die jetzige interne Verteilung der Staatlichen Mittel verursacht erhebliche Probleme, da sie ausschließlich auf der Grundlage des Stimmenkontos erfolgt und die Länder Bayern, Berlin-Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, das Saarland und Thüringen von der Verteilung ausschließt.

Staatliche Mittel werden jedoch auf der Grundlage von "Stimmen" und "Einnahmen" der Länder und des Bundes ermittelt. Ein beträchtlicher Anteil der Parteienfinanzierung wird nicht gewährt, da die Einnahmen der Gesamtpartei bisher zu niedrig waren.

Daher beruht ein erheblicher Anteil der Staatlichen Mittel auf der Grundlage der Einnahmesituation der Landesverbände, die dann von der Verteilung ausgeschlossen werden.

Die Landesverbände, die aufgrund ihres Stimmenanteil zusätzlich von den Landesverbänden profitieren, die Einnahmen erzielen, aber kein Stimmenkonto besitzen, haben mit diesen Ländern die Zusatzeinnahmen zu teilen.

Diese ungerechte Verteilung, nur nach Stimmen, führt bereits für dieses Jahr 2012 zu völlig unsinnigen Ergebnissen mit einem geplanten Einnahmeausfall der Bundespartei von ca. 300.000 EUR und einem Zuwachs in NRW von 250.000 EUR. Im Ergebnis sind Fehlplanungen zu befürchten.

NRW kann mit diesem Zuwachs nur rechnen, wenn sie auch ihre Einnahmen und Spenden in 2011 um die gleiche Summe erhöht hätten. In diesem Falle würde sich auch für den Bund kein so großes Minus ergeben, da dann ja die gesamte Parteienfinanzierung um diesen Betrag steigen würde.

Wahrscheinlicher ist aber, daß 2012 der zusätzliche Stimmenanteil verfällt, da die Einnahmen in 2011 nicht erheblich gestiegen sind.

http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Mitteilung_Parteienfinanzierung_2012.pdf

Generell ist festzuhalten, daß die Staatlichen Mittel bundesweit berechnet werden, die Ausschüttung erfolgt zwar teilweise über die Länder an die Landesverbände, aber dies sind nur Zahlungsströme und nicht die Ertragskomponente.

Die Höhe der Staatlichen Mittel wird derzeit limitiert von den Gesamteinnahmen der Bundespartei. Deshalb ist es aus der Sicht der Staatlichen Mittel sinnvoll und positiv, die Einnahmen auch in den Ländern zu erhöhen und zu fördern, die noch kein Stimmenkonto haben.

Anspruch hat erst einmal die Bundespartei, die dann für eine gerechte Verteilung dieser Mittel nach § 22 PartG an die Landesverbände zu sorgen hat.

Quelle: Berechnung Parteienfinanzierung auf der Grundlage von Stimmen und Einnahmen

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/085/1708551.pdf

Vorschlag Verteilungssystem Staatliche Mittel Stimmen + Einnahmen - § 22 PartG

Beitrag von Matthias Zehe

\ A B C D E F G H I J K L M
1 Einn. 2010 Stimmen 2011 Einn. ohne St. Einn. mit St. Stimme * 0,5 € Unterdeckung Überdeckung Gew. Überd. Ausgangslage Beispiel


2 BaWü 69537,60 103618 69537,60 51809,00 17728,60 16010,61 59814,30 59814,30 43473,77


3 Bayern 79881,23 79881,23 0,00 79881,23 72140,33 36070,16 36070,16 26216,24


4 Berlin 37500,70 130105 37500,70 65052,50 -27551,80 0,00 51276,60 51276,60 37268,47


5 BB 6122,62 6122,62 0,00 6122,62 5529,31 2764,65 2764,65 2009,38


6 Bremen 5896,76 5045 5896,76 2522,50 3374,26 3047,28 4046,14 4046,14 2940,78


7 Hamburg 22232,71 14787 22232,71 7393,50 14839,21 13401,21 14094,11 14094,11 10243,77


8 Hessen 54839,05 54839,05 0,00 54839,05 49524,86 24762,43 24762,43 17997,64


9 MV 3464,41 12727 3464,41 6363,50 -2899,09 0,00 4913,96 4913,96 3571,52


10 NDS 31405,02 31405,02 0,00 31405,02 28361,71 14180,86 14180,86 10306,82


11 NRW 159772,59 121046 159772,59 60523,00 99249,59 89631,79 105338,90 105338,90 76561,61


12 RLP 15931,50 29319 15931,50 14659,50 1272,00 1148,74 15233,87 15233,87 11072,16


13 3425,43 3425,43 0,00 3425,43 3093,49 1546,74 1546,74 1124,19


14 Sachsen 21864,90 34651 21864,90 17325,50 4539,40 4099,51 19375,25 19375,25 14082,17


15 LSA 27373,27 13828 27373,27 6914,00 20459,27 18476,66 16152,33 16152,33 11739,71


16 SH 6235,25 28837 6235,25 14418,50 -8183,25 0,00 10326,88 10326,88 7505,70


17 Thüringen 6415,76 6415,76 0,00 6415,76 5794,04 2897,02 2897,02 2105,59


18 Summe Länder 551898,80 182089,11 369809,69 246981,50 382794,20 278219,55


19 Bund 59612,66 1077334 59612,66 331238,05 -271625,39 195425,36 195425,36 300000,00


20 Gesamt 611511,46 578219,55 -310259,53 343551,44 310259,53 578219,55 578219,55



Berechnung:

B20: http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Mitteilung_Parteienfinanzierung_2012.pdf Seite 3 Einnahmen 1 bis 7 Seite 4 Spalte 7

Einnahme Länder B2 bis B17 Seite 6 Spalte 11

B19: B20-B18 Rechnerischer Wert, da zunächst max Länder verteilt wird

B18 Von ca. 552 Td EUR Einnahmen der Länder (B18) insgesamt werden nur 369809,69 (E18) EUR von den Ländern mit Stimmenkonto generiert Daraus folgt eine Unterdeckung (Länder haben zu wenig eigene Gelder generiert) und profitieren von den Ländern mit Überdeckung. Die Überdeckung H20 wird nur zum Teil in Anspruch genommen und muß daher gewichtet werden, um G20 zu bekommen.

J4 =E4+(G4/2)*(-1) Die Hälfte des Zusatzbetrages wird dem LV mit den Stimmen zugeschlagen

K5 = =F5+I5/2 Die andere Hälfte wird dem LV zugeschlagen, das die zusätzlichen Einnahmen generiert hat

L2 = J2 + K2 Mit Spalte L sind die Gelder anteilig korrekt zwischen den Ländern verteilt.

Es kann dann in Zelle M19 festgelegt werden, wieviel Geld dem Bundesverband zustehen soll, im Beispiel 300.000 EUR. Ist der Betrag höher als in L19 müssen die Länder anteilig einen Teil an den Bund abtreten. M2 =$M$18/$L$18*L2

Ist er niedriger, erhöht sich der Betrag der LV.

In einer weiteren Spalte wäre es auch möglich, Einzelzuweisungen an bestimmte LVs vorzunehmen, die zuvor anteilig dem Bundesanteil zugeschlagen wurden.

Vorteil: In diesem System ist es völlig unmöglich, daß der Bundesanteil infolge eines Wahlerfolges in einem Bundesland wegbricht, so wie dies bisher geplant ist.