Archiv:2012/NRW:Ennepe-Ruhr-Kreis/KMV2012.1/Protokoll KMV EN 2011-11-16

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Protokoll der 1. Mitgliederversammlung der Piratenpartei Deutschland, im Ennepe-Ruhr-Kreis

16.11.2012 Beginn: 19:00 Uhr Ort: Ratskeller, Marktstr. 17, 58452 Witten

Vorläufige TO: Tagesordnungspunkte

  1. Akkreditierung
  2. Begrüßung
  3. Vorstellung und Diskussion der Versammlungs-GO
  4. Abstimmung Versammlungs-GO
  5. Wahl der Versammlungsämter
  6. Vorstellung und Diskussion der Piratenbüro-EN-GO
  7. Abstimmung Piratenbüro-EN-GO
  8. Wahl der Büropiraten
  9. Sonstiges

TOP1: Akkreditierung durch Alex und Dustin aus Wuppertal. 16 akkreditierte Piraten

TOP2: Begrüßung durch Christian Gebel um 19:18 Uhr. Bewerber für die Versammlungsleitung: Christian Gebel + Kerstin Brinkmann Hinweis, dass ggf. Fotos gemacht werden. Presse wird zugelassen. Es gilt noch die GO von der letzten Versammlung aus Wuppertal von vor einem Jahr.

TOP5: Wahl des Versammlungsleiters. Vorstellung von Kerstin Brinkmann, Vorsitzende des KV Hagens. Vorstellung von Christian Gebel, Herdecke. Zustimmungswahl. 15 Stimmen für Kerstin, 15 Stimmen für Christian. Hashtag #mylittlekmv Wahl des Protokollanten: Sandra Ruba einstimmig gewählt. Wahl des Wahlleiters: Stefan Bien einstimmig gewählt. Wahlhelfer: Sascha Voß.


TOP3: Hinweis: Mind. 1 Wahlhelfer ist lt. GO nötig! Rechtschreibfehler werden korrigiert. Die u.g. GO wurde angenommen.

TOP6: Vorstellung der Piratenbüro-EN-GO durch Jörg Schmidt. Horst möchte in der GO festlegen, wieviele Büropiraten tatsächlich gewählt werden. Pierre möchte die Anzahl nicht festgelegt haben. Meinungsbild wird eingeholt. In der GO wird die Anzahl nicht festgelegt, sondern bleibt variabel. Horst möchte die Aufgaben der Büropiraten fest verteilt wissen. Meinungsbild wird eingeholt. Die Aufgaben werden nicht fest verteilt. §5, Abs.5 der Landesordnung regelt die Aufgaben. Horst möchte über die §13 Verwaltung, §14 Finanzen, §15 Presse informiert werden. Änderungen der GO werden von Michael Zeller in einer .odt-Datei vorgenommen und später im Wiki aktualisiert. Abstimmung: Die GO wurde einstimmig angenommen. Kurze Pause um 20:34 Uhr. Fortsetzung um 20:58 Uhr durch die Wahlleitung.

TOP8: Festlegung der Anzahl der Büropiraten. Erläuterung. Chris J. Demmer schlägt die Wahl von max. 3 Büropiraten vor, Verteilung analog der §13,14,15. Diskussion über die zu wählende Anzahl. Kerstin hätte gerne ein Meinungsbild: „Wer möchte, dass die Max.anzahl der gewählten Büropiraten 3 beträgt?“ (Ein Meinungsbild wird nicht ausgezählt!) Die Diskussion wird fortgesetzt. Vor der Wahl sollen die Rahmenbedingungen festgelegt werden. Hajo möchte, dass sich die Kandidaten erst mal vorstellen, bevor die zu wählende Anzahl festgelegt wird. Antrag auf sofortige Beendigung der Diskussion und Abstimmung. Abstimmung: Die max. Anzahl der Büropiraten wird nicht festgelegt.

Der Wahlleiter eröffnet die Kandidatenliste.

  • Maja Tiegs, 27, Ennepetal, Azubi, Pirat seit Feb. 2012, „Supporter“, (Verwaltung/Presse)
  • Jörg Müller, 46, Sprockhövel, Softwareentwickler, Pirat seit 2009, aktiv in EN (Verwaltung)
  • Michael Zeller, 35, Witten, IT-Projectmanagement, Pirat seit 2012, neu in EN
  • Martin Debold, 53, Sprockhövel, Zahnarzt, Pirat seit 2011 (Presse/Finanzen)

Die Kandidatenliste wird geschlossen. Vorstellung der Kandidaten. „Büropiraten sind der verlängerte Arm des LaVo“ :-) 21:47 Uhr 5 Min. Pause … Fortsetzung um 22:00 Uhr. Der Wahlgang wird um 22:04 Uhr eröffnet. Das Ergebnis wird um 22:13 Uhr veröffentlicht. Quorum lag bei 9. Maja Tiegs: 14 Stimmen / nimmt die Wahl an Jörg Müller: 15 Stimmen / nimmt die Wahl an Michael Zeller: 10 Stimmen / nimmt die Wahl an Martin Debold: 12 Stimmen / nimmt die Wahl an

TOP9: Beantragung Gelder / Brief als Einladung für heute. Diskussion dazu... GO-Antrag auf Abstimmung Soll noch in diesem Jahr ein Brief an die Mitglieder geschickt werden? „Die mit dem Computer sind dagegen“ Rechts-Links-Votum Antrag an den LaVo mit der Bitte um Freigabe der Mittel für den Brief an die Mitglieder.

Bei Sonstiges wird auf die Stammtische verwiesen. Es wird noch ein Foto der 4 Büropiraten gemacht.

Die Versammlung wird um 22:56 Uhr von Christian Gebel als beendet erklärt.


NRW:Ennepe-Ruhr-Kreis/KMV2012.1/GO-Versammlung

Vorschlag zur Geschäftsordnung der Kreismitgliederversammlung

Rahmenbedingungen

  1. Die Mitgliederversammlung ist öffentlich.
  2. Für die Zulassung zur Mitgliederversammlung wird vor Ort eine Registrierung eingerichtet. Diese besteht aus den Verwaltungspiraten bzw. aus Piraten, die von diesen hierzu beauftragt wurden. Sie stellen fest, ob es sich bei der sich anmeldenden Person um einen Pirat mit vollem Stimmrecht, einen Piraten mit eingeschränktem Stimmrecht, einen Pirat ohne Stimmrecht, einen Gast oder einen Pressevertreter handelt und gibt entsprechend Material aus. Ein Pirat mit vollem Stimmrecht erhält dabei eine Stimmkarte, die sich von der des Piraten mit eingeschränktem Stimmrecht unterscheidet.
  3. Jeder Pirat hat Rederecht. Der Versammlungsleiter kann, sofern kein Widerspruch erfolgt, auch anderen Personen das Rederecht erteilen. Jeder Pirat kann das Rederecht für einen Dritten beantragen. Darüber wird abgestimmt.
  4. Ämter und Befugnisse der Mitgliederversammlung enden, sofern nicht explizit anders bestimmt, mit dem Ende der Versammlung.
  5. Es wird ein Versammlungsprotokoll der Mitgliederversammlung erstellt.

Versammlungsablauf

Grundsätze
  1. Die erste Amtshandlung der Mitgliederversammlung ist die Wahl des Versammlungsleiters, des Protokollanten, des Wahlleiters und mindestens eines Wahlhelfers. Deren Aufgaben werden weiter unten definiert.
  2. Der Versammlungsleiter stellt die vorläufige Tagesordnung und eventuelle Änderungen vor. Stimmberechtigte Piraten können Änderungsanträge zur Tagesordnung stellen. Dabei werden Anträge über Hinzufügung oder Streichung von Tagesordnungspunkten vor den Änderungswünschen bezüglich der Reihenfolge behandelt und abgestimmt. Sofern keine weiteren Änderungsanträge zur Tagesordnung vorliegen wird über diese abgestimmt.
  3. Der Versammlungsleiter leitet die Versammlung anhand der beschlossenen Tagesordnung.
  4. Nach Erreichen des Endes der Tagesordnung schließt der Versammlungsleiter die Versammlung.
Versammlungsprotokoll
  1. Das Versammlungsprotokoll enthält:
    • die Ergebnisse der Mitgliederversammlung,
    • Anträge im Wortlaut,
    • die genehmigte Tagesordnung,
    • die Ergebnisse von Wahlen und Abstimmungen sowie deren Stimmenverhältnisse,
    • die Anträge zur Geschäftsordnung und deren Abstimmungsergebnisse.
  2. Es wird zusammen mit dem Wahlprotokoll vom Versammlungsleiter und dem Wahlleiter unterschrieben.
  3. Es ist durch angemessene Veröffentlichung zeitnah zugänglich zu machen.

Versammlungsämter

  1. Die Personen, welche Versammlungsämter ausüben können jederzeit vom Amt zurücktreten. Dann ist unverzüglich das Amt neu zu wählen.
Versammlungsleiter
  1. Der Versammlungsleiter leitet die Versammlung nach Maßgabe dieser Geschäftsordnung.
  2. Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie Vertagungen an.
  3. Zur Unterstützung seiner Aufgaben kann der Versammlungsleiter Helfer ernennen, die sich freiwillig melden. Diese sind der Mitgliederversammlung bekannt zu machen.
  4. Der Versammlungsleiter übt das Hausrecht für die Dauer der Versammlung aus, trägt Sorge für den ungestörten, ordentlichen Ablauf der Versammlung und kann Personen, die den Fortgang der Versammlung erheblich und auf Dauer stören, von dieser ausschließen.
Protokollant
  1. Der Protokollant erstellt das Versammlungsprotokoll nach Maßgabe dieser Geschäftsordung.
Wahlleiter
  1. Der Wahlleiter ist mit der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen betraut. Die Wahlhelfer unterstützen ihn bei seinen Aufgaben.
  2. Die Durchführung von Wahlen umfasst dabei:
    • Hinweis auf die Modalitäten der Wahl
    • Hinweis auf Einschränkung beim Stimmrecht
    • Ankündigung der Wahl unter Angabe des Beginns, der Dauer und des Endes
    • Eröffnung und Beendigung der Wahl
    • Sicherstellung der Einhaltung der Regelungen zu Wahlen/Abstimmungen der Geschäftsordnung
    • Entgegennahme der Wahlzettel
    • Auszählung der Stimmen
    • Feststellung der Anzahl der Wahlberechtigten, der abgegebenen, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen
    • Feststellung des Wahlergebnisses
    • Nachfrage an den Kandidaten, ob dieser die Wahl annimmt
    • Erstellung eines Wahlprotokolls
  3. Er hat ein Wahlprotokoll anzufertigen, das zum Protokoll der Mitgliederversammlung gehört. Dieses enthält alle Wahlen und Abstimmungen der Versammlung sowie deren Ergebnisse.
  4. Fallen dem Wahlleiter Unregelmäßigkeiten auf oder werden ihm solche zugetragen, so muss er der Versammlung unverzüglich darüber Bericht erstatten.
Wahlhelfer
  1. Die Wahlhelfer unterstützen den Wahlleiter bei der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen.
  2. Mindestens ein Wahlhelfer muss das Wahlprotokoll am Ende der Versammlung abzeichnen.

Wahlen und Abstimmungen

Grundsätzliches
  1. Stimmberechtigt sind Piraten, die für die betroffene Wahl/Abstimmung durch die Akkreditierung Stimmrecht erworben haben.
  2. Abstimmungen müssen frei, gleich, unmittelbar und persönlich sein.
  3. Wahlen müssen frei, gleich, unmittelbar und persönlich sein.
  4. Die Auszählung erfolgt öffentlich.
  5. Auf Verlangen eines stimmberechtigten Piraten muss eine Abstimmung oder Wahl geheim durchgeführt werden.
  6. Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass mindestens zwei Drittel der bei der Abstimmung akkreditierten, stimmberechtigten Piraten mit Ja stimmen.
  7. Absolute Mehrheit bedeutet, dass mindestens die Hälfte der bei der Abstimmung akkreditierten, stimmberechtigten Piraten mit Ja stimmen.
  8. Einfache Mehrheit bedeutet, dass die Anzahl der abgegebenen Ja-Stimmen die Anzahl der abgegebenen Nein-Stimmen übersteigt und nicht mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen Enthaltungen sind.
  9. Sofern nichts anderes geregelt ist, werden alle Entscheidungen der Versammlung mit einfacher Mehrheit getroffen.
  10. Wird ein Ergebnis von einem Wahlberechtigten einer Abstimmung angezweifelt, so wird unverzüglich, einmalig erneut in gleicher Art und Weise abgestimmt. Der Zweifel wird durch einen entsprechenden Geschäftsordnungsantrag geäußert.
  11. Keine mit der Durchführung der Wahl betraute Person darf Kandidat dieser sein.
Kandidaturen
  1. Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.
  2. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.
  3. Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.
  4. Nach Schließung der Kandidatenliste bekommt jeder Bewerber Gelegenheit sich vorzustellen.
  5. Auf Antrag kann die Kandidatenliste nach der ersten Vorstellungsrunde wieder eröffnet werden. Nachdem die Kandidatenliste erneut geschlossen wurde, haben neue Kandidaten Gelegenheit zur Vorstellung.
Wahlen
  1. Die Wahlen der Büropiraten sind geheim. Andere Wahlen finden grundsätzlich offen statt. Auf Verlangen eines Stimmberechtigten wird eine Wahl geheim durchgeführt.
  2. Kandidieren mehrere Bewerber, so findet eine Akzeptanzwahl statt. Gewählt ist der Kandidat, welcher die meisten Stimmen und eine absolute Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden erhält.
  3. Haben zwei oder mehrere Kandidaten für ein zu besetzendes Amt exakt die gleiche (höchste) Stimmenanzahl, wird unter diesen Kandidaten ein weiterer Wahlgang durchgeführt. Steht danach immer noch kein Sieger fest, wird per Los entschieden.
  4. Sind mehrere Ämter gleicher Bezeichnung in einem Wahlgang zu wählen (z.B. Beisitzer oder Kassenprüfer), wird dies in einem Wahlgang oder auf Antrag getrennt geschehen.
  5. Werden mehrere Ämter gleicher Bezeichnung in einem Wahlgang gewählt, findet eine Akzeptanzwahl statt. Gewählt sind die Kandidaten in der Reihenfolge ihrer Stimmenanteile, bis die zu besetzende Zahl der Ämter erreicht ist. Bei Stimmgleichheit an der Schwelle wird eine Stichwahl durchgeführt, danach entscheidet das Los. Erreichen in einem Wahlgang nicht genug Bewerber die erforderliche Mehrheit kann die Versammlung beschließen einen weiteren Wahlgang durchzuführen. Die Versammlung kann beschließen, die Wahlliste wieder zu öffnen.
  6. Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen.
  7. Gibt es nur einen Kandidaten, so wird mit "Ja" oder "Nein" abgestimmt. Der Kandidat ist gewählt, falls mehr Ja- als Nein-Stimmen abgegeben wurden.
  8. Bild- und Tonaufnahmen sind auch während geheimer Stimmabgabe zulässig.

Anträge zur Geschäftsordnung

Grundsätze
  1. Anträge zur Geschäftsordnung befassen sich mit dem Verlauf der Sitzung. Sie können nur von stimmberechtigten Piraten gestellt werden.
  2. Ein Antrag zur Geschäftsordnung wird durch Heben beider Hände gestellt. Dieser ist sofort zu behandeln, dabei wird jedoch ein gerade stattfindender Redebeitrag, eine Wahl oder Abstimmung abgewartet.
  3. Gibt es keinen Widerspruch gegen den Antrag, so ist dieser angenommen. Es darf eine Gegenrede gehalten werden, nach welcher unverzüglich über den Antrag abgestimmt wird.
Anträge zur Geschäftsordnung
  1. Anträge zur Geschäftsordnung sind:
    • der Antrag auf (Enthebung und) Neuwahl eines Versammlungsamtes,
    • der Antrag auf Zulassung eines Gastredners,
    • der Antrag auf Vertagung der Sitzung,
    • der Antrag auf Unterbrechung der Sitzung für einen bestimmten Zeitraum (<60 Minuten),
    • der Antrag auf sofortigen Übergang zum nächsten Tagesordnungspunkt,
    • der Antrag auf Vertagung eines einzelnen Tagesordnungspunkt,
    • der Antrag auf Hinzufügen eines Tagesordnungspunktes,
    • der Antrag auf Umstellung der Reihenfolge der Tagesordnung nach Genehmigung,
    • der Antrag auf Beendigung der Debatte und sofortige Abstimmung,
    • der Antrag auf Schließung der Rednerliste,
    • der Antrag auf Begrenzung der Redezeit auf eine bestimmte Zeit (>30 Sekunden) bzw. deren Aufhebung,
    • der Antrag auf einmalige erneute Auszählung,
    • der Antrag auf Einholen eines Meinungsbildes.
    • der Antrag auf geheime Wahl/Abstimmung
    • der Antrag auf getrennte Wahl
    • der Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge(bei getrennter Wahl)
    • der Antrag auf Wiederöffnung der Kandidatenliste
    • der Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung
  2. Der Antrag auf Schluss der Debatte und sofortige Abstimmung, sowie der Antrag auf Schließung der Rednerliste dürfen nicht von Rednern gestellt werden, die in der Sache bereits gesprochen haben oder sprechen werden.
  3. Ein gleichlautender Antrag kann innerhalb von 5 Minuten des Tagesordnungspunktes nicht von ein und demselben Piraten gestellt werden.
  4. Der Wortführer des Tagesordnungspunktes hat nach dem letzten Redner Rederecht, um zu Meinungsäußerungen Stellung zu beziehen. Dieser abschließende Redebeitrag des Antragstellers unterliegt nicht der Redezeitbegrenzung.
  5. Anträge auf Änderungen zur Tagesordnung und Vertagung der Sitzung müssen dem Versammlungsleiter schriftlich eingereicht werden.
  6. Der Antrag auf Einholen eines Meinungsbildes muss eine klar formulierte Entscheidungsfrage beinhalten. Es wird nicht ausgezählt, ist unverbindlich und die Einschätzung über die Quoren wird dem Antragsteller mitgeteilt.
  7. zu jedem Antrag kann ein Alternativantrag vorgestellt werden.

Geschäftsordnung des Piratenbüro Kreis Ennepe-Ruhr-Kreis

Abschnitt I: Gültigkeit

§1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsordnung klärt die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Piratenbüros der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen für den Ennepe-Ruhr-Kreis.

§2 Annahme und Änderung

Diese Geschäftsordnung kann nur durch die Kreismitgliederversammlung des Ennepe-Ruhr-Kreises mit Zweidrittelmehrheit angenommen und geändert werden. Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Anzahl der abgegebenen Ja-Stimmen mindestens doppelt so groß ist wie die der abgegebenen Nein-Stimmen.

§3 Veröffentlichung

Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme sowie Änderung mit einer Frist von fünf Tagen im Wiki der Piratenpartei Deutschland auf der Seite des Ennepe-Ruhr-Kreises und per E-Mail über die für diese Zwecke vorgesehenen Mailinglisten allen Mitgliedern öffentlich bekannt zu machen.

§4 Außerkraftsetzung durch die Kreismitgliederversammlung

Diese Geschäftsordnung kann durch die Kreismitgliederversammlung des Ennepe-Ruhr-Kreises mit einfacher Mehrheit außer Kraft gesetzt werden.

§5 Automatische Außerkraftsetzung

Diese Geschäftsordnung und somit das Piratenbüro tritt automatisch außer Kraft, wenn keine Büropiraten mehr für das Piratenbüro tätig sind.

Abschnitt II: Aufgaben, Rechte und Pflichten des Piratenbüros

§6 Aufgabe des Piratenbüro

Das Piratenbüro dient der Unterstützung und Arbeitserleichterung des Landesvorstandes bei den lokalen Aufgaben

  1. zur Mitgliederverwaltung,
  2. in finanziellen Angelegenheiten und
  3. als Anlaufstelle für die lokale Pressearbeit.

Diese Aufgaben werden unter Abschnitt IV genauer definiert.

§7 Rechte des Piratenbüros

Das Piratenbüro hat das Recht bei Mitgliederversammlungen ein Budget für die Bewältigung der ihm übertragenen Aufgaben zu beantragen. Hierunter fallen:

  1. Sachkosten;
  2. Fahrtkostenerstattungen.

§8 Handlungsvollmacht

Das Piratenbüro handelt nur

  1. auf Anweisung des Landesvorstandes NRW und von ihm beauftragten Piraten;
  2. auf Anweisung der Mitglieder des Ennepe-Ruhr-Kreis;
  3. aufgrund der ihm in dieser Geschäftsordnung auferlegten Aufgaben und Rechte.

Abschnitt III: Büropiraten

§9 Definition der Büropiraten

(1) Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben des Piratenbüros nach betraut sind, heißen Büropirat. (2) Jeder Büropirat erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich. (3) Jeder Büropirat muss ein volljähriges und geschäftsfähiges Mitglied des Landesverbandes NRW der Piratenpartei Deutschland sein. (4) Das Amt des Büropiraten wird durch Wahl auf der Kreismitgliederversammlung des Ennepe-Ruhr-Kreis vergeben und durch den Landesvorstand NRW bestätigt. (5) Jeder Büropirat ist dem Landesvorstand NRW unterstellt. (6) Der Landesvorstand NRW ist

  1. gegenüber den Büropiraten weisungsberechtigt, sofern es die in der Landessatzung NRW festgelegten Aufgaben des Landesvorstandes NRW berührt.
  2. berechtigt, den Büropiraten von einzelnen Aufgaben zu entbinden, sofern sie in den Bereich seines Weisungsrechts fallen. Die Entbindung hat mit schriftlicher Begründung zu erfolgen.

(7) Jeder Büropirat ist rechenschaftspflichtig gegenüber

  1. der Mitgliederversammlung des Ennepe-Ruhr-Kreis;
  2. dem Landesvorstand NRW.

(8) Die Rechenschaftspflicht ist erfüllt durch

  1. die Veröffentlichung eines schriftlichen Quartalsberichts
    1. im Wiki der Piratenpartei Deutschland auf der Seite des Ennepe-Ruhr-Kreises,
    2. der NRW-Ennepe-Ruhr-Kreis-Mailingliste der Piratenpartei Deutschland und
    3. per E-Mail gegenüber dem Landesvorstand NRW,
  2. sowie die Veröffentlichung eines schriftlichen Abschlussbericht am Ende der Amtszeit
    1. im Wiki der Piratenpartei Deutschland auf der Seite des Ennepe-Ruhr-Kreis,
    2. der NRW-Ennepe-Ruhr-Kreis-Mailingliste der Piratenpartei Deutschland,
    3. per E-Mail gegenüber dem Landesvorstand NRW,
    4. auf der Kreismitgliederversammlung des Ennepe-Ruhr-Kreises bei regulärer Beendigung der Amtszeit nach §11 Absatz 1 Satz 1.

§10 Wahl des/der Büropiraten

(1) Jeder Büropirat wird durch die Kreismitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt. (2) Gewählt wird in geheimer Akzeptanzwahl. (3) Gewählt ist, wer mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Wenn mehr Kandidaten gewählt wurden als von der Kreismitgliederversammlung festgelegt, werden die Büropiraten durch den oder die Kandidaten mit der höchsten Zustimmung besetzt. (4) Kein Büropirat darf bei seiner Wahl ein Parteiamt in einer höheren Parteigliederung innehaben. (5) Kein Büropirat darf bei seiner Wahl ein politisches Mandat innehaben. (6) Eine Mitgliederversammlung zur Wahl der Büropiraten ist einzuberufen, wenn

  1. die Aufgaben des Piratenbüros nicht mehr vollständig durch Büropiraten abgedeckt werden können oder
  2. das Amt der Büropiraten nach §11 beendet ist.

(7) Die Kreismitgliederversammlung kann vor der Wahl der Büropiraten Vorgaben beziehungsweise Einschränkungen für die Aufgaben der einzelnen zu wählenden Büropiraten festlegen. Diese Vorgaben umfassen

  1. regionalen Zuständigkeiten;
  2. Vertreterregelungen;
  3. die maximale Anzahl von Büropiraten.

(8) Die gewählten Büropiraten können sich selbst Vorgaben beziehungsweise Beschränkungen geben, die über die nach Absatz 7 festgelegten Vorgaben hinausgehen. (9) Die gewählte Aufteilung der Aufgaben nach Absatz 7 und 8 ist mit einer Frist von 5 Tagen auf der Seite des Ennepe-Ruhr-Kreis im Wiki der Piratenpartei Deutschland zu veröffentlichen.

§11 Ende der Amtszeit

(1) Das Amt der Büropiraten endet

  1. nach 12 Monaten auf der Kreismitgliederversammlung zur Büropiraten Wahl, nach der Wahl der Büropiraten;
  2. durch Amtsverzicht;
  3. durch einen Widerspruch zu den in §12 festgelegten Bedingungen;
  4. durch einen schriftlich begründeten Beschluss des Landesvorstandes;
  5. vorzeitig, durch Abwahl mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einer Kreismitgliederversammlung oder
  6. mit Auflösung des Piratenbüros

§12 Datenschutz

(1) Jeder Büropirat muss zu Beginn seiner Amtszeit die Datenschutzerklärung der Piratenpartei Deutschland

  1. des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen
  2. oder einer höheren Parteigliederung,

sofern noch nicht vorhanden, unterzeichnen, an den vorgeschriebenen Belehrungen teilnehmen und sich entsprechend dieser und der geltenden Gesetze datenschutzkonform verhalten.

Abschnitt IV: Funktionen der Büropiraten

§13 Verwaltung

(1) Büropiraten sind mit der Betreuung der Mitglieder betreut. (2) Büropiraten haben das Recht, die Mitgliederdaten des Ennepe-Ruhr-Kreises einzusehen und bei Zustimmung des Mitgliedes zu ändern. (3) Büropiraten haben das Recht, die Mitglieder der Piratenpartei Deutschland im Ennepe-Ruhr-Kreis

  1. zu Mitgliederversammlungen innerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreis einzuladen,
  2. über aktuelle Ereignisse in der Partei zu informieren und
  3. zu Stammtischen und anderen Versammlungen einzuladen.

(4) Büropiraten haben das Recht, die Mitglieder des Ennepe-Ruhr-Kreis in Textform (nach §126b BGB) zu kontaktieren. (5) Büropiraten haben die Aufgabe

  1. bei Mitgliederversammlungen innerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreis die Akkreditierung durchzuführen,
  2. datenschutzkonforme Statistiken bereit zu stellen,
  3. den Termin für die Mitgliederversammlung zur Wahl der Büropiraten innerhalb des Zeitraums von 21 Tagen vor und 7 Tagen nach dem regulären Ende der Amtszeit festzulegen,
  4. mindestens 22 Tage vor einer Mitgliederversammlung ohne Personenwahl einzuladen und
  5. mindestens 43 Tage vor einer Mitgliederversammlung mit Personenwahl einzuladen.

§14 Finanzen

(1) Die Büropiraten sind Ansprechpartner für Piraten und Gruppierungen des Ennepe-Ruhr-Kreises in allen Finanzangelegenheiten. (2) Die Büropiraten haben die Aufgabe, finanzielle Angelegenheiten zur Unterstützung des Landesschatzmeisters zu erledigen. (3) Die Büropiraten nehmen Belege (Rechnungen und Quittungen) über beschlossene Ausgaben im Ennepe-Ruhr-Kreis entgegen und übermitteln diese dem Landesschatzmeister.

§15 Presse

(1) Büropiraten haben die Aufgabe, die Presse zu betreuen. Das heißt:

  1. Pressemitteilungen bzgl. der Piratenpartei im Ennepe-Ruhr-Kreis zu veröffentlichen.
  2. Pressemitteilungen von höheren Parteigliederungen zu veröffentlichen.
  3. Presseanfragen entgegenzunehmen und an einen geeigneten Gesprächspartner zu vermitteln.

(2) Jede Pressemitteilung sollte grundsätzlich vor der Veröffentlichung von zwei weiteren Piraten gegengelesen werden. Büropiraten dürfen

  1. Rechtschreibfehler korrigieren und
  2. Pressemitteilungen mit inhaltlichen Fehlern unter schriftlicher Angabe der Gründe zurückweisen.