Archiv:2010/NRW:Landtagswahl 2010/HOWTO

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Tango-preferences-system.svg Hier soll eine Art Fahrplan entstehen, der die form- und fristgerechte Durchführung aller Schritte ermöglicht, die für die Landtagswahl 2010 wichtig sind.

Damit stehen wir aber noch ganz am Anfang. Bitte gehe nicht davon aus, dass die Informationen auf dieser Seite korrekt und vollständig sind! Ergänzungen sind gern gesehen, Hinweise auf Fehlendes ebenso. Trage Informationen, Fragen, Hinweise usw. entweder direkt in diese Seite ein oder nutze die Diskussionsseite. Danke für deine Mitarbeit!

Was gilt?

Nach welchen Termine und Fristen müssen wir uns richten?

  • Landtagswahl: Sonntag, 9. Mai 2010
  • Frist zum Einreichen von Wahlvorschlägen (Kandidaten): Montag, 22. März 2010, 18 Uhr – siehe § 19 (1) Landeswahlgesetz. Es ist sicher sinnvoll, mit dem Wahlvorschlag (Direktkandidaten) nicht erst auf dem letzten Drücker beim Kreiswahlleiter anzurücken, sondern dies möglichst früh zu erledigen. Falls irgendwelche Formalia nicht in Ordnung sein sollten, hat man dann noch Zeit zum Nachbessern.

Wie stellen wir einen Direktkandidaten auf?

Grundsätzlich sollten wir versuchen, für die Landtagswahl in jedem Wahlkreis einen Direktkandidaten aufzustellen. Kompetente Kandidaten sollten sich unter den Mitgliedern der Piratenpartei finden lassen.

Wer eignet sich als Kandidat?

Direktkandidaten präsentieren die Partei im Internet (z.B. Abgeordnetenwatch), auf Podiumsdiskussionen und vor der Presse. Ein Direktkandidat sollte deshalb mündlich und schriftlich einwandfreie Sätze formulieren können. In ländlichen Regionen, in denen es keinen ÖPNV gibt, ist gelegentlich ein Auto erforderlich, um abgelegene Versammlungsorte zu erreichen.

Als Bewerber einer Partei kann nur gewählt werden, wer deren Mitglied ist und keiner weiteren Partei angehört oder wer parteilos ist. Außerdem müssen die Kandidaten mindestens 18 Jahre alt sein und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

Zitat aus dem Landeswahlgesetz:

§ 1: Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
  2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
  3. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.

§18:

(2) Die Bewerber und die Vertreter für die Vertreterversammlungen sind in geheimer Wahl zu wählen. Stimmberechtigt ist nur, wer am Tage des Zusammentritts der Versammlung im Wahlkreis zum Landtag wahlberechtigt ist. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.

Nominierungsveranstaltung

Diese heißt offiziell Vertreterversammlung und kann im Rahmen jeder beliebigen andern Zusammenkunft stattfinden, muß aber separat eröffnet, beendet und protokolliert werden.

Wahlmöglichkeiten

Sofern in einer Gemeinde oder Stadt mehrere Wahlkreise bestehen, können entweder:

  • alle Stimmberechtigten aus der Gemeinde auf der Versammlung über alle Direktkandidaten für alle Wahkreise gemeinsam abstimmen, was den geringeren Protokollierungs und Akkreditierungsaufwand verursacht,

oder:

  • in getrennten Abstimmungen jeweils die Stimmberechtigten zur Landtagswahl eines jeden Wahkreises den Direktkandidaten für ihren Wahlkreis bestimmen, was deutlich mehr Aufwand bei der Akkreditierung und Protokollierung macht, aber zeitlich/räumlich getrenntes und/oder paralleles Wählen erlaubt, bei Städten mit vielen Wahlkreisen also schneller gehen könnte.

Die Vertreterversammlung beschließt über ihr Vorgehen selbst. Unsere Bundessatzung gibt vor, daß die Kandidaten in dem Wahlkreis wohnen sollen, in dem sie kandidieren.

In jedem Fall beschließt die Vertreterversammlung über ihre Geschäftsordnung und damit das Wahlverfahren.

Nötige Dokumente

Für die Nominierungsveranstaltung braucht ihr an Dokumenten:

  • Anlage 9a (Niederschrift der Versammlung)
  • Anlage 10a (Versicherung an Eides statt)
  • Anlage 11a (Kreiswahlvorschlag)
  • Eine Liste von Straßen, die in eurem Wahlkreis liegen
  • Datei:Anlage13.pdf (Bestätigung der Wählbarkeit) falls ein Direktkandidat seinen Wohnsitz in einer Gemeinde außerhalb des Wahlkreises hat, für den er antritt. Sollte nach der Piraten-Bundessatzung nicht vorkommen.

Weitere Informationenn zum Landeswahlgesetz findet ihr hier: http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin/lexsoft/bundesrecht24.cgi?chosenIndex=0708&templateID=doc&xid=167160,1&uxz=70797181&a1=0708&c1=1&c2=05&c3=01&c4=0104 Die Dokumente bekommt ihr aber auch alle beim zuständigen Kreiswahlleiter, Kontaktadressen findet ihr dazu auf der Seite des Innenministerium Nordrhein-Westfalen (http://www.im.nrw.de/bue/176.htm#) Dort findet ihr auch Karten, wo ihr euch eine grobe Übersicht über die Wahlkreise in NRW machen könnt. Prinzipiell könnt ihr davon ausgehen, daß ihr in den kreisfreien Städten die Dokumente in den normalen Wahlbüros bekommt.

Orga Nominierungsversammlung

Zu der Nominierungsversammlung müssen alle Piraten eingeladen werden, welche die obigen Kriterien erfüllen. Das muss aber der Landesvorstand für euch tun, da ihr natürlich nicht auf die Mitgliederadressen zugreifen könnt. Das richtige Vorgehen dafür findet ihr hier.

Auf der Versammlung müsst ihr dann auf jeden Fall einen Versammlungsleiter, einen Protokollanten, einen Wahlleiter und Wahlhelfer bestimmen. Näheres regelt die Geschäftsordnung, die auch für die Versammlung notwendig ist. Als Vorlage könnt ihr die Geschäftsordnung nehmen, die der Stammtisch Dortmund auf seiner Versammlung genutzt hat.

Andere Ämter und zu wählende Personen, ergeben sich aus den Dokumenten, die ihr von den Behörden bekommen habt. Diese sollte man sich vorher auch schonmal durchgelesen haben, falls sich weitere Fragen ergeben. Die beantwortet der Kreiswahlleiter sicher gerne... ;) Nach der Versammlung sollte man die Dokumente sofort ausfüllen und danach drei Landesvorstandsmitgliedern zusammen mit dem Protokoll zum Unterschreiben vorgelegen. Wenn ihr die Unterschriften habt, könnt ihr zum Kreiswahlleiter gehen und ihr erhaltet die Formblätter, auf denen die 100 Unterstützungsunterschriften für jeden Kreisvorschlag gesammelt werden müssen.

Wahldurchführung

  1. Zuerst darf sich jeder Bewerber vorstellen, er muss dazu ausreichend Zeit zur Verfügung haben.
  2. Danach wird per absoluter oder einfacher Mehrheit der Direktkandidat bestimmt. Einfache Mehrheit heißt, dass nur ein Wahlgang gemacht wird und derjenige mit den meisten Stimmen gewinnt die Wahl. Bei der absoluten Mehrheit wird noch ein Wahlgang angehängt, beim dem nochmal zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen aus dem ersten Wahlgang gewählt wird.
  3. Bei Gleichstand bei einem der beiden Wahlgänge, muss der entsprechende Wahlgang mit den Kandidaten mit den meisten Stimmen wiederholt werden.
  4. Wählen nach einfacher Mehrheit hat den Vorteil, dass Zeit gespart wird. Bei wählen nach absoluter Mehrheit wird taktisches Wählen verhindert.

Anmerkungen

  • Da wir an der Bundestagswahl schon teilgenommen haben, brauchen wir als Partei keine Nachweise mehr einzubringen. Also kann auf Anlage 11a der Punkt g) gestrichen werden.
  • Die Dokumente lassen leider nur die Bestimmung des Kandidaten mittels absoluter oder einfacher Mehrheit zu. Wenn ihr mehr als drei Kandidaten zur Auswahl habt, könnt ihr das Dokument, auf dem die Wahl Protokoliert wird, sinngemäß neu entwerfen.

Fragen

  • Immer her damit

Sammeln von Unterstützerunterschriften für Direktkandidaten

Unsere Direktkandidaten (Kreiswahlvorschläge) benötigen jeweils 100 Unterstützerunterschriften von Wahlberechtigten aus dem jeweiligen Wahlkreis. Dabei darf jeder Wahlberechtigte nur einen Kreiswahlvorschlag unterzeichnen, ansonsten ist seine Unterschrift ungültig. Die Unterschriften für einen Direktkandidaten dürfen erst nach der Aufstellung durch die entsprechende Versammlung (-> Nominierungsveranstaltung) gesammelt werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig.

Für die Unterschriftensammlung werden amtliche Formblätter benötigt, die Name, Anschrift und Partei des Bewerbers (Direktkandidat) enthalten. Die Wahlberechtigten müssen hier handschriftlich unterschreiben und außerdem Name, Geburtsdatum, Anschrift sowie Datum der Unterschrift angeben. (Die benötigten amtlichen Formblätter werden auf Anforderung der Partei kostenlos von den Kreiswahlleitern geliefert.)

Für jeden Unterzeichnenden ist ein von der Gemeindebehörde bestätigter Nachweis beizufügen, dass dieser zum Zeitpunkt der Unterzeichnung im betreffenden Wahlkreis wahlberechtigt ist.

Über die Zulassung der eingereichten Vorschläge entscheidet der Landeswahlausschuss.

Wie stellen wir eine Landesliste auf?

Diejenigen Kandidaten, die auf den vordersten Plätzen der Landesliste aufgeführt sind, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit in den Landtag gewählt werden. Falls wir die 5%-Hürde erreichen, sollten mind. 9 Piraten in den Landtag einziehen können, da der Landtag aus mind. 181 Sitzen besteht und es keine Parteien unter der 5%-Hürde geben kann.

Wer eignet sich als Listenkandidat?

Gewählte Listenkandidaten vertreten die Interessen der Partei in den Landtagsausschüssen. Deshalb ist es notwendig, dass jeder Listenkandidat zur fachlichen Mitarbeit in einem Ausschuss bereit ist und dort seine sachliche und persönliche Kompetenz einbringt.

Als Bewerber einer Partei kann nur gewählt werden, wer deren Mitglied ist und keiner weiteren Partei angehört oder wer parteilos ist. Die Kandidaten sind in einem demokratischen Verfahren in einer Mitgliederversammlung zu wählen.