Archiv:2009/Detmold/Wahlkampf Lippe/Plakatierung Dörentrup

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Plakatierungsvorschriften für Dörentrup

1. Die Werbeträger dürfen eine Größe von 0,5 qm nicht überschreiten.

2. Sofern die Werbeträger auf privaten Grundstücken angebracht werden, ist die jeweilige Einwilligung des Grundstückseigentümers oder des sonstigen Nutzungsberechtigten erforderlich.

3. Die Werbeträger dürfen nur an übersichtlichen Stellen angebracht werden, so dass die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet wird.

4. Das plakatieren von Buswartehäuschen ist untersagt.

5. Die Werbeträger sind nach der Wahl unverzüglich wieder zu entfernen.