Archiv:2009/Detmold/Stammtischregeln
Um diese Seite übersichtlich zu halten, möchten wir darum bitten das eine Diskussion der Stammtischregeln in der Mailingliste und am Stammtisch erfolgt. Auf dieser Seite sollen sich nur die Ergebnisse der Diskussionen (Vx.x) einsehen lassen.
1) Grundlegendes
1.1) Der Stammtisch der Piraten setzt bei allen Teilnehmern eine konstruktive und kooperative Einstellung voraus.
1.2) Treffen im realen Raum direkt an einem Ort und zu einem Zeitraum sind Treffen via Telepräsenz vorzuziehen (s. Satzung der NRW PIRATEN, Abschnitt 2, § 2.4)
2) Dauer von Diskussionen
2.1) Die Besprechungsdauer für jedes Thema ist zunächst 10 Minuten, dann erfolgt eine Frage des Diskussionsleiters, ob 10 Minuten weiterdiskutiert werden soll, die Entscheidung erfolgt durch einfache Mehrheit, nach 20 Minuten wiederholte Frage des Diskussionsleiters, ob 10 Minuten weiterdiskutiert werden soll, Entscheidung durch einfache Mehrheit, nach 30 Minuten etc.
2.2) Jederzeit kann jeder Teilnehmer des Stammtisches einen Antrag auf Beendigung oder Verschieben der Diskussion eines Themas stellen.
3) Antrag auf Abstimmung
3.1) Jeder Teilnehmer am Stammtisch darf jederzeit einen Antrag formulieren und zur Abstimmung stellen. Die Antragstellung wird an den Diskussionsleiter gerichtet. Der Diskussionsleiter bittet den Antragsteller, den Antrag so präzise wie möglich zu formulieren, was der Antragsteller dann auch macht. Dann erfolgt unmittelbar ohne weitere Diskussion die Abstimmung.
3.2) Der Antrag auf Abstimmung wird durch doppeltes Handzeichen (Heben beider Hände) angezeigt. Der Antrag auf Abstimmung ist unmittelbar vom Diskussionsleiter anzunehmen. Der Antrag auf Abstimmung hat Vorrang vor der Reihenfolge der Wortmeldungen zur Diskussion.
3.3) Teilnehmer am Stammtisch sind die am Ort und während des Zeitraumes des Stammtisches anwesenden Personen. Es können an der Abstimmung nur Personen teilnehmen, die die Diskussion eines Themas bis unmittelbar vor der Antragstellung auf Abstimmung verfolgt haben. Toilettenbesuche sind möglichst auf die Pause des Stammtisches zu verlegen. Wer die Inhalte einer Diskussion nicht verfolgt hat, kann nicht Abstimmen, da dieser Person die Entscheidungskompetenz hinsichtlich des Inhalts fehlt.
3.4) Vor dem Stammtisch oder während des Stammtisches abgegebene Stimmen per E-Mail sind für Abstimmungen nicht zulässig, da die Stimmabgabe per E-Mail in der Entscheidungsfindung nicht die in der Diskussion am Stammtisch dargelegten Inhalte berücksichtigen kann. Es liegt in diesem Fall mangelnde inhaltliche Kompetenz bei der Abstimmung per E-Mail vor. Die Gleichheit aller Teilnehmer an einer Entscheidung hinsichtlich der inhaltlichen Kompetenz sollte gewährleistet sein.
3.5) Wenn ohne Diskussion eine Abstimmung zu einem vor dem Stammtisch bekanntem Thema erfolgt, dann kann eine Abstimmung per E-Mail akzeptiert werden, da die inhaltliche Kompetenz zur Abstimmung für alle Beteiligten in gleicher Weise gegeben ist. Die Abstimmung per E-Mail darf die Durchführung des Inhalts der Abstimmung nicht beeintraächtigen.
3.6) Wenn der Stammtisch als Videokonferenz, Audiokonferenz oder Chat stattfindet, gelten die Regeln 3.1) bis 3.4). Für den Antrag auf Abstimmung ist bei Audiokonferenzen oder Chats ein gleichwertiges Zeichen zum Heben beider Hände zu vereinbaren.
3.7) Wenn der Stammtisch als Mischform von direktem Treffen an einem Ort und zu einem Zeitraum verbunden mit einem live Video- oder Audiostream erfolgt, so ist unter der Voraussetzung der Gewährleistung eines verzögerungsfreien Rückmeldekanals für die via Audio- oder Videostream teilnehmenden Personen eine Abstimmung möglich, die gleichwertig zu den am Stammtisch direkt teilnehmenden Personen erfolgt.
3.8) Für Abstimmungen über Anträge gilt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Wenn es mehr Ja Stimmen als Nein Stimmen gibt, ist ein Antrag angenommen.
4) Aufgaben des Diskussionsleiters
4.1) Der Diskussionsleiter erteilt das Wort an die Teilnehmer des Stammtisches in der Reihenfolge der Meldung durch einfaches Handzeichen. Wortbeiträge ohne Erteilung des Wortes durch den Diskussionsleiter sollten unterbleiben. Sie halten die Diskussion nur unnötig auf und tragen nicht zur demokratischen Klärung von Themen bei.
4.2) Der Diskussionsleiter ruft zur Abstimmung per Handzeichen entsprechend der Antragstellung auf.
4.3) Der Diskussionsleiter zählt die Abstimmung per Handzeichen aus. Der Protokollführer zählt ebenso die Abstimmung aus. Nur bei gleichem Ergebnis der Stimmenabzählungen von Diskussionsleiter und Protokollführer ist eine Abstimmung gültig (vier Augen Prinzip). 4.4) Der Diskussionsleiter unterbricht die Diskussion zur Wahrnehmung der zu Anfang des Stammtisches vereinbarten Pausen und ruft auch zur Wiederaufnahme der Diskussion nach den Pausen auf.
4.5) Der Diskussionsleiter organisiert den Ablauf entsprechend Punkt 2) und 3) der Stammtischregeln.
4.6) Der Diskussionsleiter beendet den Stammtisch entsprechend der Entscheidung über die Dauer des Stammtisches, die zu Beginn des Stammtisches festgelegt wird.
5) Aufgaben des Protokollführers
5.1) Der Protokollführer stellt die Teilnehmerzahl und die damit verbundenen Variationen fest (spätes Erscheinen und frühes Verlassen am Stammtisch) sowie die Anzahl von Piraten und Gästen.
5.2) Der Protokollführer stellt
die Wahl des Protokollführers,
die Wahl des Diskussionsleiters,
die Genehmigung des Protokolls des vorangegangenen Stammtisches,
die Entscheidung über die Tagesordnung des Stammtisches,
die angenommene Tagesordnung und
die zur Entscheidung stehenden Anträge und die entsprechenden Abstimmungsergebnisse (Ja, Nein, Enthaltung)
im Protokoll dar.
5.3) Der Protokollführer zählt die Abstimmungen ergänzend zum Diskussionsleiter ab.
5.4) Der Protokollführer stellt vertagte Punkte in die Tagesordnung für den nächsten Stammtisch und pflegt die Tagesordnung für den nächsten Stammtisch. Pflege der Tagesordnung bedeutet leicht lesbare Gliederung ohne inhaltliche Veränderung der Beiträge.
5.5) Deadline für die Tagesordnung für den Stammtisch ist 24:00 Uhr am Tag vor dem Stammtisch. Am Stammtisch können direkt weitere Punkte in die Tagesordnung aufgenommen werden.
Vorbemerkung
Die Regeln für den Stammtisch sind auf Wunsch des Stammtisches Detmold formuliert. Aktuell ist in Detmold und auch an den mir bekannten Orten in NRW die faktisch operative Basiseinheit der Piraten der Stammtisch, nicht die in der Satzung vorgesehene Crew. Crews treten nach meinem Kenntnisstand nur in den formal unbedingt notwendigen Zusammenhängen in Aktion (Protokollpflicht, Versammlungspflicht, Sprecherwahl, Gründung von AG, AK und PG).
Insofern ist eine Regelformulierung für die elementaren Aufgaben der faktisch operierenden Basiseinheit hilfreich für ein erfolgreiches Arbeiten. Als elementare Aufgaben sehe ich das Grundverständnis, die Organisation der Diskussion, die Regelung der Abstimmung, die Aufgaben des Protokollführers und die Aufgaben des Diskussionsleiters des Stammtisches an.
Sollten in Zukunft die bisher vom Stammtisch wahrgenommenen Aufgaben von anderen Organisationsformen der PIRATEN in NRW durchgeführt werden, so ist nach entsprechender Diskussion und Entscheidung unter Umständen ein Teil der Regeln für den Stammtisch auf zukünftige operative Einheiten übertragbar. Die Diskussion über die Satzung und die Crewordnung in NRW findet momentan in großem Unfang statt. Das Ergebnis ist aktuell nicht vorhersehbar.
Da aktuell der Stammtisch als operative Basiseinheit favorisiert ist, erscheint es mir sinnvoll, dafür ein Regelwerk zu erstellen, auch wenn der Stammtisch keinen formalen Status in der Satzung der NRW PIRATEN hat. Für mich ergibt sich damit kein Verstoß gegen die Satzung, was aber letztendlich nur von kompetenten Juristen beurteilt werden kann. Ich habe versucht, die Satzung der NRW PIRATEN, der BRD PIRATEN und die gängige und akzeptierte Praxis am Stammtisch zu berücksichtigen.
Das Regelwerk ist nicht kompliziert. Es ist wesentlich einfacher als z.B. die Regeln für Gesellschaftsspiele wie Skat oder Monopoly oder auch nicht komplizierter als Spielregeln von Kindern im Vorschulalter oder die erlernten Regeln kooperativ jagender Tiere wie Wölfe oder Wale.
Eine Kenntnisnahme dieses Vorschlags und eine damit verbundene Überarbeitung mit detaillierten und konkreten Vorschlägen zur Streichung, Veränderung oder Ergänzung sowie einer entsprechenden erläuternden Kommentierung würde ich begrüßen.
1) Grundlegendes
In dieser Regel wird der Geltungsrahmen des Regelwerks dargelegt.
1.1) Die Regeln können eine Teilnahme von Personen mit destruktiver Absicht, die am Stammtisch teilnehmen, nicht verhindern (s. NRW Satzung, Öffentlichkeitsanforderung). Sollte solch ein Fall eintreten, ist gegebenenfalls die Stammtischsitzung aufzulösen. Da Stammtische in öffentlichen Räumen stattfinden (Gaststätten), ist für mich die Frage des Hausrechts unklar. Das Regelwerk kann nicht die Durchführung eines Stammtisches gewährleisten, an dem Personen mit destruktiver Absicht hinsichtlich der Durchführung des Stammtisches teilnehmen.
1.2) Die Satzung der NRW PIRATEN macht zu diesem Thema eine eindeutige Vorgabe der Rangordnung von Crewtreffen, die mir auch für Stammtische sinnvoll erscheint. Was in der Crewordnung nicht thematisiert ist, ist eine gemischte Form des Treffens: das Treffen direkt an einem Ort und zu einem Zeitraum verbunden mit der Telepräsenz von Teilnehmenden an anderen Orten und/oder zu anderen Zeiten.
Diese Mischform kann z.B. über einen Live-Stream (Audio oder Video) realisiert werden. Inwieweit ein Live-Stream eines Stammtisches aus einer Gaststätte rechtliche Probleme mit sich bringt, kann ich nicht einschätzen. Ein Audio-Stream ist vermutlich mit z.B. www.1000mikes.com einfach zu realisieren (live und für Audio Archiv auf Website). Wer diese Funktion beanspruchen möchte, kann sie sicherlich auch realisieren. Ob diese Mischform vom Stammtisch angestrebt wird, ist zu diskutieren und zu entscheiden. Inwieweit diese Mischform der Funktion des Stammtisches als Anlaufstelle für an den PIRATEN interessierten Bürgern dienlich ist, kann ich momentan nicht einschätzen.
2) Dauer von Diskussionen
Diese Regel dient der effizienten Durchführung von Diskussionen, ohne dabei die Diskussion und das Interesse der Teilnehmer einzuschränken.
3) Antrag auf Abstimmung
Diese Regel berücksichtigt die bisherige Praxis in diesem Zusammenhang hinsichtlich des direkten Treffens an einem Ort und zu einem Zeitpunkt, soweit sie mir bekannt ist.
Die unmittelbar nach der Antragsformulierung erfolgende Abstimmung ohne weitere Diskussion der Antragsformulierung ist unter Umständen nicht mit der durchschnittlich vorgefundenen Praxis deckungsgleich. Meine Erfahrung zeigt, dass dieses Vorgehen die präzise Formulierung von Anträgen, das Einbringen aller Beteiligten sowie die Durchführung der Diskussion insgesamt und speziell die Abstimmung begünstigt hinsichtlich der inhaltlichen Breite und Tiefe, der Teilnahme der Anwesenden sowie des zeitlichen Verlaufs.
Wenn ein Antrag entsprechend gestellt worden ist und die Abstimmung erfolgte, kann unmittelbar folgend ein weiterer Antrag gestellt werden, der den vorherigen modifiziert. Die Diskussion über Inhalte von Anträgen und das Einbinden von alternativen Anträgen behindert die Redefreiheit und die demokratische Konsensbildung nach meiner Erfahrung. Ich vermute, dass ein Testlauf dieser Regel bei 2 oder 3 Stammtischen meine bisherige Erfahrung bestätigen wird.
Für die Teilnahme an Abstimmung besteht nach meiner Einschätzung ein Recht. Wer Rechte beansprucht, hat nach meiner Einschätzung auch Pflichten. Dem Recht auf Abstimmung entspricht die Pflicht zur Information über den Inhalt der Abstimmung. Wenn eine Diskussion den Ablauf einer Abstimmung inhaltlich beeinflusst, so ist für alle, die das gleiche Recht auf Abstimmung haben, die gleiche Pflicht zur Wahrnehmung der mit dieser Abstimmung in Zusammenhang stehenden Inhalte gegeben.
Bei einem direkten Treffen an einem Ort und zu einem Zeitraum ist dies der Fall, soweit Debilität der Anwesenden ausgeschlossen ist. Treffen mit dem Einsatz von Kommunikationstechnologien sollten dem direkten Treffen an einem Ort und zu einem Zeitraum gleichwertig gestaltet werden.
Wer Treffen der zweiten Art (Verwendung von Kommunikationstechnologien) gestalten möchte, hat entsprechend dem Recht, solche gleichwertigen Treffen zu beanspruchen, auch die Pflicht, die Gleichwertigkeit und die konkrete Durchführung solcher Treffen der zweiten Art zu verwirklichen.
4) Aufgaben des Diskussionsleiters
Die Aufgabenbeschreibung entspricht der bisherigen Praxis.
Das Zählen der Stimmabgaben durch Diskussionsleiter und Protokollführer ermöglicht die Reduzierung von Zählfehlern.
5) Aufgaben des Protokollführers
Die Aufgabenbeschreibung entspricht der bisherigen Praxis.
Die Pflege der Tagesordnung für den nächsten Stammtisch erscheint erforderlich, weil bisher die Gestaltung der Tagesordnung manchmal durch Unübersichtlichkeit problematisch erschienen ist.