Antragsportal/Anträge BPT2011.1/SÄA071

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA071
Einreichungsdatum
Antragsteller

Bodo Thiesen

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §9
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 01.05.2011
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Installation eines Bundespräsidiums als Vertretung der Länder auf Bundesebene alternative Version

Antragstext

In Abschnitt A § 9 Abs 1 werden die Wörter »das Bundespräsidium« mit einem Komma getrennt hinter dem Wort »Bundesparteitag« eingefügt.

In Abschnitt A wird nach § 9b ein neuer Paragraph mit folgendem Wortlaut eingefügt.

§ 9c - Das Bundespräsidium
(1) Das Bundespräsidium ist die Vertretung der Länder auf Bundesebene.
    Es ist für die Kommunikation zwischen dem Bundesvorstand und den
    Landesvorständen verantwortlich, berät den Bundesvorstand und
    vertritt die Interessen der Landesverbände gegenüber dem Bundesvorstand.

(2) Das Bundespräsidium besteht aus je einem Vertreter der Landesverbände
    und einem vom Bundesvorstand zu benennenden Vertreter.

(3) Das Bundespräsidium tagt regelmässig mindestens ein Mal im Monat.

(4) Die Vertreter der Länder werden vom jeweiligen Landesparteitag gewählt
    und sind diesem rechenschaftspflichtig. Interimsweise können die
    Vertreter bis zum nächsten Landesparteitag vom jeweiligen
    Landesvorstand kommissarisch ernannt werden.

(5) Die Vertreter der Landesverbände haben je eine Stimme. Stimmhäufung
    und Delegation ist nicht gestattet.

(6) Der Vertreter des Bundesvorstandes hat Rederecht und gibt den Ausschlag
    bei Stimmengleichheit.

(7) Das Bundespräsidium kann Entscheidungen des Bundesvorstandes durch
    ein aktives Veto aussetzen. Dieses ist angenommen, wenn mindestens
    zwei von drei der stimmberechtigten Mitglieder das Veto unterstützen.
    Das Bundespräsidium kann eine alternative Entscheidung vorschlagen.
    Lehnt der Bundesvorstand diese Alternative ab, so hat der nächste
    Bundesparteitag zu entscheiden.

(8) Wenn mindestens drei von vier der stimmberechtigten Mitglieder den
    Beschluss tragen, kann das Bundespräsidium den Bundesvorstand für
    handlungsunfähig erklären.

Antragsbegründung

Alternative Version des von der Idee her nicht schlechten SÄA057, mit folgenden Korrekturen/Veränderungen:

  1. Verbände kommunizieren nicht miteinander, bestenfalls Organe. Daher kommunizieren in meiner Version die Landesvorstände mit dem Bundesvorstand (und das ist dann auch die Aufgabe des Präsidiums).
  2. Vetorecht nur bei absoluter 2/3-Mehrheit (mir ist das Gremium sonst zu mächtig, grundsätzlich soll der Bundesvorstand entscheiden, nicht das Bundespräsidium).
  3. Präsidium kann Alternativvorschlag machen, diesen kann der Bundesvorstand annehmen.
  4. Wenn die Basis abstimmt, dann immer auf dem nächsten Bundesparteitag - die alternative Formulierung »basisdemokratisch« wurde gestrichen, da nicht klar ist, wie das zu passieren hat (mangelnde Normenklarheit).
  5. Erklärung des Bundesvorstandes als handlungsunfähig erfordert absolute 3/4 Mehrheit. Wenn der BuVor tatsächlich handlungsunfähig ist, sollte es leicht sein, diese Zahl zusammen zu bekommen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

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