Antragsportal/Anträge BPT2011.1/SÄA064
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA064 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt C„Satzungsabschnitt C“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 30.04.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
- |
AntragstitelSchiedsgerichtsreform: Urteil Antragstext§11 der Schiedsgerichtsordnung wird wie folgt neugefasst: § 11 - Urteil (1) Das Urteil soll drei Monate nach Verfahrenseröffnung vorliegen. Die Richter haben auf ein zügiges Verfahren hinzuwirken. (2) Nach Ablauf von drei Monaten nach Verfahrenseröffnung kann Beschwerde beim Berufungsgericht erhoben werden. Dieses kann eine ungebührliche Verfahrensverzögerung feststellen und das Verfahren übernehmen. (3) Das Urteil enthält eine Sachverhaltsdarstellung. Es wird in geheimer Sitzung mit einfacher Mehrheit gefällt, begründet und den Streitparteien in Textform überstellt. Enthaltungen sind bei der Abstimmung nicht zulässig. (4) Ist das Verfahren öffentlich, so wird das Urteil in anonymisierter Form veröffentlicht. Ist das Verfahren nicht öffentlich, so wird nur das Urteil ohne Sachverhalt und Begründung veröffentlicht. (5) Das Verfahren ist damit abgeschlossen. AntragsbegründungDieser Antrag soll nur behandelt werden wenn SÄA013 angenommen wurde. Dieser Antrag kollidiert nicht mit SÄA062, soll aber nach diesem behandelt werden. Diskussion
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