Antragsportal/Anträge BPT2011.1/SÄA009
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA009 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Ron |
Mitantragsteller |
|
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §9b„Satzungsabschnitt A - §9b“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 04.05.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
- |
AntragstitelEinladung per Textform AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, im Abschnitt A in § 9b Abs. 2 in Satz 3 die Worte "Brief oder Fax" durch "Textform (vorranging per E-Mail, nachrangig per Brief)" zu ersetzen und die Sätze 4, 5, 6 und 7 zu streichen. Antragsbegründungalte Fassung:
neue Fassung:
Die Einladung zum BPT per Brief ist dafür ein Beispiel. Obwohl an die Mehrzahl der Mitglieder kein Brief versandt wurde, weil sie den Empfang der E-Mail bestätigt haben, gingen immer noch sehr viele Briefe raus. HINWEIS: Von 11873 per Email eingeladenen haben 6773 die Einladung bestätigt (57%). Alle, die nicht bestätigt haben, erhalten den Brief. (Info von Vali)
Kosten im vierstelligen Bereich sind entstanden, die man evtl. besser verwenden könnte und stellt einen recht großen Teil der Finanzierung des BPTs da. Deshalb ist es sinnvoll, wenn die Einladung zum BPT flexible vom Vorstand gestaltet werden kann. Hinweis: "Die Satzung kann sich die modernen Kommunikationsmittel nutzbar machen (OLG Jena, GmbHRdsch. 1996, 536 [537 – GmbH]) und für die Einladung „Textform“ (§ 126b BGB) ausreichen lassen; dann können diejenigen Mitglieder, die über entsprechende technische Einrichtungen verfügen, auch per Telefax oder Email eingeladen werden." Diskussion
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