Antragsportal/Anträge BPT2011.1/PA046

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA046
Einreichungsdatum
Antragsteller

Wigbold, Roland 'ValiDOM' Jungnickel (pro Forma, falls Realname nötig)

Mitantragsteller
Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Wirtschaft„Wirtschaft“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 01.05.2011
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Wirtschaftspolitische Grundsätze

Antragstext

Hiermit beantrage ich folgende Sätze in ein Grundsatzprogramm der PIRATEN aufzunehmen. Die Diskussion und Beratung sowie Abstimmung über die Grundsätze kann sich ganz im Ermessen des BPT an den überschriebenen Themengruppen orientieren.


Wirtschaftspolitische Grundsätze

Präambel

Um transparente, überschaubare, gemeinsame wirtschaftspolitische Dinge zu gestalten, bedarf es gemeinsamer Grundsätze. Diese Grundsätze dienen dem Verständnis und stellen eine Information dar, wie die Auffassung der PIRATEN von "Wirtschaftspolitik" sich grundlegend argumentiert. Diese Grundsätze stellen gleichermaßen den Lösungsraum für Wirtschaftspolitische Aufgaben.

Die Wirtschaftspolitik der PIRATEN ist am Wohle der Allgemeinheit orientiert. Die Allgemeinheit wird jedoch nicht als Kollektiv verstanden, sondern als die Gesamtheit der freien Menschen, die die bürgerliche Gesellschaft bilden.

Aufbauend auf dem Politischen Standpunkt und Selbstverständnis der PIRATEN ergibt sich folgende grundsätzliche Perspektive:


Wirtschaftspolitik, Wirtschaftsordnung, Wirtschaftssystem

(1) Die Wirtschaft oder Ökonomie ist die Gesamtheit aller Einrichtungen und Handlungen, die der planvollen Deckung des menschlichen Bedarfs dienen.

(2) Die PIRATEN unterscheiden zwischen bürgerlichem und staatswesentlichem Wirtschaften: Das Bürgerliche Wirtschaften dient unmittelbar dem Bürger, das Staatswesentliche (Staatliche) Wirtschaften dient unmittelbar dem Staatswesen. Es ist zu betonen, daß für das Staatswesen jede Politik verantwortlich und vernünftig für sich selbst wirtschaftet.

(3) Das Staatswesen stößt mit der Einflußnahme auf das Bürgerliche Wirtschaften an seine durch die Grundrechte bestimmten Schranken. Die PIRATEN lehnen eine unmittelbare Einflußnahme auf das Bürgerliche Wirtschaften durch den Staat ab.

(4) Dagegen ist es gefordert, daß die Bürger das Staatliche Wirtschaften politisch gestalten. Das Staatswesen soll mit seinem Wirtschaften für den Staat bürgerbezogen der Allgemeinheit sowie den staatlich organisierten Gemeinwesen dienen.

(5) Die PIRATEN sehen die Gefahr einer Staatswirtschaft, die die Bürger zu Ihrem Nutzen einspannt. Die PIRATEN erkennen einen Interessenkonflikt im Staatswesen bezüglich des Bürgerlichen Wirtschaftens und der Selbsterhaltung des Staatswesens. Die PIRATEN sind gegen einen neuen Merkantilismus in dem das Bürgerliche Wirtschaften der Staatsfinanzierung sowie anderen Staatsinteressen untergeordnet wird.

(6) Die Soziale Marktwirtschaft erkennen die PIRATEN als Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik an. Der Begriff "Soziale Marktwirtschaft" drückt aus, daß durch geeignete Ordnungspolitik des bürgerlichen Gesellschaft verpflichteten Staatswesens eine Freie Marktwirtschaft "sozial" gemacht werden kann. Beabsichtigt ist nicht ein klassischer Sozialstaat zur nachträglichen Korrektur der sozialen Probleme einer Freien Marktwirtschaft.

(7) Als Wirtschaftspolitische Aufgaben des Staates sehen die PIRATEN lediglich die Schaffung von Infrastrukturen, die dem Bürgerlichen Wirtschaften dienen.

(8) Der Anspruch eine Wirtschaftsordnung zu schaffen, die alle Aspekte berücksischtigt und formal untereinander abgleicht, halten die PIRATEN für anmaßend. Stattdessen sehen die PIRATEN verschiedenste ordnungspolitische Komponenten, die in Gänze die Wirtschaftsordnung darstellen, auch wenn die Theorien der Komponenten untereinander als widersprüchlich erscheinen. So gibt es z.B. die marktwirtschaftliche Komponente, die ergänzend zu der Selbstversorgung ist. De facto sind parallel zur staatlich geordneten Marktwirtschaft effektiv auch zentralwirtschaftliche, sozialwirtschaftliche und andere Lehrmeinungen vielfältig politisch umgesetzt. Diese Vielfalt muss ordnungspolitisch berücksichtigt und weiterhin möglich sein.

(9) Die PIRATEN sehen es als notwendig an, daß diese vielfältigen Theorien als ordnungspolitische Modelle für sich abgegrenzt entwickelt und umgesetzt werden können. So ist eine differenzierte, für die Öffentlichkeit verständliche, kritikfähige Wirtschaftsordnung machbar.

(10) Die PIRATEN betrachten diese unterschiedlichen ordnungspolitischen Komponenten der Wirtschaftsordnung als parallele Minimalsysteme. Diese Minimalsysteme sind einfach und verständlich zu gestalten, für sich klar separiert. Über definierte Schnittstellen sind die Minimalsysteme verbunden. Für die Modellierung der Minimalsysteme gilt der Grundsatz der Parallelität: Eine Ebene, keine Schnittpunkte. So ist es möglich die Teilsysteme konkurrierend zu betreiben, zu testen, auszutauschen ohne das gesamte Wirtschaftssystem bzw. die gesamte Wirtschaftsordnung zu gefährden.

(11) Die PIRATEN sehen in der Selbstversorgung das ursprüngliche Wirtschaften der Menschen. Ein Recht zur Selbstversorgung begründet sich im Menschsein, als natürliches Recht jedes Menschen. Ein Mensch oder auch eine Gesellschaft von Menschen muß sich selbst mit dem versorgen können, was sie benötigt. Jedes weitere durch das Staatswesen geordnete Wirtschaftssystem wie das marktwirtschaftliche kann nur ergänzend zur Selbstversorgung gesehen werden.

(12) Die Marktwirtschaft ist ebenso elementarer Bestandteil des Wirtschaftens in einer arbeitsteiligen bürgerlichen Gesellschaft. Das Ordnen der Marktwirtschaft durch das Staatswesen muß sich normativ an der Individuellen Freiheit der Menschen orientieren.

(13) Aus einer globalen Perspektive stellen die PIRATEN fest, daß sie die verschiedenen Wirtschaftssysteme anderer Völker sowie Wirtschaftsordnungen anderer Staaten sowie Gemeinschaften anerkennen und respektieren.

Natürliche Ressourcen

(1) Natürliche Ressourcen sind ursprünglich kein Eigentum oder Besitz.

(2) Natürliche Ressourcen im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden sich im Besitz der Bürger.

(3) Das Staatswesen bzw. seine Gemeinwesen verwalten die Natürlichen Ressourcen der Bundesrepublik, so daß sie gleichermaßen allen Bürgern zur Verfügung stehen.

(4) Ist es aus bestimmten Gründen - wie der potentiellen mißwirtschaftllichen Ausbeutung oder Zerstörung - nicht möglich, daß eine Natürliche Ressource allen Bürgern zur Verfügung steht, wird das Staatswesen aus dieser Gemeingut schöpfen bzw. schöpfen lassen. Wird das geschöpfte Gemeingut jemandem zugesprochen, ist zu berücksichtigen, daß er nur so viel durch seine Arbeit als Eigentum einfahren kann, wie er für seinen Lebensvorteil davon Gebrauch machen kann, bevor es verdirbt. Was darüber hinausgeht, ist mehr als ihm zusteht. - Nichts in der Natur darf zu Eigentum gemacht werden, daß es verdirbt oder zerstört wird.

(5) Die PIRATEN respektieren Natürliche Ressourcen auf dem Territorium anderer Völker und Staaten als in deren Besitz. Jedoch sehen die PIRATEN die einzelnen Bürger der Bundesrepublik als Mitglieder einer Welt-Gesellschaft an den Natürlichen Ressourcen der Welt beteiligt, die nicht territorial beansprucht werden bzw. die nicht an Territorien gebunden sind. Das Staatswesen vertritt im internationalen Kontext die Bürger.

Schöpferische Kraft, Eigentum, Gesellschaft, Gemeingut

(1) Das Grundgesetz garantiert dem einzelnen Bürger sein Eigentum. Eigentum stellt in unserer Wirtschaftsordnung eine wesentliche Komponente dar, da ihr Eigentum unmittelbar dem Bedürfniss der Bürger bzw. ihrer Gemeinschaften dient, und sie existentiell befreit und absichert. Die grundrechtlich Gewährleistung des Eigentums und Erbrechts verpflichtet den Menschen jedoch dazu, daß er sein Eigentum zum Wohle der Allgemeinheit einsetzen soll. Das Wohl der Allgemeinheit liegt jedoch im Ermessen der Menschen nach ihrem Gewissen. Dieser Bezug von Eigentum auf das Wohl der Allgemeinheit ermöglicht es jedem Menschen in seinem Sinne, wohltätigen Einfluß auf die Allgemeinheit zu nehmen. Was aus diesem Anspruch folgt, ist direkte gesellschaftDemokratie durch die Tat.

(2) Eigentum entsteht durch schöpferische Kraft von Menschen, aus ihrem individuellen Geist sowie ihren Bedürfnissen.

(3) Jedem Menschen steht es frei sich mit seiner Schöpferischen Kraft an Gesell- oder Gemeinschaften zu beteiligen.

(4) Juristische Personen wie Kapitalgesellschaften sind politische Konstrukte. Juristische Personen genießen ihrem Wesen nach bedingt Schutz durch bürgerliche Grundrechte. Das Wesen der Juristische Personen bestimmt die Wirksamkeit des Schutzes und wird praktisch durch die Politik geordnet.

(5) Eine wesentliche Angleichung der Juristische Personen mit Menschen lehnen die PIRATEN ab. Insbesondere die Interpretation, daß Gesellschaften bzw. Juristische Personen eine ursprüngliche schöpferische Kraft besitzen. - Ein kritisches Augenmerk gilt dabei dem Begriff "Person", der zunehmend Gebrauch findet.

(6) Gemeingut ist ein Gut, das für alle Nachfrager in der Regel frei zugänglich ist. Die allgemeine Verfügbarkeit von Gemeingut kann jedoch zu unwirtschaftlichem Verhalten führen. Das Gemeingut der Gesellschaft kann deshalb vom Staatswesen geordnet werden, um Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und ähnliche Aspekte der Vernunft zu berücksichtigen.

(7) Wird Gemeingut an sich jemandem als Eigentum zugesprochen, muß es jedem Bürger gleichermaßen als Eigentum zugesprochen werden, denn jeder Bürger ist ursprünglich an dem Gemeingut beteiligt. Denjenigen die das Gemeingut ebenso benötigen müssen weiter ein Nutzungsrecht haben. Es geht hierbei nicht um eine Kollektivierung von Gemeingut, sondern um das ursprüngliche Recht des einzelnen Bürgers / der Allgemeinheit am Gemeingut.

Infrastruktur, öffentliche Einrichtungen

(1) Infrastuktur ist der Unterbau einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft. Ohne Infrastruktur kann eine Volkswirtschaft nicht funktionieren.

(2) Die PIRATEN unterscheiden "private Infrastruktur" der bürgerlichen Gestaltung und "öffentliche Infrastruktur" der staatlichen Gestaltung als öffentlichen Angelegenheit. Dies sind z.B: Die Wirtschaftsordnung an sich sowie Unternehmertätigkeit und Investitionen des Staatswesens.

(3) Da Öffentliche Infrastruktur von der bürgerlichen Gesellschaft politisch beauftragt und finanziert wird, ist sie eine Ressource der bürgerlichen Allgemeinheit, an der jeder einzelne Bürger gleichberechtigt ist. Sie ist ein Ursprung von Gemeingut.

(4) Private Infrastrukturen müssen regelmäßig geprüft werden, ob sie ein natürliches Monopol darstellen.

(5) Öffentliche Infrastrukturen müssen regelmäßig geprüft werden, ob sie dem Bürger dienen bzw. ob Mißbrauch vorliegt.

(6) Es steht den Staatswesen und Kommunen frei, durch politische Gestaltung öffentliche Infrastrukturen parallel zu privaten Infrastrukturen zu schaffen.

(7) Die PIRATEN erkennen Öffentlich-rechtliche Anstalten ihrem Wesen nach als Behörde: Eine staatliche Einrichtung, die im weitesten Sinne für die Erfüllung von Aufgaben des Staates und dabei insbesondere für Dienstleistungen des Staates gegenüber seinen Bürgern zuständig ist. Diese sind nicht marktfähig. Hierbei handelt es sich um gemeinwesenliche Selbstversorgung. Die Finanzierung erfolgt über Steuern, Abgaben sowie Gebühren. Diese Einrichtungen müssen klar zur Privatwirtschaft abgegrenzt werden. Privatwirtschaftliche Geschäftsgegenstände stehen diesen Einrichtungen nicht zu.

(8) Die PIRATEN erkennen Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Kammern als öffentliche Angelegenheit und wünschen keinen Zwang zur Mitgliedschaft.

(9) Kapitalgesellschaften, deren Gesellschafter Gemeinwesen wie z.B. Kommunen sind, sind rein privatwirtschaftlichen Unternehmen gesetzlich gleichzustellen.

Monopole, Kartelle, Patente

(1) Ein "Monopol" bezeichnet einen einzelnen Aspekt (Punkt), der durch sein Potential die geschaffene Ordnung des ihn beinhaltenden Systems außer Kraft setzt - Der Zweck der Ordnung wird nicht mehr erreicht. Für ein Marktwirtschaftliches Monopol gilt so: Es stört die Marktwirtschaftliche Ordnung.

(2) Ein Kartell bestehend als Bündnis eigentlicher Konkurrenten kann ebenfalls die derzeitige Marktwirtschaftliche Ordnung stören, wenn sie Preis- oder Mengen- bzw. Leistungs-Absprachen umsetzen.

(3) Die PIRATEN sehen es in einem marktwirtschaftlichen Zusammenhang als notwendig an, Monopol - sowie Kartellbildung zu unterbinden.

(4) Alterativ ist für die PIRATEN denkbar, daß das ökonomisches Gut der Kartell- bzw. Monopolbildung als nicht marktfähig erkannt wird. Über die Legislative bzw. die politische Gestaltung werden dann strukturelle Änderungen in der Wirtschaftsordnung umgesetzt, so daß die betroffenen Güter sowie Dienstleistungen in eine andere Wirtschaftsordnung überführt werden.

(5) Patente und ähnlich hoheitlich erteilte Schutzrechte sehen die PIRATEN als befristete Monopole, die das Staatswesen dem Nutznießer gewährt, wenn im Gegenzug ein Nutzen für die Allgemeinheit / die Bürger entsteht. Die Praxis zeigt jedoch, daß der erwartete Nutzen für die Bürger meist nicht gegeben ist. - Im Gegenteil: Die PIRATEN sehen hier ein großes Potential des Mißbrauchs und lehnen deshalb hoheitlich erteilte auschließliche Schutzrechte ab.

(6) Natürliche Monopole entstehen von selbst, z. B. durch Marktvorsprung, Produktions-, Standortvorteil sowie aufgrund von Markteintrittsbarrieren. Hier ist regelmäßig zu prüfen, ob die Verhältnismäßigkeit noch gegeben ist, bzw. ob der Monopolist seine Vormachtstellung gegenüber den Bürgern mißbraucht.

Geldpolitik

(1) Dem Geld kommt als Tauschmittel der Marktwirtschaft eine besonderer Stellenwert zu. Es ist ein Wertäquivalent für Güter sowie Dienstleistungen.

(2) Geld entsteht durch den Prozeß der Geldschöpfung. Die PIRATEN sind sich bewußt, daß es verschiedenste Arten von Geld bzw. verschiedenste Systeme zur Geldschöpfung gibt.

(3) Der Euro wird durch das Eurosystem geschöpft als "Zentralbankgeld". Die Bundesbank ist wie die Europäische Zentralbank (EZB) ein Teil des Eurosystems. Die EZB ist ein politisches Konstrukt, eine Rechtsperson. Die EZB ist allein befugt, die Ausgabe des Euro zu genehmigen. Die PIRATEN erkennen in der EZB die gemeinsame Währungsbehörde der Staaten Europas. Die PIRATEN befinden die Unabhängigkeit der EZB generell als fragwürdig.

(4) Der Euro ist sogenanntes Fiat-Geld, ein Kreditgeld, bei dem von Seiten des Emittenten keine Einlöseverpflichtung in einen bestimmten Gegenwert besteht. Seine Akzeptanz wird durch gesetzliche Vorschriften erreicht und sichergestellt, als gesetzliches Zahlungsmittel.

(5) Auf Basis des Euro können zudem Geschäftsbanken Geld schöpfen: Das Giral- bzw. Geschäftsbankengeld. Dieses Geld entsteht ebenfalls durch Kredit, den die Geschäftsbanken gewähren. Oder durch das Eintauschen von Bargeld in sogenanntes Sichtguthaben. Geschäftsbanken sind in der Lage auf Grundlage des eingezahlten Bargelds, ein Vielfaches an Giralgeld durch Kreditvergabe zu schöpfen. Zudem können sie durch den Kauf von Real-Vermögen weiteres Giralgeld schöpfen.

(6) Neben dem Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel benutzt der Bürger hauptsächlich Giralgeld. Die PIRATEN sind sich des Unterschieds bewußt: Giralgeld ist kein gesetzliches Zahlungsmittel. - Obwohl die Einheit "Euro" den Anschein gibt, besteht keine Deckung des Giralgeldes durch gesetzliches Zahlungsmittel. Die PIRATEN sehen diese Unterdeckung des Giralgeldes als systemkritisch an. Die PIRATEN fordern eine vollständige Unterlegung des Giralgeldes mit der dargestellten Währung.

(7) EZB-Geld sowie Giralgeld entsteht durch Kredit. An jeden Kredit ist immer Zins und Tilgung als Schuld gebunden sowie Eigentum des Kreditnehmers als Sicherung.

(8) Die PIRATEN erkennen die Verzinsung von Geld als Ursache für exponentielles Wachstum der Geldmenge, den Geldwucher und somit der Verschuldung.

(9) Die PIRATEN sehen es zumindest als fragwürdig an (wertloses) Fiat-Geld bzw. Giralgeld als Schuld mit Eigentum des Schuldners abzusichern, da hier zur Tilgung der zinsbelasteten Schuld in Summe ein immer rasanter werdender Eigentumsübergang auf die Banken erzwungen wird.

(11) Die PIRATEN sehen in der ausschließlichen Möglichkeit zur Geldschöpfung durch die Geschäftsbanken und Zentralbanken ein Quasi-Monopol der Geldschöpfung. Die PIRATEN wünschen die Aufhebung des Geldschöpfungsmonopols.

(12) Besonders kritisch betrachten die PIRATEN die Kapitaldeckung des Fiatgeldes durch natürliche Ressourcen wie Land. Diese monetäre Wertstellung führt zu einer Ausbeutung der Natürliche Ressourcen sowie zu einem Eigentumsübergang von Menschen ohne ausreichendes Geldeinkommen zu Menschen mit Geldvermögen bzw. Geldschöpfungsmonopol. Besonders wird das beschleunigt, wenn die Natürlichen Ressourcen sowie ihre Erhaltung Geld kosten.

(13) Die PIRATEN sehen es im Sinne einer Sozialen Marktwirtschaft als notwendig an, dem Gesetzlichen Zahlungsmittel des Staatswesens Bürgerliche Währungen als Wertkorrektiv gegenüberzustellen. Diese müssen frei an Devisenbörsen auch gegen Gesetzliches Zahlungsmittel gehandelt werden können. Spekulative Kursschwankungen werden dann durch eine Tobin-Steuer gedämpft. Die Art und Weise der Bürgerlichen Geldschöpfung ist frei.

(14) Die PIRATEN erkennen Geld als definiertes Kunstprodukt. Geld sowie Geldschöpfung ist bestens geeignet für die mittelbare Ordnung bestimmter Märkte. So ist es denkbar, für verschiedene Märkte verschiedene Währungen herzustellen, die den ggf. speziellen Anforderungen entgegenkommen.

(15) Die PIRATEN sehen in der Idee der Bankfreiheit eine Alternative zum Geldschöpfungsmonopol.

Abgrenzung zu anderen Politiken: Finanzpolitik, Sozialpolitik, etc

(1) Das Wirtschaften des Staates ist selbstverständlich auch von seinen Finanzen abhängig. Die Finanzen bestimmen den Haushalt, die finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten des Staates. So fordert das Wirtschaften des Staates die Finanzpolitik, diese Finanzen bereitzustellen. Jedoch hat die Finanzierung der unterschiedlichen politischen Maßnahmen bzw. der Ministerien nichts mit Wirtschaftspolitik an sich zu tun, die dem Bürgerlichen Wirtschaften dient.

(2) Die Finanzpolitik des Staatswesens mit der Wirtschaftspolitik zu verweben, birgt für die PIRATEN die Gefahr eines neuen Merkantilismus, in dem das Wirtschaften der Bürger der Finanzierung des Staates untergeordnet wird.

(3) Gleiches gilt für die Sozialpolitik. Hier sehen die PIRATEN die Gefahr der Instrumentalisierung des Bürgerlichen Wirtschaftens. Die Sozialpolitik ist unabhängig von der Wirtschaftspolitik. Sie ist lediglich bestimmt durch die soziale Verpflichtung des Staatswesens gegenüber jedem einzelnem Bürger als der Allgemeinheit.

(4) Die PIRATEN sind aus wirtschaftspolitischer Sicht sowie aus Gründen der Machtkonzentration davon überzeugt, daß Wirtschaftspolitik für sich alleinstehen muß und nur dem Bürgerlichen Wirtschaften dient.

(5) Die PIRATEN halten eine klare systemische und fachliche Trennung zwischen den Politiken ein, ganz nach dem Grundsatz der Parallelität von Systemen.

(6) Die PIRATEN fordern eine weitestgehende Befreiung des Bürgerlichen Wirtschaftens von staatlicher Büro- und Technokratie. Besonders kritisch betrachten die PIRATEN die Entwicklung zur Cyberkratie, die durch die zunehmende Vernetzung von Informationsmaschinen öffentlicher Institutionen entsteht. Hierbei bemerken die PIRATEN die Aufhebung der Gewaltenteilung in der entstehenden systemimmanenten Gewalt.

(7) Die PIRATEN sind gegen die Erfassung des einzelnen Bürgers sowie der Gesellschaft als staatswirtschaftliches Personal oder ähnliches: Z.B. im Sinne von "Humankapital"

(8) Die PIRATEN sehen die durch den Staat erhobenen Steuern und geschaffenen Abgaben zur Finanzierung des Staatswesens als ein nötiges Beisteuern und Beigeben der Bürger. Die Steuern und Abgaben müssen jedoch regelmäßig auf ihre Grundsätze und auf ihre Verhälnismäßigkeit geprüft werden. Zudem dürfen Steuern und Abgaben keinen maßgeblichen Einfluß auf das Bürgerliche Wirtschaften haben.

(9) Die Staatsverschuldung und das Schuldenmanagement ist Sache der Finanzpolitik. Aus wirtschaftspolitischer Sicht lehnen die PIRATEN eine Verschuldung des Staates ab, da zur Sicherung der Staatsschulden auf dem Geldmarkt die Zukunft der Bürger verpfändet wird. Staatsschulden sind abzubauen, die Kosten des Staatswesens zu reduzieren; - damit zukünftig das aus der Arbeit der Bürger entstandene Eigentum ihnen selbst und der Allgemeinheit zugute kommt und nicht durch Abgaben und Steuern mittels der Geldschuld enteignet wird.

Globalisierung

(1) Die moderne Informationstechnologie sowie die Möglichkeit zu reisen, ermöglicht ein Bewußtsein des Einzelnen für die Welt und deren globale Zusammenhänge.

(2) Aus dieser Globalisierung ihres Bewußtseins leiten die PIRATEN Respekt und Verantwortung vor der Welt ab.

(3) Die Freiheiten der Globalen Kommunikation sowie der Möglichkeit zu reisen, sind wesentlich für die Selbstbestimmung eines Menschen.

(4) Die Möglichkeit unter Völkern sowie Staaten gemeinsame Verträge zu schließen, läßt eine politische Gestaltung globaler Wirtschaftssysteme zu und schafft so weitere Komponenten der Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland.

(5) Das Staatswesen vertritt die Interessen seiner Bürger bei der Schaffung entsprechender internationaler Rechtsgrundlagen nach geltendem nationalem Recht.

(6) Menschen und Gesellschaften der verschiedenen Völker sowie Staaten schließen Verträge untereinander, auf die das Staatswesen keinen Einfluß nehmen darf.

(7) Die PIRATEN lehnen eine Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit ohne die Freizügigkeit der Menschen ab.

Antragsbegründung

Politische Grundsätze stellen den Rahmen für das politische Handeln. Sie geben einer Partei als Gemeinschaft von politischen Akteuren Profil und machen ihre Motivation transparent. Sie laden Gleichgesinnte ein mitzumachen bzw. sich anzuschließen und schaffen so eine politische Macht deren thematische Inhalte von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.

Dieser Antrag soll die wirtschaftspolitische Position der PIRATEN feststellen und zur weiterführenden grundsätzlichen Diskussion einladen. Der Antragsteller hofft, daß die von ihm formulierten Grundsätze ganz oder teilweise in ein Grundsatzprogramm der PIRATEN übernommen werden und so inhaltlich - auch an politischen Programmen gemessen - weiter reifen, verbessert und ergänzt werden.

Ziel ist es, ein vermittelbares wirtschaftspolitisches Profil der PIRATEN zu schaffen, das sich auch in der Diskussion mit etablierten Parteien öffentliche Anerkennung verdient und so Einfluß auf die gesamte politische Landschaft übt. Ein klares politisches Profil ist hierzu notwendig.

Der Antragsteller ist überzeugt, daß die Liberalistische Ausrichtung der wirschaftspolitischen Grundsätze der freiheitlichen Motivation der PIRATEN entspricht und nach dem Geiste sozialer Gerechtigkeit niemanden aus der bürgerlichen Gesellschaft auschließt bzw. ausgrenzt.

Gerade im Hinblick auf die jüngere Geschichte sowie die aktuellen Wirtschaftspolitischen Diskussionen ist eine Positionierung der PIRATEN notwendig. Der Antragsteller hofft, daß sich eine große Anzahl von Piraten den entwickelten Grundsätzen anschließen kann.

Ich bitte um Ünterstützung dieses Antrages und der formulierten Grundsätze.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

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