Antragsportal/Anträge BPT2011.1/PA031

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA031
Einreichungsdatum
Antragsteller

Eberhard Zastrau, Roland 'ValiDOM' Jungnickel

Mitantragsteller
Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Demokratie
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 23.05.2012
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Gewaltenteilung und demokratische Legitimation

Antragstext

Der Bundesparteitag möge als Bestandteil des Programms folgende Passage als Ersatz für den gegenwärtigen Passus Gewaltenteilung und Freiheit stärken beschließen:

Gewaltenteilung und demokratische Legitimation

Die Trennung der Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative bildet die Grundlage des demokratischen Staates. Sie sorgt für berechenbares staatliches Handeln, da die gegenseitige Kontrolle der Gewalten Willkür verhindert. Institutionen, die im Staatswesen zum Handeln befugt sind, bedürfen der demokratischen Legitimation. Wir Piraten sorgen dafür, dass diese Grundsätze wieder deutlicher in der praktischen Politik verwirklicht werden:

  • Wir wollen Strukturen abbauen und Institutionen auflösen, deren Zuordnung zu den grundlegenden Gewalten unklar ist. Das bezieht sich auf Institutionen, die trotz ihrer Anbindung an die Legislative exekutive Aufgaben übertragen bekommen haben, aber auch auf Institutionen, die durch ihre Rechtskonstruktion der notwendigen parlamentarischen Kontrolle entzogen sind. Wir Piraten erkennen, dass für die exekutive Kontrolle von Regierung und Verwaltung Stellen geschaffen werden müssen, die unabhängig arbeiten können. Dafür sind geeignete neue Strukturen und Organisationsformen innerhalb der Exekutive zu entwickeln, die unmittelbare parlamentarische Kontrolle ist sicherzustellen.
  • Die Unabhängigkeit der Judikative von unmittelbarer Einwirkung durch die anderen Gewalten hat sich in der Geschichte der Bundesrepublik bewährt. Das gilt insbesondere für die Verfassungsgerichtsbarkeit, die sich mehrfach als Schützer der Grundrechte des Einzelnen gegenüber Legislative und Exekutive erwiesen hat.
  • Wir treten dafür ein, demokratische Verfahren auszuweiten und zu verbessern, wo sie sich unmittelbar auf eine Handlungsbefugnis beziehen. Das heißt im Umkehrschluss: Wir lehnen Demokratie-Placebos ab, die etwa mit einer Direktwahl des Bundespräsidenten eine demokratische Legitimation zu verleihen scheinen, obwohl damit keine originäre Handlungsbefugnis verbunden ist.
  • Unverzichtbarer Bestandteil der Gewaltenteilung ist auch die klare Abgrenzung von Kompetenzen zwischen den Ebenen politischen Handelns: Kompetenzen sind möglichst klar dem kommunalen Handeln, der Landespolitik oder aber der Bundespolitik zuzuordnen, um demokratische Gestaltung und Kontrolle wirksam werden zu lassen.
  • Piraten fordern die demokratische Fundierung europäischer und internationaler Politik. Entscheidungsgremien, die keine demokratische Legitimation auf der Ebene ihres Wirkens haben, beschädigen das demokratische Fundament. Piraten lehnen die Durchsetzung von politischen Zielen über den »Umweg« internationaler Institutionen strikt ab.
  • NGOs und Publikative sind in ihrer Mahner- und Wächterfunktion für den Meinungsbildungsprozess unverzichtbar, ihre Unabhängigkeit und Vielfalt gilt es zu schützen, das gilt insbesondere auch für die neuen Formen dezentralen publizistischen Wirkens im Internet. Diesen freien Trägern des öffentlichen Diskurses fehlt allerdings grundsätzlich die demokratische Legitimation, die sich allein aus Wahlen und Volksabstimmungen ergibt. Es ist Aufgabe der demokratisch legitimierten Institutionen, auch die Interessen zu berücksichtigen, die sich nicht machtvoll und organisiert Gehör verschaffen.

Antragsbegründung

Das Thema der Gewaltenteilung ist die Grundlage eines demokratischen Staates. Zugleich haben sich im Laufe der Zeit unklare Verhältnisse eingeschlichen, die abzubauen im Interesse von demokratischer Klarheit und Legitimation geboten ist. Die in diesem Zusammenhang relevanten Bereiche werden mit dem Antrag benannt.

Der Antrag war auf dem Chemnitzer BPT als Antrag GP018 bereits eingebracht worden. Er geht zurück auf eine Intiative in LiquidFeedback. Die jetzt beantragte Fassung nimmt konkreten Bezug auf einen bereits im Grundsatzprogramm enthaltenen Absatz, den sie ergänzen (und ersetzen) will. Sie greift insbesondere die Positionen zur unabhängigen Judikative und zur Rolle der Publikative im gesellschaftlichen Meinungsbildungsprozess auf.

Der Antrag legt aber weiterhin Wert darauf, dass demokratische Legitimation allein über Wahlen und Abstimmungen erlangt werden kann, wie es z.B. im Artikel 20 GG kodifiziert ist. (Dazu sei als Hintergrundlektüre auf das kleine Bändchen »Demokratie – Zumutungen und Versprechen« des Autors Christoph Möllers verwiesen). Insofern ist der Hinweis auf die fehlende demokratische Legitimation von NGOs und Publikative notwendig, auch wenn ihre Rolle im Meinungsbildungsprozess gar nicht unterschätzt werden kann und mit aller Deutlichkeit zu würdigen ist.

Der Antrag legt im übrigen Wert darauf, auch die Institutionen des gemeinschaftlichen Europas besser demokratisch zu fundieren. Hier bestehen aber weiterhin deutliche Defizite. Der Antrag legt daher Wert darauf, dass die demokratischen Entscheidungsprozesse der bundesdeutschen Gesetzgebung nicht über den Umweg internationaler Institutionen ausgehebelt werden dürfen. Beispiele dafür lassen sich gerade im Bereich der piratigen Kernthemen in großer Zahl finden: SWIFT, ACTA, INDECT, Zensur-Infrastruktur, Vorratsdatenspeicherung, aber auch durch eine restriktive Sexualgesetzgebung (aufgrund international abgeleiteter Kindheitsdefinition mit einer Altersgrenze von 18 Jahren im Gegensatz zum deutschen Recht, das zu Recht eine besondere Alterskategorie der Jugendlichen kennt).

Der ursprüngliche Antrag war im LiquidFeedback-System des Bundes erfolgreich:

Ja: 245 (70%) · Enthaltung: 95 · Nein: 103 (30%) · Angenommen

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge