Antragsportal/Anträge BPT2011.1/PA031
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA031 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Eberhard Zastrau, Roland 'ValiDOM' Jungnickel |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Grundsatzprogramm |
Antragsgruppe | Demokratie |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 23.05.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
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AntragstitelGewaltenteilung und demokratische Legitimation AntragstextDer Bundesparteitag möge als Bestandteil des Programms folgende Passage als Ersatz für den gegenwärtigen Passus Gewaltenteilung und Freiheit stärken beschließen: Gewaltenteilung und demokratische LegitimationDie Trennung der Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative bildet die Grundlage des demokratischen Staates. Sie sorgt für berechenbares staatliches Handeln, da die gegenseitige Kontrolle der Gewalten Willkür verhindert. Institutionen, die im Staatswesen zum Handeln befugt sind, bedürfen der demokratischen Legitimation. Wir Piraten sorgen dafür, dass diese Grundsätze wieder deutlicher in der praktischen Politik verwirklicht werden:
AntragsbegründungDas Thema der Gewaltenteilung ist die Grundlage eines demokratischen Staates. Zugleich haben sich im Laufe der Zeit unklare Verhältnisse eingeschlichen, die abzubauen im Interesse von demokratischer Klarheit und Legitimation geboten ist. Die in diesem Zusammenhang relevanten Bereiche werden mit dem Antrag benannt. Der Antrag war auf dem Chemnitzer BPT als Antrag GP018 bereits eingebracht worden. Er geht zurück auf eine Intiative in LiquidFeedback. Die jetzt beantragte Fassung nimmt konkreten Bezug auf einen bereits im Grundsatzprogramm enthaltenen Absatz, den sie ergänzen (und ersetzen) will. Sie greift insbesondere die Positionen zur unabhängigen Judikative und zur Rolle der Publikative im gesellschaftlichen Meinungsbildungsprozess auf. Der Antrag legt aber weiterhin Wert darauf, dass demokratische Legitimation allein über Wahlen und Abstimmungen erlangt werden kann, wie es z.B. im Artikel 20 GG kodifiziert ist. (Dazu sei als Hintergrundlektüre auf das kleine Bändchen »Demokratie – Zumutungen und Versprechen« des Autors Christoph Möllers verwiesen). Insofern ist der Hinweis auf die fehlende demokratische Legitimation von NGOs und Publikative notwendig, auch wenn ihre Rolle im Meinungsbildungsprozess gar nicht unterschätzt werden kann und mit aller Deutlichkeit zu würdigen ist. Der Antrag legt im übrigen Wert darauf, auch die Institutionen des gemeinschaftlichen Europas besser demokratisch zu fundieren. Hier bestehen aber weiterhin deutliche Defizite. Der Antrag legt daher Wert darauf, dass die demokratischen Entscheidungsprozesse der bundesdeutschen Gesetzgebung nicht über den Umweg internationaler Institutionen ausgehebelt werden dürfen. Beispiele dafür lassen sich gerade im Bereich der piratigen Kernthemen in großer Zahl finden: SWIFT, ACTA, INDECT, Zensur-Infrastruktur, Vorratsdatenspeicherung, aber auch durch eine restriktive Sexualgesetzgebung (aufgrund international abgeleiteter Kindheitsdefinition mit einer Altersgrenze von 18 Jahren im Gegensatz zum deutschen Recht, das zu Recht eine besondere Alterskategorie der Jugendlichen kennt). Der ursprüngliche Antrag war im LiquidFeedback-System des Bundes erfolgreich: Ja: 245 (70%) · Enthaltung: 95 · Nein: 103 (30%) · Angenommen Diskussion
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