Antragsportal/Anträge BPT2011.1/PA017

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA017
Einreichungsdatum
Antragsteller

Roland 'ValiDOM' Jungnickel

Mitantragsteller
Antragstyp Positionspapier
Antragsgruppe Staat & Religion„Staat & Religion“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 01.05.2011
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Positionspapier zum Verhältnis von Staat und Religionen

Antragstext

Piraten setzen sich für einen pluralen, modernen und weltanschaulich neutralen Staat ein.

Unser freiheitlicher Staat kann aber nur bestehen, wenn die Freiheit, die den Bürgern garantiert ist, auch von den Bürgern getragen und allgemein gewollt wird. Dies darf der Staat nicht mit Rechtsmitteln erzwingen, da er sich dadurch gegen eine plurale Gesellschaft stellen würde. Rechtlich ist ein freiheitlicher Staat, in dem unterschiedliche weltanschauliche Strömungen friedlich zusammen leben, nicht erzwingbar. Deshalb hat auch der Staat Interesse an Wertevermittlung, denn er ruht auf Voraussetzungen, die er nicht selbst schaffen kann.

Dabei ist auch ein weltanschaulich neutraler Staat auf seine unterschiedlichen Glaubens- und Religionsgemeinschaften angewiesen. Das Verhältnis von Staat einerseits und Religionen sowie Konfessionslosen andererseits bedarf daher Regelungen der gemeinsamen Angelegenheiten.

Unangemessen erscheint uns Piraten das Vorgehen des Staates, einzelne Glaubensgemeinschaften zu bevorzugen. Vielmehr darf die im Grundgesetz festgeschriebene weltanschauliche Neutralität und Religionsfreiheit nicht ausgrenzen. Sie muss kooperativ im Kontext des Wertevermittlungsinteresses des Staates mit allen Glaubensrichtungen gestaltet werden. Dabei muss der Staat darauf bestehen, dass die Menschen- und Gesellschaftsbilder der jeweiligen Religionsgemeinschaften die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Grundgesetzes achten.

Dies zu erreichen setzen sich Piraten einige Grundsätze:

  • Glaubensfreiheit, Gewissensfreiheit und die Freiheit, einen religiösen Glauben individuell zu leben und öffentlich zu bekennen oder dies nicht zu tun, gehören zu den Grundsätzen der Piraten.
  • Unser weltanschaulich neutraler Staat darf keine Definitionshoheit über Werte noch über die Glaubensinhalte von Religionsgemeinschaften beanspruchen.
  • Wir setzen uns für Gleichbehandlung von Religionsgemeinschaften durch den Staat ein. Dabei muss der Staat darauf bestehen, dass die Menschen- und Gesellschaftsbilder der jeweiligen Religionsgemeinschaften die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Grundgesetzes achten.
  • Wir setzen uns für eine Gesellschaft ein, in der alle Religionsgemeinschaften und nichtreligöse Gruppierungen friedlich, konstruktiv und mit gegenseitigem Respekt zusammenwirken.
  • Piraten bekennen sich zu einem weltanschaulich neutralen, demokratischen Rechtsstaat und erkennen die grundgesetzlichen Regelungen zur Eigenständigkeit der Religionsgemeinschaften dem Staat gegenüber an.
  • Wir halten grundsätzlich am bestehenden Kooperationsprinzip fest, nach dem Staat und Religionsgemeinschaften je eigenständig und zugleich im Sinne des Gemeinwohles aufeinander bezogen sind.

Konkret setzen sich Piraten ein:

  • Übergangsregelungen im Grundgesetz umsetzen
Konkordate, die finanzielle Vorteile oder direkte Leistungen an Kirchen enthalten sollen beendet und abgelöst werden. Diesen im Grundgesetz enthaltenden Auftrag wollen wir wahrnehmen. Die Ablösung muss dabei die kulturellen und gesellschaftlichen Aufgaben von Glaubensgemeinschaften heute beachten und als gemeinsame Angelegenheiten mit dem Staat neu regeln.
  • Religöse Symbole in staatlichen Einrichtungen
Staatliche Einrichtungen müssen religionsneutal auftreten. Deshalb dürfen religiöse Symbole dort nicht von Amts wegen angebracht werden. Wo möglich sollen schon existierende religiöse Symbole in staatlichen Einrichtungen entfernt werden.
  • Religionsausübung in der Öffentlichkeit
Allen Religionen sollen gleichberechtigten Zugang zum öffentlichen Raum erhalten. Dies betrifft unter anderem Prozessionen oder Feiern – wie aber auch zur Religionstradition gehörende Bauwerke im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten.
  • Angestelltenverhältnisse
Beschäftigen Glaubensgemeinschaften Personen, müssen sie als Arbeitgeber die gleichen Gesetzes- und Marktbedingungen beachten wie Arbeitgeber der Privatwirtschaft. Während damit nicht in die Glaubensinhalte eingeriffen wird, muss sehr wohl in den organisatorischen Ablauf der Glaubensgemeinschaften eingegriffen werden, damit Arbeitnehmer die gleichen Rechte und Pflichten erhalten wie bei anderen Trägern.

Antragsbegründung

Dies ist ein Positionspapier welches den Grundsatzprogrammantrag konkretisieren soll. Dabei ist dieses Positionspapier losgelöst von dem Grundsatzprogrammantrag - auch andere Forderungen können bei diesem oder späteren Bundesparteitagen hinzukommen.

Ich habe hier absichtlich keine besonders umstrittenen Punkte aufgenommen. So wird hier nichts über Religions/Ethikunterricht oder Kirchensteuern gesagt.

Wir sollten zuerst festlegen, was uns verbindet - dann können wir über die besonders strittigen Punkte diskutieren und eine Lösung finden, welche die o.g. Forderungen dann ergänzen kann.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

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