Antragsfabrik/Bildung/Bundeseinheitliches freies Angebot zur Kinderbetreuung

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Programmantrag für den Bundesverband von Jasenka Wrede.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Jasenka Wrede
Programm

Wahlprogramm/Parteiprogramm -Bildung

Schlagworte Pro
Angebote für Kinder müssen jeglicher sozialen Herkunft und jedes wirtschaftlichen Gefüges verfügbar sein
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Die Diskussion im LQFB wurde mit
147 Ja-Stimmen, 26 Enthaltungen als Meinungsbild gegenüber 192 Kritikern geführt

Antrag:

Der Staat gewährt allen Eltern die Möglichkeit der kostenfreien Betreuung ihrer Kinder ab dem ersten Lebensjahr.
Diese Betreuung ist durch die Gemeinden frei für alle Familien zur Verfügung zu stellen und nach den demografischen Gegebenheiten für mindestens 3 Jahre vorauszuplanen.
So wird Eltern die Planung von Beruf und Familie und den Gemeinden die Planung der Finanzierung erleichtert.
Ein entsprechender Bedarf kann bereits durch "werdende Eltern" in der Zeit vor der Geburt kundgetan werden um die Bedarfs-Planung in der Gemeinde zu erleichtern.
Im Kleinkinderbereich ist ein Krippenangebot ab dem vollendeten 1. Lebensjahr,
im Frühförderbereich ein Kindergartenangebot ab dem vollendeten 3. Lebensjahr,
und ab dem Schulalter der Kinder sind Ganztagsbetreuungsangebote in den Gemeinden zur Verfügung zu stellen.
Die Ganztags-Angebote werden in Kooperation der Kinderhorte,Schulen, Vereine, Krankenkassen, der regionalen Gegebenheiten und der zusätzlichen Möglichkeit der Mitwirkung von Eltern geplant.
 


Ergänzung aus Anregung1:
Elterngeldzahlungen sind in diesem System nicht mehr als Finanzleistung über das erste Lebensjahr hinweg nötig, sobald das Betreuungsangebot flächendeckend und kostenfrei angeboten wird.
Durch die bisherigen Finanzleistungen durch Zahlungen des Elterngeldes an die Eltern ist eben nicht gewährleistet, dass diese Unterstützung auch wirklich der Betreuung der Kinder und der Erhöhung der Bildungschancen zugute kommt, schon gar nicht, wenn sie, so wie im Erstantrag -in Abhängigkeit des Einkommens der Eltern- bezahlt werden soll! -------
Quellen und Diskussion zum Thema auf der
Diskussionsseite zum Themenvorschlag:
"http://wiki.piratenpartei.de/LiquidFeedback/Themendiskussion/18%22
-------
Anregungen 1-7 berücksichtigt:

1: wohnfeldnah erweitert s.o.
2. Antwort: die Gesellschaft - da Investition in kostenfreies Angebot für ALLE gerechter umzusetzen
3. Der Betreuungszeitraum -Angebot umfasst die Gesamtzeit ab Geburt bis zum ersten Bildungsabschluss da kann nichts mehr erweitert werden.
4. Da der Arbeitgeber und die KV das Elterngeld im ersten LJ mitfinanzieren, ist eine Unabhängigkeit vom 1- LJ unsinnig, da sonst bei Berufstätigen dieses Geld verloren ginge.
5. Ab dem vollendeten 1. LJ ja!
6. ist umgesetzt, umformuliert auf volledndetes LJ.
7. Ist im Länderfinanzausgleich bereits jetzt über die Bildungsfinanzierung gegeben.

Quellen

Bisherige Beschlüsse auf Landesebenen und Diskussionen KITA-KIGA-Angebot ab dem 1. Lebensjahr Ganztagsbetreuung
Diskussion in der AG Bildung und rgänzender Programmpunkt: Ganztagsbetreuungsangebot bundesweit

Begründung

Begründung:
Durch das freie Angebot und die staatliche Verpflichtung, entfällt die Notwendigkeit einer Elterngeldzahlung ab dem ersten Lebensjahr des Kindes.
An dem Angebot kann jedes Kind teilnehmen, unabhängig von Einkommen, Herkunft und Status der Eltern. Auch für behinderte Kinder sind, ebenso wie für die Nichtbehinderten im nahen Wohnumfeld entsprechende Plätze zur Verfügung zu stellen.
Eine Inklusionsbetreuung gemeinsam mit allen Kindern wird dabei angestrebt.

Jedes Elternpaar hat für seine Kinder einen Anspruch auf einen zeitnahen wohnfeldnahen, oder von ihm alternativ gewählten Betreuungsplatz.(z.B. vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt)
Es besteht jedoch keinerlei Verpflichtung an dem Angebot teilzuhaben. Die Gemeinden hingegen werden dazu angehalten, die Vorzüge einer frühzeitigen sozialen und individuellen Förderung für die Entwicklung und Bildungschancen der kinder durch Informationsveranstaltungen kundzutun.
Eltern mit Neugeborenen werden zu diesen Veranstaltungen eingeladen, auch eine Hilfe bei der Betreuung der Kinder im ersten Lebensjahr durch Zusatzangebote der Gemeinden sind dabei inbegriffen. So wird sichergestellt, dass alle Eltern informiert werden und ihren Kindern alle Chancen offen stehen.








Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Andena 11:39, 1. Nov. 2010 (CET) Kostenlos heißt hier wohl, dass der Staat finanziell für die eigentlich elterliche Kinderbetreuung aufkommen soll.
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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Argument 1

Wie ich aus meinem Bekanntenkreis erfahren musste klappt die Vereinbarkeit von Beruf und Kindern nicht durch die schiere Verfügbarkeit eines Betreuungsplatzes. Oftmals sind die Serviczeiten der Betreuungsangebote so gelegt, daß diese keine Vollzeittätigkeit mit Vor-und Nachlaufzeit für das Hinbringen und Abholen von der Betreuungseinrichtung erlauben. Ja selbst die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt für Teilzeittätigkeiten ist beeinträchtigt, wenn beispielsweise eine Betreuungseinrichtung 8-16 Uhr geöffnet ist und Arbeitsbeginn und/oder -ende außerhalb dieser Zeiten liegt. Von den Betreuungseinrichtungen wird erwartet, daß die Eltern Ihre Arbeitszeit nach den Betreuungszeiten ausrichten, was angesichts eines Arbeitsmarktes bei dem der Arbeitgeber die Bedingungen diktiert häufig nicht machbar sein dürfte.

Ausschlaggebend ist daher nicht nur die Quantität der Betreuungplätze, sondern auch die Qualität hinsichtlich des Betreuungszeitraumes. Letztlich sollte es auch für Menschen die Nachts einer Schichtarbeit nachgehen eine nächtliche Betreuung der Kinder geben, sodass diese beispielsweise um 21 Uhr zum schlafen abgegeben werden können und um 7 Uhr abgeholt werden können, während zwischen 22 und 6 Uhr einer Erwerbsarbeit nachgegangen wird.

Argument 2

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