Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Beitragsminderung durch die niedrigste Untergliederung

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband von Boris Tourovsky.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Beitragsminderung durch die niedrigste Untergliederung
Änderungsantrag Nr.
TE152
Beantragt von
Boris Tourovsky
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt B: §2 (3)
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt, im Abschnitt B der Bundessatzung im §2 im Absatz 3 das Wort "Beitrittswilligen" durch "Beitragspflichtigen" zu ersetzen sowie das Wort "Bundesvorstand" durch die Worte "Vorstand der für dieses Mitglied zuständigen niedrigsten Gliederung" zu ersetzen, die Worte "einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten" durch die Worte "auf einen Mitgliedsbeitrag zu verzichten" zu ersetzen sowie das Wort "nur" vor "Gültigkeit" ersatzlos zu streichen.

Sowie folgenden Absatz mit der nächst höheren freien Absatznummer anzufügen:

Übergangsregelung: die Änderungen des Abs. 3 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Dieser Absatz wird am 01.01.2011 ungültig.
Begründung

Aktuelle Fassung:

(3) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.

Neue Fassung:

(3) Auf begründeten Antrag eines Beitragspflichtigen kann der Vorstand der für dieses Mitglied zuständigen niedrigsten Gliederung den Beschluss fassen, für diese Person auf einen Mitgliedsbeitrag zu verzichten. Der Beschluss besitzt Gültigkeit für ein Kalenderjahr.

(neu) Übergangsregelung: die Änderungen des Abs. 3 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Dieser Absatz wird am 01.01.2011 ungültig.


  • Sollte der reguläre Beitrag, ob er nun bei 36€ bleibt oder etwas herunter- bzw. heraufgesetzt wird, für einen Piraten unzumutbar hoch sein, ist es zugleich Haarspalterei und ein ungerechtfertigter Arbeitsaufwand für Vorstände und Schatzmeister, diesem einen individuellen geminderten Mitgliedsbeitrag festzusetzen. Die Änderung sieht vor, dass die Beitragsminderung einheitlich die Form einer Beitragsbefreiung hat. Jedem steht es selbstverständlich frei, im Falle einer Beitragsbefreiung einen Teilbeitrag in zumutbarer Höhe der Partei als Spende zukommen zu lassen.
  • Ich verzichte absichtlich auf jegliche Regelungen, die Beitragsminderungen in Abhängigkeit von pauschalen Merkmalen wie z.B. Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnissen zu setzen. Dies folgt aus dem Grundsatz der Datensparsamkeit, aus der teilweise mangelnden Aussagekraft sowie der mangelnden Nachprüfbarkeit (mit piratig hinnehmbaren Mitteln) solcher Merkmale.
  • Der Vorstand der niedrigsten Untergliederung ist als basisbächstes Organ am Besten dazu geeignet, die Begründung für einen Beitragsverzicht zu evaluieren und wird zugleich nicht mit Anträgen überschwemmt werden. Wegen begründeter Ängste vor einer Vetternwirtschaft habe ich auch einen Alternativantrag gestellt.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Posbi 21:03, 22. Apr. 2010 (CEST) regional vor zentral.
  2. Stefan Posdzich
  3. Jan Missbrauchsgefahr ist zwar vielleicht auf unterster Ebene höher, aber gleichzeitig kennt die unterste Ebene die Leute am Besten.
  4. Gerhard Collmann dem kann ich mich anschließen.

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Thomas-BY (bevorzuge den hier, mag keine Vetternwirtschaft auf unterster Ebene)
  2. Hans Immanuel
  3. Andena 22:41, 19. Apr. 2010 (CEST)
  4. Sbeyer 13:35, 20. Apr. 2010 (CEST) Bevorzuge es, den Mitgliedsbeitrag selbst bestimmen zu lassen. Aber ein Beitrag sollte schon sein.
  5. Magnum
  6. Rainer Sonnabend
  7. Bragi
  8. datenritter 17:19, 25. Apr. 2010 (CEST) Küngeleigefahr, Datenschutz.
  9. MichaelG 16:03, 28. Apr. 2010 (CEST) Laut Parteiengesetz darf es keinen Mitgliedsbeitrag von 0 € geben.
  10. Sebastian Pochert
  11. Aleks_A
  12. RicoB CB 19:05, 1. Mai 2010 (CEST)
  13. wigbold : Bundesvostand bestimmt Katalog für mögliche Ermäßigungen - Untergliederungen beschließen dementsprechend
  14. OliverNiebuhr
  15. zero-udo
  16. StopSecret 01:11, 4. Mai 2010 (CEST) worin unterscheidet sich dieser Antrag von TE151?
  17. HKLS 20:35, 4. Mai 2010 (CEST) also einen von beiden Anträgen (TE151 oder TE152) sollte zurückgezogen werden, sie sind gleich
  18. Danebod 00:26, 7. Mai 2010 (CEST)
  19. Tramp 22:57, 10. Mai 2010 (CEST)
  20. Unglow
  21. Kaddi
  22. Salorta
  23. Sven423 09:36, 14. Mai 2010 (CEST)

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Twix 17:42, 23. Apr. 2010 (CEST)
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Argument 1

Um das mit Beitragsminderungen handhabbar und weniger willkürlich zu machen wäre ein anderes System sinnvoll: X Euro gehn an den Bund, X Euro an den Landesverband, der Rest an Kreis- und Ortsverband. - Dann könnte sinnvoll am Ort entschieden werden, ob man auf die Summe verzichten kann und es würde die Gemeinschaft am Ort die Folgen tragen - entweder nur den Beitrag für Bund und Land erheben oder notfalls auch den gemeinsam tragen. Also: Für übergeordnete Ebenen weg von % und hin zu Festbeträgen. - Da die Frist um ist, kann ich das diesmal nicht beantragen. Hans Immanuel

Argument 2

...