Antrag Diskussion:Bundesparteitag 2024.1/Antragsportal/GP012

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Zum einen gibt es bereits verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung von Gründern, wie bspw. die Kapitalbeteiligungsgesellschaften der Länder, aber auch private Geldgeber wie bspw. Business Angels - einfach mal nach BAND googeln. Dieses Kapital wird üblicherweise als stille Beteiligung oder als Wandelanleihe gewährt, damit die Mittel zum Eigenkapital zählen - als Darlehen wie hier beantragt würde das nämlich schnell zur bilanziellen Überschuldung führen. Abgesehen davon, dass der Staat aus vielfältigen Gründen nicht standardmäßig an allen Firmengründungen beteiligt sein sollte, ist auch die Benachteiligung anderer Gesellschaftsformen (GbR, KG, OHG, Freiberufler) nicht nachzuvollziehen, die im Antrag nicht genannt werden, je nach Geschäftsmodell aber von Gründer*innen bevorzugt werden.

Ein Modell für die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die mit wenig Kapital und geringem bürokratischen Aufwand erfolgen kann, gibt es zudem ja auch bereits - nämlich die UG (Unternehmergesellschaft) haftungsbeschränkt. Sie unterliegt wie die GmbH dem GmbH-Gesetz, kann mit einer standardisierten Mustersatzung gegründet werden und sieht die spätere Umwandlung in eine GmbH vor.