Antrag Diskussion:Bundesparteitag 2024.1/Antragsportal/GP008
Die Wertgrenze für Sofortabschreibungen von GWG (Geringwertigen Gütern) liegt seit 2018 bei 800 € netto und wurde vom Gesetzgeber nicht angepasst. Sie kann nicht durch Satzungsbeschluss geändert werden. Wolf