Antrag Diskussion:Bundesparteitag 2016.1/Antragsportal/PP003
Antrag BPT 2016.1/PP003 "Einführung einer Kindergrundsicherung"
Antragssteller: Gernot ANTRAGSTEXT:
Der Bundesparteitag möge beschließen: Zur Abschaffung der Kinderarmut setzt sich die Piratenpartei für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein. Die Kindergrundsicherung soll Familien finanziell entlasten, Kinderarmut verhindern und jedem Kind die Möglichkeit geben, sein eigenes Potenzial zu entfalten. Sie besteht aus einem Kindergrundeinkommen und einer Chancengleichheitsbeihilfe. Das bedingungslose Kindergrundeinkommen gewährleistet das soziokulturelle Existenzminimum der Kinder von Geburt an bis zum 18. Lebensjahr. Es ist anrechnungs- und steuerfrei. Die Chancengleichheitsbeihilfe hat das Ziel Betreuung, Mobilität, Bildung und Teilhabe für alle Kinder zu sichern. Die Beihilfe kann steuerpflichtig, bedarfsorientiert, altersabhängig oder abhängig vom Familieneinkommen gestaltet sein. Zudem kann sie teilweise auch Sachleistungen wie kostenfreien KiTa-Besuch enthalten.
Begründung:
Jedes fünfte Kind in Deutschland wächst in einer einkommensschwachen Familie auf. Die Folgen sind soziale Ausgrenzung, schlechtere Bildungschancen und weniger Möglichkeiten zur freien Entfaltung ihrer Talente. Bis zur Realisierung eines bedingungslosen Grundeinkommen für alle in Deutschland lebenden Menschen, soll vorab eine Kindergrundsicherung in das bestehende System eingeführt werden. Zur Finanzierung der Kindergrundsicherung sollen die derzeitig sehr unübersichtlichen direkten und indirekten Transferleistungen für Kinder abgeschafft werden. An ihrer Stelle soll ein Kindergrundeinkommen in Höhe des Kinderfreibetrags (=sächliches Existenzminimum) von zur Zeit 370,00 Euro monatlich eingeführt werden, das sowohl das Kindergeld als auch die steuerlichen Kinderfreibeträge ersetzt. Es soll jedem in Deutschland lebendem Kind unabhängig vom Einkommen seiner Eltern von Geburt an bis zum 18. Lebensjahr mit einmaliger Antragstellung anrechnungsfrei zustehen. Die Chancengleichheitsbeihilfe in Höhe von bis zu 250,00 Euro monatlich soll den Kinderzuschlag, Teile der Sozialhilfe und ALG II für Kinder und das Bildungs- und Teilhabepaket ersetzen. Dieser Anspruch soll insbesondere Kindern in einkommensschwachen Familien die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Die Chancengleichheitsbeihilfe kann daher steuerpflichtig sein und der steuerlichen Progression unterliegen. Dadurch soll sie in erster Linie Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien zu Gute kommen. Die Höhe der Chancengleichheitsbeihilfe soll mittels eines Hebesatzes an regionale Besonderheiten, die dem föderalen Prinzip geschuldet sind, angepasst werden. Der Anspruch auf Kindergrundsicherung soll als eigenständiger Anspruch des Kindes gelten und kann nicht auf eigene Ansprüche der Eltern auf ALG II oder Sozialhilfe angerechnet werden.
Ich danke Corinna und Jürgen von der Projektgruppe "Kindergrundsicherung" der Piratenpartei Deutschland bei der Mithilfe des Antrages.
Siehe dazu den aktuellen Blog-Beitrag "Kinderarmut" https://flaschenpost.piratenpartei.de/2016/01/19/kinderarmut/
Unterstützer
BerndF
Gernot Köpke (KV GG/Hessen)
Julian Beier (GP/Baden-Württemberg)
Ute Behrens
Karin
Manfred Wolter
Wilk Spieker