Antrag Diskussion:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA038

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Bei der Förderung von Selbstständigkeit muss beachtet werden, dass die Scheinselbstständigkeit z.B. zum Zwecke der Steuerhinterziehung oder des Betrugs nicht mit gefördert wird. Deswegen kann es nicht sein, dass eine selbstständige Tätigheit angemeldet wird, gefördert, und nach Beendigung der Förderung die Insolvenz angemeldet wird, um nachfolgend die nächste zu fördernde Selbstständigkeit anzustreben, mit dem gleichen Ergebnis. Folglich kann es per Gesetz nur eine begrenzte Anzahl innerhalb einer Frist für Existenzgründungen geben. Fallen gewisse Personenkreise auf, ist ein Verbot der Existenzgründung zu Verhängen, - Näheres muss hier ein Gesetz regeln - . Auch ist die Scheinselbstständigkeit deswegen aufgefallen, weil so genannte "Penny-Stocks" in Steuerparadiese gegründet wurden, und hier als zu fördernde Existenzgründung zu betrachten seien. Auch in diesem Zusammenhang müssen gesetzliche Schranken greifen, um diesen Missbrauch zu unterbinden.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit,

VollePullePirat



Andreas1964: Gegen Missbrauch helfen klare Regeln und Transparenz. Im Übrigen ist im Antrag nicht von finanzieller Förderung die Rede. Vielmehr geht es um Regelwerke, die Rücksicht auf die spezifische Situation von kleinen bzw. frisch gegründeten Unternehmungen nehmen:

  • Kein Geld und keine Zeit, sich mit komplexen Regeleungen herumzuschlagen; Auch kein Geld, damit immer einen Fachmann zu beauftragen
  • Oft erhebliche Umsatzfluktuationen, die die Liquidität drücken - selbst, wenn die Unternehmung Gewinn schreibt; Das führt im besten Fall dazu, dass eigentlich sinnvolle Investitionen zurückgestellt werden; Im schlechten Fall: Insolvenz.

Sinnvoll sind Regelungen, die für Firmen mit Sitz in Deutschland gelten. Es könnte auch Sinn machen, auf Inhaber-geführte Unternehmen zu fokussieren, die eben nicht Teil einer Unternehmensgruppe sind.