Antrag Diskussion:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA013

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Meinungen

Erhebungskosten: Mehr als die Hälfte des Aufkommens Quelle: http://www.iwkoeln.de/de/infodienste/iwd/archiv/beitrag/72617

Ein Drittel alleine beim Fiskus zzgl. Kosten auf der Gegenseite (Steuerberater, Gutachter, Rechtskosten etc.) Die im Antrag genannten Zahlen sind vom damaligen SPD-Finanzminister schöngerechnet.

Anmerkung Michael Ebner

Klar dagegen. Wenn man die Basis der Steuereinnahmen nicht gefährden möchte, dann besteuert man Einkommen und nicht Vermögen.

Kleines Beispiel: Mittlerer familiengeführter Betrieb, Eigenkapitalsanteil 10 Mio Euro (Eigenkapitalsquote sagen wir mal 30%), Steuerlast 173.000,- Euro, wenn die Vermögenssteuer vollständig über ausgeschüttete Gewinne refinanziert werden soll (gehen wir mal davon aus, dass der Inhaber von einem Geschäftsführergehalt von 100.000,- p.a. lebt), dann muss der Betrieb dafür rund 336.000,- Euro erwirtschaften, das wäre eine Eigenkapitalrendite von 3,36%.

In guten Jahren mag das reinkommen. Nicht in allen Branchen, aber in manchen geht das. In mäßig gut laufenden Jahren kommt man mit einer schwarzen null raus, in schlechten Jahren macht man Verlust - trotzdem fällt stur die Vermögenssteuer an. Zwingende Folge davon ist, dass entweder

  • der Eigenkapitalsanteil massiv reduziert wird. Bei niedrigen Fremdkapitalkosten mag das funktionieren. Bei niedrigem Eigenkapitalanteil steigt entsprechend die Eigenkapitalsquote und die Steuer wird leichter finanzierbar (sofern man überhaupt Gewinn macht). Der Nachteil: Der Betrieb hat dann weniger Reserven für schlechte Jahre. Oder
  • an Anteilseigner verkauft wird, die nicht dieser Vermögenssteuer unterliegen. Internationale Konzerne, Hedge-Fonds, kurz "Heuschrecken". Oder Mitbewerber, die am Know-How interessiert sind. Alles Dinge, die weder für die Beschäftigten noch für den Standort Deutschland gut sind, auch aus Sicht der Nachhaltigkeit von Steuereinnahmen. Oder
  • der Wohnsitz in's Ausland verlegt wird, wo es keine Vermögenssteuer gibt, zumindest nicht in dieser Höhe. En passant zahlt man dann auch keine Einkommensteuer mehr an den deutschen Fiskus. Ziemlich wahrscheinlich, dass die Gesamtsteuereinnahmen letztlich sogar sinken.

Gegen diesen Vorschlag ist der Kipping-Vorschlag von 100% Einkommensteuer ab 480.000,- p.a. noch ziemlich harmlos. Wer keinen Gewinn macht, zahlt auch keine Steuern. Nach diesem Vorschlag kann man sogar kräftig Verluste machen und trotzdem noch viel Steuern zahlen müssen. Wie sollen das die entsprechenden Kreise anders verstehen denn als klare Ansage, künftig doch in einem anderen Staat zu versteuern?

Gerade vor dem Hintergrund ambitionierter Vorhaben wie dem BGE sollten wir von solchen Ideen weit Abstand nehmen.

Antrag ausgetauscht??!!

Wieso steht jetzt unter dieser Nummer ploetzlich und kommentarlos ein anderer Antrag, als am Ende der Einreichungsfrist? Das ist schlecht, dann lieber Nummern freilassen und hinten anhaengen, so verwirrt es und bringt meine ganzen Notizen durcheinander. --Lotta 10:29, 3. Nov. 2012 (CET)