Antrag Diskussion:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA008

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Die Gründe reichen nicht

Ich weiß ja nicht, was der Antragsteller für einen Religionsunterricht genossen hat. Er scheint sich darunter eine Art Katechismusunterricht von Mitte des 19. Jahrhunderts vorzustellen. Es mag sogar sein, dass derartiger Religionsunterricht in manchen Bundesländern tatsächlich noch erteilt wird.

Ich für meinen Teil hab ihn - bis ich ihn mit 14 abwählen durfte - in NRW genossen, und mindestens ab dem Gymnasium war das nichts dergleichen, sondern hatte sogar damals schon sehr viel von dem hier skizzierten Alternativmodells des Ethik- und Weltanschauungsunterrichts. Er fußte absolut in jeder Hinsicht auf "fundierten und belegbaren Erkenntnissen" und stellte auch andere Konfessionen und Religionen vor.

Es könnte helfen, sich bei der Abfassung von sachgerechten Anträgen an Fakten zu orientieren, also beispielsweise auch mal echte konkrete Lehrpläne zu lesen. Die gibt's gratis in diesem Internet.

Dabei teile ich die Intention des Antrags durchaus. Aber in dieser Formulierung ist der Begründungszusammenhang leider einfach viel zu schwach.--Seymour 11:55, 10. Nov. 2012 (CET)

Irgendwelcher anderer Text, der hier einfach mal so stand

"Aus diesen Gründen setzt sich die Piratenpartei dafür ein, den konfessionellen Religionsunterricht bundesweit, an allen Schulen, in einen Ethik- und Weltanschauungsunterricht einzubetten. In diesem Unterricht werden Religionen in ihrem geschichtlichen und sozialen Kontext in die allgemeine Werte- und Lebensphilosophiebetrachtungen eingebunden. Religion wird als Mittel der Persönlichkeitsbildung begriffen und steht im Wettbewerb zu anderen Philosophien. Grundsätzlich darf keine Philosophie besonders präferiert, wobei zu berücksichtigen ist, dass das Leben im europäischen Raum durch ursprünglich christliche Werte geprägt sind. Diese sind in ihrer Bedeutung zu vermitteln und zu bewerten. Inwieweit dadurch zwingend Glaubensfragen betroffen sind und vermittelt werden müssen, ist aus Sicht der Piratenpartei nicht nachvollziehbar und hat in diesem Kontext nur als Phänomen, nicht aber als bewertetes Ziel zu sehen.

Bei der Betrachtung von Religionen gegenüber Philosophien sind die Unterschiede zu erarbeiten und darzustellen, welche abweichenden sozialen, ethischen und persönlichen Erfahrungen jeweils ausgelöst werden können, also u.a. die Frage geklärt wird, warum Religionen existieren, was sie bewirken und wie sie den Menschen helfen bzw. nicht helfen. In dem Kontext sind auch Sekten, Suchtverhalten usw. zu erläutern und in einen geeigneten Kontext zu stellen. Insbesondere sind Fragen zum Sinn des Lebens, zur persönlichen Glücksfindung, zu Verantwortung des Einzelnen, deren Abbildung in soziale, wirtschaftliche und politische Strukturen zu klären.

Kernaussage muss es dabei sein, dass jeder einzelne Mensch für sein Handeln im persönlichen Kontext, in seinem sozialen Umfeld, in seinem makroökonomischen auch für die Zukunft persönlich verantwortlich ist und bleibt und diese Verantwortung weder delegieren, anders zuordnen noch einer virtuellen Instanz zuordnen kann.

Konfessionelle Schulen können expliziten Religionsunterricht betreiben, der alledings nicht Bestandteil des Lehrplanes ist. Bestandteil des Lehrplans muss zwingend der Ethikuntericht im Sinne dieses Textes sein."

Begründung: Religionsunterricht ist im Grundgesetz vorgesehen. Konfessionelle Schulen sollten die Option behalten, Religionsunterricht zu betreiben, allerdings nur im Kontext einer weitergefassten Philosophie- und Lebenssinn- und führungsbetrachtung.