AntragOperBonn2012

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Um allen Bonner Piraten genug Gelegenheit zu bieten, sich auf diesen Antrag zum KPT am 15.9.2012 vorzubereiten, ist hier jene Version zu finden, für die eine abschnittsweise Abstimmung vorschlagen wird, um allen Piraten maximalen Einfluss auf Einzelheiten zu ermöglichen.

Dadurch ergibt sich das (hoffentlich verständliche) Abstimmungs-Prinzip:

Wenn Teil 1 angenommen ist, wird Teil 2 auch noch abgestimmt. Wird dann etwas von 2 angenommen, kommt 3 dran usw.

Zusätzlich werden die Folgeoptionen von Teil 2, 3 und 5 zurückgezogen, wenn EINE Option die 2/3 Mehrheit erreicht hat.

Die letzte Änderung fand am 14.9. gg. 17.17h statt.

Hinzugekommen ist danach nur noch der optionale Antrag zum Bürgerbegehren (s.u.)


Programmantrag zur Zukunft der Bonner Oper für den KPT der Bonner Piraten am 15.9.2012 (Version 14.9. 17.17h)


TEIL 1

Beschluss zur Zukunft des Bonner Opernbetriebs

Bis heute wird der Bonner Opernbetrieb extrem hoch subventioniert (ca. 22 Mio. Euro für ca. 100-110 jährliche Vorstellungen, ca. 200 000 Euro Kosten pro Vorstellung, rund 300 Euro Zuschuss pro verkaufter Opernkarte). Diese Ausgaben machen rund ein Drittel aller sog. 'freiwilligen Leistungen' des Kommunalhaushalts aus.

Um bei der gegenwärtigen Haushaltslage der Stadt politischen Gestaltungsspielraum zu erhalten, fordert die Piratenpartei Bonn eine Änderung dieses Missverhältnisses.

ENDE TEIL 1 (ergibt sich hier keine 2/3-Mehrheit, wird der Rest zurückgezogen)


TEIL 2 (sobald eine Option eine 2/3-Mehrheit erhält, werden die weiteren 2er-Optionen nicht mehr abgestimmt)


OPTION 2a (Einstellung des Opernbetriebs und Verkauf des Gebäudes)

Wir setzen uns daher ein für eine Einstellung des Bonner Opernbetriebes ab der nächstmöglichen Spielzeit. Verwaltung und Stadtrat werden aufgefordert, das Opernhaus zu schließen, Grundstück wie Gebäude zu veräußern und einen neuen Spielort für die Werkstattbühne zu finden.


OPTION 2b (keine Zuschüsse mehr)

Wir setzen uns daher für eine Einstellung des Bonner Opernbetriebs in der bisherigen Form ab der nächstmöglichen Spielzeit ein. Verwaltung und Stadtrat werden aufgefordert, ein neues Konzept für einen kostendeckenden Opernbetrieb zu erarbeiten und dies auf dem Wege eines Ratsbürgerentscheids allen Bürgern zur Abstimmung vorzulegen.


OPTION 2c (Reduzierung auf deutlich weniger als 25% der bisherigen Zuschüsse)

Wir setzen uns daher für eine Einstellung des Bonner Opernbetriebs in der bisherigen Form ab der nächstmöglichen Spielzeit ein. Verwaltung und Stadtrat werden aufgefordert, ein neues Konzept für einen Opernbetrieb zu erarbeiten, bei dem sich im Jahresdurchschnitt pro Opernbesucher ein maximaler Zuschuss von 80 Euro ergibt. Zusätzlich sollte berücksichtigt werden, zu welchem Preis Opernkarten angeboten werden können und dass die Zuschüsse im Jahresdurchschnitt das Doppelte dieses Preises nicht überschreiten. Dieses Konzept sollte auf dem Wege eines Ratsbürgerentscheids allen Bürgern zur Abstimmung vorgelegt werden.


OPTION 2d (Reduzierung auf 25% der bisherigen Zuschüsse)

Wir setzen uns daher für eine Einstellung des Bonner Opernbetriebs in der bisherigen Form ab der nächstmöglichen Spielzeit ein. Verwaltung und Stadtrat werden aufgefordert, ein neues Konzept für einen Opernbetrieb zu erarbeiten, bei dem nur ein Viertel der bisherigen Ausgaben nötig sind und dies auf dem Wege eines Ratsbürgerentscheids allen Bürgern zur Abstimmung vorzulegen.


OPTION 2e (Halbierung der bisherigen Zuschüsse)

Wir setzen uns daher für eine Halbierung der gegenwärtigen Ausgaben für den Bonner Opernbetrieb ab der nächstmöglichen Spielzeit ein. Verwaltung und Stadtrat werden aufgefordert, ein Konzept zu erarbeiten, wie dies z.B. durch die Reduzierung von Neuinszenierungen, vermehrte Gastspiele anderer Ensembles sowie andere Maßnahmen gelingen könnte und dies auf dem Wege eines Ratsbürgerentscheids allen Bürgern zur Abstimmung vorzulegen.


OPTION 2f (Reduzierung auf 75% der bisherigen Zuschüsse)

Wir setzen uns daher für eine Reduzierung der gegenwärtigen Ausgaben für den Bonner Opernbetrieb um ein Viertel ab der nächstmöglichen Spielzeit ein. Verwaltung und Stadtrat werden aufgefordert, ein Konzept zu erarbeiten, wie dies z.B. durch die Reduzierung von Neuinszenierungen, vermehrte Gastspiele anderer Ensembles sowie andere Maßnahmen gelingen könnte und dies auf dem Wege eines Ratsbürgerentscheids allen Bürgern zur Abstimmung vorzulegen.


OPTION 2g (Bürgerentscheid)

Die Bonner Bürger sollen durch einen Bürgerentscheid über die Zukunft der Bonner Oper entscheiden. Dieser Entscheid sollte so rechtzeitig geschehen, dass das Ergebnis dieses Entscheides vor der nächsten Haushaltsplanung vorliegt und somit in letzterer berücksichtigt werden kann.


ENDE TEIL 2 (sollte KEINE 2er-Option eine 2/3-Mehrheit erhalten, werden alle weiteren Antragsteile zurückgezogen)


TEIL 3 (weitestgehender zuerst)

OPTION 3a

Die dadurch im Laufe der folgenden Jahre verfügbaren 'freiwilligen Leistungen' im Kommunalhaushalt sollten vornehmlich für folgende(n) Zweck(e) eingesetzt werden:

- mehr als die Hälfte der ersparten Ausgaben sollen dem Schuldenabbau dienen


OPTION 3b

Die dadurch im Laufe der folgenden Jahre verfügbaren 'freiwilligen Leistungen' im Kommunalhaushalt sollten für folgende(n) Zweck(e) eingesetzt werden:

- Reduzierung der städtischen Verschuldung um jährlich möglichst mindestens o,1%


ENDE TEIL 3 (ergibt sich hier für keine Option eine 2/3-Mehrheit, wird der Rest zurückgezogen)


TEIL 4 (hier sollen auf jeden Fall alle Optionen der Reihe nach auf 2/3-Mehrheit abgestimmt werden)


OPTION 4a

- erhöhte Förderung des Vereinssportes


OPTION 4b

- Verbesserung des Bonner Bäderangebotes


OPTION 4c

- Aufbau einer freien und alternativen Kulturszene: 1/3 dieses sich ergebenden freien Kultur-Budgets werden für die Bereitstellung, Schaffung und Sanierung von Infrastruktur und Spielstätten bereit gestellt.


OPTION 4d

- verstärkte Wirtschaftsförderung


OPTION 4e

- umfassende Energiesparmaßnahmen in städtischen Gebäuden, damit die gesparten Energiekosten dem Haushalt der Folgejahre zugute kommen


OPTION 4f (kommt nur zur Abstimmung, wenn KEINE der Optionen 4a-4e 2/3 Zustimmung erfährt)

- erhöhte Förderung des Vereinssportes - Verbesserung des Bonner Bäderangebotes - Auf-/Ausbau der freien und alternativen Kulturszene - verstärkte Wirtschaftsförderung

Eine genauere Aufteilung, wie das Ersparte wo und wieviel verwendet wird, kann erst geschehen, wenn genau bekannt ist, wieviel durch Schließung der Oper "frei" wird.


ENDE TEIL 4


TEIL 5 (sobald die erste Option eine 2/3-Mehrheit erhält, wird die andere zurückgezogen)


OPTION 5a (als weitestgehender zuerst)

Die Aufteilung der neu verfügbaren Mittel auf die genannten Handlungsfelder erfolgt im Stadtrat. Dabei sollte eine gleichmäßige Verteilung auf die genannten Zwecke angestrebt werden.


OPTION 5b

Die Aufteilung der neu verfügbaren Mittel auf die genannten Handlungsfelder erfolgt im Stadtrat.


ENDE TEIL 5 E und Ende des Antrags


Folgender Antrag soll nur abgestimmt werden, wenn beim 'Opernantrag' mindestens Teil 1 und Teil 2 mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden.

Begründung: da in Bonner Stadtrat derzeit der Kommunalhaushalt 13/14 vorbereitet wird und der PSB ein Bürgerbegehren für mehr städtische Sportzuschüsse (evtl. ohne Gegenfinanzierung) plant, sollten wir den KPT für Überlegungen nutzen, ob und wie wir uns dazu verhalten.

Mein Vorschlag wäre folgender KPT-Antrag, der nur abgestimmt wird, wenn der 'Opernantrag' zumindest bis Teil 2 angenommen wird:


Antrag an den KPT der Bonner Piraten am 15.9.2012

Der Vorstand der Bonner Piraten wird beauftragt, drei Bonner Piraten zu finden, die ein Bürgerbegehren mit dem Inhalt des 'Opernbeschlusses' initiieren, wenn der PSB ein Bürgerbegehren für mehr Sportzuschüsse ohne Gegenfinanzierung startet.

Eine weitere Voraussetzung für obiges Bürgerbegehren ist die Bereitschaft des PSB bei der Sammlung von Unterschriften mit Bonner Piraten zu kooperieren (z.B. gemeinsames Auslegen der Unterschriftenlisten an Info-Ständen).

Inhalt der sog. 'Entscheidungsfrage' sollen die Teile 2, 3 und ggf. folgende des 'Opernbeschlusses' sein - ohne die Passage zum Ratsbürgerentscheids (da ein Bürgerbegehren keinen Ratsbeschluss erzwingen kann/darf).

Begründung des Bürgerbegehrens soll Teil 1 des 'Opernbeschlusses' sein.

ANTRAGSENDE