Antrag:RLP/2019.1/005/AblehnungDistanzwaffen

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein abgelehnter Wahlprogrammantrag für den Landesverband RLP.

Wahlprogrammantrag Nr.
2019.1/005
behandelt bei
LMV2019.1
Beantragt von
anonym
Kurzbeschreibung
Ablehnung des Einsatzes von Distanzwaffen bei Polizei und sonstigen Sicherheitsdiensten
Betrifft
Videoüberwachung
Vermerk
Eingereicht mit PP#100525772 am 2019-07-09

Antrag

Der LPT möge beschließen, im RP-Wahlprogramm nach dem Abschnitt "Videoüberwachung" einen neuen Abschnitt "Ablehnung des Einsatzes von Distanzwaffen" mit dem folgenden Text einzufügen: "Wir lehnen den Einsatz von neuen, sogenannten "nicht-tödlichen" Waffen, die auf Distanzen von über einen Meter wirksam eingesetzt werden können (Elektroschocker, Reizgase, Laser, Lichteffekte, Schallkanonen, Gummigeschosse, etc.), bei Polizei und sonstigen Sicherheitsdiensten ab. "Distanz-Elektroimpulsgeräte" (Taser) sollen aus der Liste der gesetzlich erlaubten Polizeiwaffen gestrichen werden."

Begründung

Der Einsatz obiger Waffensysteme ist hochproblematisch und wird gerne verharmlost. So haben sich Taser bereits mehrfach als tödlich erwiesen, während ihr Einsatz mit geringerer Hemmschwelle praktiziert werden soll. Daher ist auf diese besser ganz zu verzichten.

Unterstützung / Ablehnung

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

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