Antrag:RLP/2016.1/007/Kostenlose Grundversorgung

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein zurückgezogener Sonstiger Antrag für den Landesverband RLP.

Dieser Antrag steht hier zur weiteren Verwendung zur Verfügung.
Sonstiger Antrag Nr.
2016.1/007
behandelt bei
LMV2016.1
Beantragt von
Marie Salm
Kurzbeschreibung
Kostenlose Grundversorgung durch den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk
Betrifft
Positionspapier Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk
Vermerk
eingereicht mit OTRS Ticket-ID PP#100157646 am 2016-01-11
Antrag wurde auf LMV2016.1 zurückgezogen

Antrag

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz setzt sich dafür ein, den Umfang der Grundversorgung, die zu erbringen Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist, klar zu definieren.Die Grundversorgung soll kostenlos angeboten werden und folgendes umfassen: Vorschlagsliste: Information und Nachrichten Bildung und Kultur Wissenssendungen und Ratgeber Die Neutralität der Sender muss durch einen unabhängigen Rundfunkrat sichergestellt werden. Über den Etat muss gemeinsam mit dem Rundfunkrat jährlich entschieden werden. Über diese kostenlose Grundversorgung hinausgehende Sendungen sind z. B. aus Werbeeinnahmen oder aus freiwilligen Beiträgen zu finanzieren.

Begründung

Die kostenlose Grundversorgung wurde bei der redaktionellen Überarbeitung aus dem Wahlprogramm gestrichen und soll als Positionspapier wieder aufgenommen werden.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. --Klaus T. (Diskussion) 17:36, 27. Mär. 2016 (CEST)
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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Warum als Positionspapier? Das gehört wieder zurück ins Wahlprogramm; schließlich gibt es einen positiven SDMV-Beschluß dazu.
    • Antwort zu 1 Weil es auf der letzten LMV einen Beschluß gab das Wahlprogramm zu straffen und die rausgefallenen Anträge als Positionspapier wieder zur Abstimmung zu stellen.
      • Aber doch nicht bei derart wichtigen Punkten, bei denen sich die meiste Parteikonkurrenz ja noch nicht einmal im Schneckentempo bewegt.
    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2
    • Der Grundversorgungsauftrag wurde in weiteren Gerichtsurteilen und Rundfunkstaatsverträgen aufgegriffen und weiter erläutert. Der folgende Auszug aus dem Rundfunkstaatsvertrag vom 31. August 1991 (Fassung 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag) verdeutlicht, dass Grundversorgung eng mit einem spezifischen Programmauftrag verbunden ist. In ihren Programmangeboten sollen die öffentlich-rechtlichen Sender ein möglichst breites Spektrum (Meinungsvielfalt) und zugleich bestimmte Bereiche abdecken:

„Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.“

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