Antrag:RLP/2015.2/002/Streichung des „Landesfinanzausschuß“ aus der Satzung

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein angenommener Satzungsantrag für den Landesverband RLP.

Satzungsantrag Nr.
2015.2/002
behandelt bei
LMV2015.2
Beantragt von
Marie Salm
Kurzbeschreibung
Streichung des „Landesfinanzausschuß“ und Übetragung der Aufgaben auf Landesvorstand
Betrifft
§ 4.5; § 4.2
Vermerk
PP#100131382 — Einreichung Satzungsänderungsantrag - 18.09.2015 16:40

Antrag

Hiermit wird beantragt, den § 4.5 „Der Landesfinanzausschuß“ komplett aus der Satzung zu streichen.

Dafür wird die die Aufnahme von : § 4.2 (16) mit dem Text: „Der Landesvorstand erstellt gemeinsam mit dem Landesschatzmeister den Haushalt für den Landesverband.“ eingefügt.

Ebenso der Punkt § 4.2 (16a) „Der Landesvorstand berichtet über den Haushalt auf der darauf folgenden Landesmitgliederversammlung.“

Begründung

An den Sitzungen des Landesfinanzausschuß, wurde in den letzten Jahren von den meisten Kreisschatzmeistern, trotz frühzeitiger und mehrmaliger Einladungen durch den Landesschatzmeister, nicht teilgenommen.

Dadurch wird es möglich, das zwei Personen den Landeshaushalt bestimmen, was der eigentlich gewollten, breiten Beteiligung der Kreise widerspricht.

Mit dem Landesvorstand und dem Landesschatzmeister steht ein gewähltes, mehrköpfiges Gremium zur Verfügung, mit dem der Landesschatzmeister gemeinsam einen Haushalt für die Landesmittel erstellen kann.

Unterstützung / Ablehnung

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Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Wenn Mitbestimmungsmöglichkeiten nicht genutzt werden, heißt das noch lange nicht, daß man sie abschaffen sollte. Oder wollen wir die Kommunalwahlen abschaffen, weil sie inzwischen nur noch eine Minderheit der Wahlberechtigten nutzt?
    • Es sollte aber wichtige Arbeit "gemeinsam" gemacht werden - und nicht auf den Schultern einer Person lasten. Außerdem wird nicht nur abgeschafft, sondern auch neu angelegt.
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1: Es geht mehr darum eine Arbeitslast auf viele zu verteilen als Mitbestimmung anzubieten, bei der geringen Beteiligung der Kreise bleibt die Hauptbelastung bei einer Person und die Mitbestimmung geht zusätzlich verloren.
  • Argument 2
    • ...
      • ...
    • ...