Antrag:RLP/2015.1/007/Einladungsfrist für Aufstellungsversammlungen
Dies ist ein abgelehnter Satzungsantrag für den Landesverband RLP.
- Satzungsantrag Nr.
- 2015.1/007
- behandelt bei
- LMV2015.1
- Beantragt von
- anonym
- Kurzbeschreibung
- Für Aufstellungsversammlungen soll eine Einladungsfrist in die Satzung geschrieben werden
- Betrifft
- § 6.4 Landessatzung
- Vermerk
- eingereicht mit Ticket-ID: PP#100108314 am 2015-05-22
Antrag
Die Versammlung möge den vorliegenden Antrag in zwei Varianten alternativ abstimmen.
Variante 1:
In der Landessatzung wird an der Nummerierung entsprechender Stelle hinzugefügt:
"§6.4 Einladungsfrist zu Aufstellungsversammlungen
Die Einladungsfrist für Aufstellungsversammlungen beträgt 3 Wochen."
Variante 2:
In der Landessatzung wird an der Nummerierung entsprechender Stelle
hinzugefügt:
"§6.4 Einladungsfrist zu Aufstellungsversammlungen
Die Einladungsfrist für Aufstellungsversammlungen beträgt 2 Wochen."
Begründung
Die Wahlgesetze geben keinen Aufschluss über Einladungsfristen und verweisen auf die Parteisatzungen. Unsere Satzung weist keine Frist für Aufstellungsversammlungen aus; somit wird die Einladungsfrist für sonstige Mitgliederversammlungen angewandt. Diese Frist beträgt 5 Wochen. Es steht (zum Zeitpunkt der Beantragung) im Raum, ob die Aufstellung der Landesliste vor den Sommerferien stattfinden soll. Es sind 6 Wochen Zeitabstand von der LMV bis zum Beginn der Sommerferien. Bei 5 Wochen Einladungsfrist ist keine Ausschreibung zum Veranstaltungsort möglich.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- guru
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Man könnte alternativ auch die Einladungsfrist für sonstige Versammlungen (abgesehen von Landesparteitagen) generell auf 2 Wochen senken; warum soll die so lang sein?
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
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- ...
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