Antrag:RLP/2015.1/007/Einladungsfrist für Aufstellungsversammlungen

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein abgelehnter Satzungsantrag für den Landesverband RLP.

Satzungsantrag Nr.
2015.1/007
behandelt bei
LMV2015.1
Beantragt von
anonym
Kurzbeschreibung
Für Aufstellungsversammlungen soll eine Einladungsfrist in die Satzung geschrieben werden
Betrifft
§ 6.4 Landessatzung
Vermerk
eingereicht mit Ticket-ID: PP#100108314 am 2015-05-22

Antrag

Die Versammlung möge den vorliegenden Antrag in zwei Varianten alternativ abstimmen.

Variante 1:
In der Landessatzung wird an der Nummerierung entsprechender Stelle hinzugefügt:
"§6.4 Einladungsfrist zu Aufstellungsversammlungen
Die Einladungsfrist für Aufstellungsversammlungen beträgt 3 Wochen."

Variante 2:
In der Landessatzung wird an der Nummerierung entsprechender Stelle hinzugefügt:
"§6.4 Einladungsfrist zu Aufstellungsversammlungen
Die Einladungsfrist für Aufstellungsversammlungen beträgt 2 Wochen."

Begründung

Die Wahlgesetze geben keinen Aufschluss über Einladungsfristen und verweisen auf die Parteisatzungen. Unsere Satzung weist keine Frist für Aufstellungsversammlungen aus; somit wird die Einladungsfrist für sonstige Mitgliederversammlungen angewandt. Diese Frist beträgt 5 Wochen. Es steht (zum Zeitpunkt der Beantragung) im Raum, ob die Aufstellung der Landesliste vor den Sommerferien stattfinden soll. Es sind 6 Wochen Zeitabstand von der LMV bis zum Beginn der Sommerferien. Bei 5 Wochen Einladungsfrist ist keine Ausschreibung zum Veranstaltungsort möglich.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. guru
  2.  ?
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Man könnte alternativ auch die Einladungsfrist für sonstige Versammlungen (abgesehen von Landesparteitagen) generell auf 2 Wochen senken; warum soll die so lang sein?
    • Antwort zu 1
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