Antrag:RLP/2015.1/005/Änderung der Versammlungsleitung

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein angenommener Satzungsantrag für den Landesverband RLP.

Satzungsantrag Nr.
2015.1/005
behandelt bei
LMV2015.1
Beantragt von
Thomas Marc Göbel
Kurzbeschreibung
Änderung der Versammlungsleitung zur besseren Konformität mit dem Versammlungsgesetz
Betrifft
§ 4.1 Landessatzung
Vermerk
Entwurf eingestellt mit Ticket-ID #10164441 am 2014-10-19
eingereicht mit Ticket-ID PP#10164441 am 2015-04-12

Antrag

Die LMV beschliesst die Änderung der Satzung von alt zu neu wie folgt:

Alt:

§4.1 [Der Landesparteitag (LPT)]

(1) Der Landesparteitag findet in Form der LMV oder der SDMV nach den jeweiligen Regeln statt. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen.

(1a) Die LMV wählt ein Präsidium aus mindestens 3 Piraten zu ihrer Leitung und zur Protokollführung.

(1b) Die SDMV wird durch die Abstimmungsleitung und die Abstimmungshelfer organisiert.

(1c) Näheres, insbesondere die genaue Aufgabenverteilung der Versammlungsämter, regelt die jeweilige Geschäftsordnung.

Neu:

§4.1 [Der Landesparteitag (LPT)]

(1) Der Landesparteitag findet in Form der LMV oder der SDMV nach den jeweiligen Regeln statt. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen.

(1a) Die LMV wählt einen Versammlungsleiter und die Mitglieder des Präsidiums. Das Präsidium besteht aus mindestens 3 Piraten zur Leitung und Protokollführung, den Versammlungsleiter mitgezählt.

(1b) Die SDMV wird durch die Abstimmungsleitung und die Abstimmungshelfer organisiert.

(1c) Näheres, insbesondere die genaue Aufgabenverteilung der Versammlungsämter bei der LMV, entscheidet der gewählte Versammlungsleiter.

(1d) Der Versammlungsleiter der LMV ist verpflichtet, eigene Vorschläge zum Präsidium durch Wahl von der LMV verifizieren zu lassen. Das Vorschlags und Wahlrecht zu Präsidiumsmitglieder der LMV besteht unangetastet.

(1e) Der Versammlungsleiter kann Helfer oder Ersatz der Protokollführer berufen. Bei einem Ersatz muss die LMV zustimmen. Bei einem Helfer, der als Kurzzeitvertretung berufen wird, steht der LMV ein Einspruchsrecht auf Antrag zu. Dieser ist jederzeit zulässig.

Begründung

Es handelt sich um einen Bugfix der Satzung. Das Versammlungsgesetz dazu lautet wie folgt.

§ 7 VG

(1) Jede öffentliche Versammlung muß einen Leiter haben. (2) Leiter der Versammlung ist der Veranstalter. Wird die Versammlung von einer Vereinigung veranstaltet, so ist ihr Vorsitzender der Leiter. (3) Der Veranstalter kann die Leitung einer anderen Person übertragen. (4) Der Leiter übt das Hausrecht aus.

§ 8 VG

Der Leiter bestimmt den Ablauf der Versammlung. Er hat während der Versammlung für Ordnung zu sorgen. Er kann die Versammlung jederzeit unterbrechen oder schließen. Er bestimmt, wann eine unterbrochene Versammlung fortgesetzt wird.

Damit ist klar, das unser gemeinschaftliches Präsidium zwar unseren Willen zur Demokratie, nicht jedoch das geltende Recht abbildet. Denn eine öffentliche Versammlung muss einen Leiter haben.

Daher können wir durch die o.g. Änderung der Satzung dem Gesetz genüge tun, jedoch auch unserem Anspruch an die Wahl des Präsidiums erhalten und sorge tragen, das kein Missbrauch entsteht.

Daher bitte ich die LMV die Satzung wie oben zu ändern.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. --SirThomasMarc (Diskussion) 20:12, 24. Apr. 2015 (CEST)?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

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