Antrag:RLP/0000.0/ENTWURF/Vertretungsberechtigung des Landesvorstandes
Dies ist ein zurückgezogener Satzungsantrag für den Landesverband RLP.
Dieser Antrag steht hier zur weiteren Verwendung zur Verfügung.- Satzungsantrag Nr.
- 0000.0/ENTWURF
- behandelt bei
- LMV
- Beantragt von
- StopSecret
- Kurzbeschreibung
- Regelung der Einzelvertretungsberechtigung von Vorstandsmitgliedern
- Betrifft
- $ 4.2 Landessatzung
Antrag
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, folgenden Absatz (1a) dem § 4.2 der Landessatzung hinzuzufügen: "Die Mitglieder des Landesvorstandes sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Für den Abschluss, die Änderung und die Kündigung von Verträgen ist ein Vorstandsbeschluss erforderlich."
Begründung
Der in diesem Fall einschlägige § 26(2) BGB besagt: "Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten." Das erweist sich bei der dezentralen Organisation unserer Partei als sehr unpraktisch, da je nach Größe des Landesvorstandes jedesmal mindestens 3 Unterschriften landesweit für jedwede Willenserklärung eingeholt werden müssen. Sich möglicherweise widersprechende Entscheidungen zweier Vorstandsmitglieder im Aussenverhältnis (z.B. Vertragskündigung gegen Vertragsverlängerung) werden durch den erforderlichen Vorstandsbeschluss im Innenverhältnis geregelt.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Diese Regelung ist viel zu pauschal. Entweder bei Alleinvertretung immer einen Beschluß voraussetzen, oder mindestens zwei Vorstandsmitglieder den Verein nach außen hin vertreten lassen. Guru 15:41, 13. Dez. 2016 (CET)
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