Antrag:Bundesverband/Antragsportal/SÄA004
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesverband eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA004 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §5 |
Zusammenfassung des Antrags | Mitgliedsbeitrag an zentrales Beitragskonto entrichten |
Schlagworte | Satzung, Beitragskonto, Geld, Finanzen, Mitgliedsbeitrag, Aktualisierung |
Datum der letzten Änderung | 25.11.2014 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelMitgliedsbeitrag an zentrales Beitragskonto entrichten AntragstextDem Bundesparteitag wird empfohlen, § 5 (4) der Finanzordnung wie folgt zu fassen: Der Mitgliedsbeitrag ist an das zentrale Beitragskonto zu entrichten. Für Mitglieder des Landesverbands NRW regelt die Landessatzung NRW die Zahlungsmodalitäten des Mitgliedsbeitrags. AntragsbegründungMit der Einführung des zentralen Beitragskontos ist die alte Regelung obsolet geworden. Mit diesem Antrag wird die Bundessatzung aktuell gehalten. PiratenpadLiquid Feedback
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