Antrag:Bundesverband/Antragsportal/SÄA003
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesverband eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA003 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §5 |
Zusammenfassung des Antrags | Festlegung des ermäßigten Mitgliedsbeitrags |
Schlagworte | Beitrag, Mitgliedsbeitrag, Satzung, Geld, Finanzen, Ermäßigt |
Datum der letzten Änderung | 25.11.2014 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelFestlegung des ermäßigten Mitgliedsbeitrags AntragstextDem Bundesparteitag wird empfohlen, § 5 (5) der Finanzordnung wie folgt zu fassen: Über Beitragsminderungen bei finanziellen Härten entscheidet die für das Mitglied zuständige Gliederung, sofern die Landessatzung nichts Gegenteiliges regelt. Der ermäßigte Beitrag beträgt 24 €. AntragsbegründungBisher ist der ermäßigte Beitrag in der Bundessatzung nicht festgelegt. Dieses Manko soll hiermit beseitigt werden. Mit einem ermäßigten Beitrag von 24 € liegen wir unterhalb dem Beitrag der CDU [1] und der SPD [2]. [1] http://www.mitglied-werden.cdu.de/page/18.htm [2] http://www.spd.de/partei/Mitglied_werden/ PiratenpadLiquid Feedback
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