Antrag:Bundesparteitag 2025.2/Antragsportal/SÄA005

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2025.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA005
Einreichungsdatum
Antragsteller

Joscha999

Mitantragsteller
  • Jutta
  • Kim
  • Borys
  • Lukas
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Allgemeines„Allgemeines“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Kürzere Einladungsfristen für oBPT
Schlagworte oBPT, Fristen, Workflow
Datum der letzten Änderung 09.06.2025
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Anpassung von Fristen für einen oBPT

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Abschnitt A, § 9b, Abs. 2 der Bundessatzung wird wie folgt angepasst:

"Der Vorstand lädt jedes Mitglied mindestens 8 Wochen vorher ein;" wird ersetzt durch "Der Vorstand lädt jedes Mitglied mindestens acht Wochen vor einem Präsenzparteitag oder mindestens vier Wochen vor einem Onlineparteitag ein;"

Abschnitt A, § 12, Abs. 2 der Bundessatzung wird wie folgt angepasst:

"[...], wenn er mindestens sieben Wochen vor Beginn des Bundesparteitages [...]"

wird ersetzt durch

"[...], wenn er mindestens sieben Wochen vor Beginn eines Präsenzparteitages oder mindestens drei Wochen vor Beginn eines Onlineparteitages [...]"

und

"[...], so ist dies bis fünf Wochen vor dem Beginn des Bundesparteitags möglich. [...]"

wird ersetzt durch

"[...], so ist dies bis fünf Wochen vor Beginn eines Präsenzparteitags oder zwei Wochen vor Beginn eines Onlineparteitags möglich.".

Antragsbegründung

Der BPT25.1 als Onlineparteitag hat gezeigt dass wir gut online tagen können, um einem Antragsstau zuvorzukommen. Es ist jedoch nicht sinnvoll, lange Ladungsfristen für einen oBPT zu haben. Mit einer Reduzierung auf vier Wochen können wir noch öfter und einfacher tagen - gerade auch zu aktuellen Themen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: -
  • [wird von der Antragskommission eingetragen Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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