Antrag:Bundesparteitag 2025.2/Antragsportal/SÄA005
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2025.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA005 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Allgemeines„Allgemeines“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Kürzere Einladungsfristen für oBPT |
Schlagworte | oBPT, Fristen, Workflow |
Datum der letzten Änderung | 09.06.2025 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelAnpassung von Fristen für einen oBPT AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen: Abschnitt A, § 9b, Abs. 2 der Bundessatzung wird wie folgt angepasst: "Der Vorstand lädt jedes Mitglied mindestens 8 Wochen vorher ein;" wird ersetzt durch "Der Vorstand lädt jedes Mitglied mindestens acht Wochen vor einem Präsenzparteitag oder mindestens vier Wochen vor einem Onlineparteitag ein;" Abschnitt A, § 12, Abs. 2 der Bundessatzung wird wie folgt angepasst: "[...], wenn er mindestens sieben Wochen vor Beginn des Bundesparteitages [...]" wird ersetzt durch "[...], wenn er mindestens sieben Wochen vor Beginn eines Präsenzparteitages oder mindestens drei Wochen vor Beginn eines Onlineparteitages [...]" und "[...], so ist dies bis fünf Wochen vor dem Beginn des Bundesparteitags möglich. [...]" wird ersetzt durch "[...], so ist dies bis fünf Wochen vor Beginn eines Präsenzparteitags oder zwei Wochen vor Beginn eines Onlineparteitags möglich.". AntragsbegründungDer BPT25.1 als Onlineparteitag hat gezeigt dass wir gut online tagen können, um einem Antragsstau zuvorzukommen. Es ist jedoch nicht sinnvoll, lange Ladungsfristen für einen oBPT zu haben. Mit einer Reduzierung auf vier Wochen können wir noch öfter und einfacher tagen - gerade auch zu aktuellen Themen. Diskussion
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