Antrag:Bundesparteitag 2025.2/Antragsportal/SÄA004

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2025.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA004
Einreichungsdatum
Antragsteller

Lukas

Mitantragsteller
  • Florian Betz
  • Marianne Schindelbeck
  • Thomas Schindelbeck
  • Steve Lang
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe allgemein„allgemein“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Die Regelung zur BuVo-Amtszeit soll gelockert werden. Es sollen längere Amtszeiten möglich gemacht werden
Schlagworte Amtszeit, Bundesvorstand, Amtsdauer
Datum der letzten Änderung 09.06.2025
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

BuVo-Amtszeiten verlängern

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Die Satzung wird wie folgt geändert:

§ 9a - Der Vorstand

(3) Die Mitglieder des Bundesvorstands werden vom Bundesparteitag mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt, spätestens nach der Dauer von 27 Monaten. Über die Amtsdauer entscheidet der jeweilige Bundesparteitag vor der Neuwahl des Vorstands. Der Vorstand bleibt im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Bei Rücktritt, Handlungsunfähigkeit oder der geheim abzustimmenden Abwahl eines Vorstandsmitgliedes soll dessen Amt gesondert vom Bundesparteitag für die restliche Amtsdauer neu gewählt werden.

Antragsbegründung

Es macht Sinn, von der bisherigen Regelung abzuweichen und längere Amtszeiten zuzulassen. So kann an der Spitze mehr Kontinuität entstehen, was gerade bei langfristigen Projekten wie Wahlvorbereitungen wichtig ist. Außerdem wird es dadurch einfacher, nachhaltiger zu planen und Ziele über einen längeren Zeitraum hinweg konsequent zu verfolgen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: Im Forum und mit verschiedenen Mitgliedern
  • [wird von der Antragskommission eingetragen Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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