Antrag:Bundesparteitag 2025.2/Antragsportal/SÄA002

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2025.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA002
Einreichungsdatum
Antragsteller

Jutta

Mitantragsteller
  • Vincent
  • Sebulino
  • Dennis
  • Kim
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Allgemeines„Allgemeines“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Rechtliche definitionen in Satzung eingebaut und etwas piratige Transparenz dazu gebaut.
Schlagworte Orga, Struktur, Transparenz
Datum der letzten Änderung 09.06.2025
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Organisationsanforderungen an Gliederungen

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Es wird ein neuer Paragraph "§ 7b Organisationsanforderungen an Gliederungen" mit folgendem Inhalt in die Bundessatzung Abschnitt A eingefügt:

(1) Mitgliederversammlungen sind alle in der Piratenpartei Deutschland und ihren Untergliederungen stattfindenden Versammlungen im Sinne von § 9 PartG.

(2) Finden auf einer Mitgliederversammlung Vorstandswahlen statt, so nimmt die Versammlung den Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und fasst darüber Beschluss (Entlastung). Der finanzielle Teil des Berichtes ist vor der Berichterstattung durch die gewählten Rechnungsprüfenden zu prüfen. Ersatzweise kann eine schriftlich dokumentierte Kassenprüfung vorgestellt werden. Das Protokoll der Rechnungsprüfung oder der Kassenprüfungsbericht sind im Falle von Untergliederungen an den Schatzmeister der übergeordneten Gliederung entsprechend der in Abschnitt A § 7a (2) der Satzung genannten Fristen weiterzugeben.

(3) Vorstandsmitglieder, die vor der Abgabe ihres Tätigkeitsberichtes auf einer Mitgliederversammlung zurücktreten, legen ihren Tätigkeitsbericht binnen einer Woche nach ihrem Rücktritt - spätestens aber zur Mitgliederversammlung - dem Vorstand vor, welcher ihn auf der nächsten Mitgliederversammlung vorstellt und zu Beschluss gibt. Ist der Vorstand zum Zeitpunkt der Abgabe dieses Berichtes handlungsunfähig, muss der Tätigkeitsbericht bei dem geschäftsführenden Vorstand abgegeben werden.

(4) Protokolle von Mitgliederversammlungen müssen in Textform binnen vier Wochen nach Ende der Versammlung an geeigneter Stelle veröffentlicht werden.

(5) Vorstände haben Verzeichnisse über ihre Beschlüsse, inklusive eindeutiger Beschlussnummern, Datum des Beschlusses und Beschlussinhalte, zu führen. Diese Verzeichnisse sind an geeigneter Stelle zu veröffentlichen, ausgenommen Beschlussinhalte, bei denen datenschutzrechtliche Anforderungen einer Veröffentlichung entgegenstehen.

Antragsbegründung

Dieser SÄA spiegelt im Prinzip nur gesetzliche Regelungen wieder, macht sie aber für alle Gliederungen eindeutig klar und definitiert etwas piratige Transparenz oben drauf. Zu Abs. 4 Es reicht die Veröffentlichung des Protokolls ohne Unterschriften aus. Eine geeignete Stelle ist z.B. das Piratenwiki.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: -
  • [wird von der Antragskommission eingetragen Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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