Antrag:Bundesparteitag 2025.2/Antragsportal/GP001
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2025.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | GP001 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Grundsatzprogramm |
Antragsgruppe | Freiheit und Grundrechte |
Zusammenfassung des Antrags | Modernisierung des Öffentlichkeitsgebotes |
Schlagworte | Öffentlichkeit |
Datum der letzten Änderung | 02.06.2025 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelModernisierung des Öffentlichkeitsgebotes AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen: (einfügen als 4.3.8.) Modernisierung des Öffentlichkeitsgebotes Die Piraten fordern eine Modernisierung des Öffentlichkeitsgebotes von Kommunalvertretungen. Bis auf wenige Ausnahmen ist die Öffentlichkeit von Sitzungen herzustellen, um Transparenz und Teilhabe zu ermöglichen. Die Digitalisierung ermöglicht, die bisherige althergebrachte Saalöffentlichkeit erheblich zu erweitern, wenn die Sitzungen gestreamt und später abrufbar werden. Das Öffentlichkeitsgebot von Gemeinderatssitzungen hat heute eine größere Bedeutung als noch vor einigen Jahrzehnten. Die Sitzungen des Gemeinderats sollten grundsätzlich öffentlich sein und für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein, sei es physisch vor Ort oder digital über Livestreams oder Aufzeichnungen. Veröffentlichung von Informationen: Entscheidungsdokumente, Tagesordnungen, Protokolle und andere relevante Unterlagen sollten öffentlich zugänglich gemacht werden, idealerweise online auf der Website der Gemeinde. Es sollten Mechanismen zur aktiven Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Entscheidungsprozessen geschaffen werden, wie zum Beispiel Bürgerforen, Bürgerversammlungen oder Online-Konsultationen. AntragsbegründungMehr Demokratie wagen - Grundsätzlich sollte eine Gemeinde gemäß dem Öffentlichkeitsgebot die Sitzungen des Gemeinderats öffentlich zugänglich machen, sei es durch physische Anwesenheit oder durch Livestreams oder Aufzeichnungen. Das Ziel ist es, Transparenz und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu fördern. Diskussion
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