Antrag:Bundesparteitag 2025.1/Antragsportal/WP002
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2025.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP002 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Gesundheit |
Zusammenfassung des Antrags | Die AG Gesundheit + Pflege fordert, das Menschenrecht auf saubere (Raum)Luft gesetzlich zu sichern und umzusetzen. |
Schlagworte | saubere Luft, Hepa-Luftfilter, CO₂-Messung der Raumluft, Raumluft, Menschenrecht, Luftfilter, Luftfilteranlagen |
Datum der letzten Änderung | 24.11.2024 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelGesetzliche Verpflichtung zur sauberen Raumluft AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, den Wahlpunkt "gesetzliche Verpflichtung zur sauberen Raumluft" im Kapitel 14 Gesundheitspolitik vor dem Unterpunkt "Sichere Bildung während einer Pandemielage" (14.9) im Bundeswahlprogramm 2025 aufzunehmen. Die Piratenpartei fordert ein Recht auf saubere Luft in Innenräumen. Vorbereitend sollen in öffentlichen und semi-öffentlichen Gebäuden zwei gesetzliche Verpflichtungen eingeführt werden:
Damit sollen Gesundheitsgefährdungen in der Raumluft an Arbeitsplätzen, in Einrichtungen der Pflege und Medizin aber insbesondere auch in Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen, durch gesetzliche Verankerungen im Arbeitsschutzgesetz als auch in der Arbeitsstättenverordnung, vermieden werden. In der Folge soll das Recht auf saubere Luft, das sich aus dem Recht auf körperliche Unversehrtheit ergibt, umgesetzt und ermöglicht werden. AntragsbegründungAufgrund der hohen Krankenstände (2022/2023) empfiehlt "Der Economic Policy Brief des vfa" [1] bereits im Januar 2024 die Investition in Gesundheit und Präventionsmaßnahmen, wobei es hierin als Schwerpunkt um die wirtschaftliche Auswirkungen und Belastungen der Krankenkassen ging. Es ist jedoch auch bekannt, dass das Infektionsgeschehen auf einen nicht unerheblichen Teil in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen zurück zu führen ist, wie die Studie "Infektions- und Übertragungsrisiken von COVID-19 in Schulen und ihr Beitrag zu Infektionen der Bevölkerung in Deutschland: Eine retrospektive Beobachtungsstudie unter Verwendung von bundesweiten und regionalen Meldedaten der Gesundheits- und Bildungsbehörden" bereits von 2022 belegte. [2] Zudem fand das CDC bereits 2021 heraus, dass "Pädagogen spielten bei der Ausbreitung eine wichtige Rolle", sagte die CDC-Direktorin Rochelle Walensky. "Covid-19 wurde häufig bei persönlichen Treffen oder bei Mittagessen weitergegeben und gelangte anschließend in die Klassenräume.", worüber ntv [3] berichtete. Hierdurch haben also Kinder und Jugendliche ein erhöhtes Risiko auf Infektionserkrankungen, die diese Erkrankungen dann wiederum in die Haushalte tragen und so berufstätige Elternteile anstecken. "Das Recht auf saubere Luft ist jetzt ein Menschenrecht." [4]. Wir brauchen die Umsetzung unseres Rechtes auf saubere Luft. Sowohl in unseren Arbeitsstätten als auch in den Betreuungs- und Bildungseinrichtungen. [2] https://journals.plos.org/plosmedicine/article?id=10.1371/journal.pmed.1003913 [3] https://www.n-tv.de/wissen/Sind-Lehrer-Infektionstreiber-an-Schulen-article22384357.html [4] https://www.un.org/depts/german/gs/messages/SGM-CleanAirBlueSky-2022.pdf Diskussion
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