Antrag:Bundesparteitag 2025.1/Antragsportal/PP001
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2025.1. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PP001 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Antragstyp | Positionspapier |
Antragsgruppe | Gesundheit |
Zusammenfassung des Antrags | Die AG Gesundheit + Pflege der Piratenpartei Deutschland positioniert sich daher explizit für gesetzliche Auflagen zur Umsetzung der konstanten CO₂-Messung der Raumluft sowie Luftfilterung, wodurch unser Menschenrecht auf saubere Luft eingehalten sowie di |
Schlagworte | ArbSchG, Arbeitsschutzgesetz, ArbStättV, Arbeitsstättenverordnung, Co2-Messung der Raumluft, gesetzliche Verankerung, Gesetzesänderungen, konstante Co2-Messung, Raumluft, Luftfilterung, Luftfilter, Luftreinigung, Corona SARS-CoV-2, über Luft übertragbare Krankheitserreger |
Datum der letzten Änderung | 24.11.2024 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelGesetzliche Verankerung konstanter CO2-Messung der Raumluft sowie Luftfilterung AntragstextAufgrund der hohen Krankenstände (2022/2023) empfiehlt „Der Economic Policy Brief des vfa“ [1] bereits im Januar 2024 im genauen Wortlaut: "Investitionen in die Gesundheit und Präventionsmaßnahmen scheinen angesichts der Folgen schwerer Krankheitswellen gleichermaßen sinnvoll und wichtig. Sie reduzieren einerseits die individuellen Folgen von Krankheit. Andererseits stärken sie die Wirtschaftsleistung und damit das, was als Einkommen zur Verfügung steht." [1] Hierin ging es um den Ausfall der Arbeitskräfte und die wirtschaftliche Auswirkung (Umsatz) und Belastungen der Krankenkassen. Es ist weitreichend bekannt, dass das Infektionsgeschehen auf einen nicht unerheblichen Teil in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen zurück zu führen ist, wie die Studie "Infektions- und Übertragungsrisiken von COVID-19 in Schulen und ihr Beitrag zu Infektionen der Bevölkerung in Deutschland: Eine retrospektive Beobachtungsstudie unter Verwendung von bundesweiten und regionalen Meldedaten der Gesundheits- und Bildungsbehörden" bereits von 2022 belegt. [2] Bereits 2021 hielt das CDC fest "Pädagogen spielten bei der Ausbreitung eine wichtige Rolle", sagte die CDC-Direktorin Rochelle Walensky. "Covid-19 wurde häufig bei persönlichen Treffen oder bei Mittagessen weitergegeben und gelangte anschließend in die Klassenräume.", worüber ntv [3] berichtete. Hierdurch haben also Kinder und Jugendliche ein erhöhtes Risiko auf Infektionserkrankungen, die diese Erkrankungen dann wiederum in die Haushalte tragen und so berufstätige Elternteile anstecken. Daher positioniert sich die AG Gesundheit + Pflege der Piratenpartei Deutschland "Das Recht auf saubere Luft ist jetzt ein Menschenrecht." [4] einzuhalten und für saubere Innenraumluft, die ergänzend gesetzlich verankert werden muss. Wir brauchen die Umsetzung unseres Rechtes auf saubere Luft. Sowohl in unseren Arbeitsstätten als auch in den Betreuungs- und Bildungseinrichtungen. Lösungsschritt 1: CO₂-Messung der Raumluft (ppm) Die gesetzliche Auflage zur CO₂-Messung der Raumluft muss die Installation und Inbetriebnahme von CO₂-Messgeräten beinhalten als auch die Verpflichtung zur konstanten Messung. Verankert werden muss die CO₂-Messung im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) [5], hier § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers Abs. 2, als Satz 3 als auch in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) [6], hier § 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten, Abs. 1. Die CO₂-Messung der Raumluft erfolgt in öffentlichen als auch semi-öffentlichen Gebäuden, u. a. Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, Arbeitsstätten und z. B. Großraumbüros. Lösungsschritt 2: Luftfilterung ergänzend zum Stoßlüften Ergänzend zur konstanten CO₂-Messung der Raumluft muss die Innenraumluft durch Hepa-Luftfilter oder baulich integrierte Luftfilteranlagen, beide Varianten stets nach aktuellstem Stand der Technik, gereinigt werden, da Stoßlüften je nach Gebiet und Wetterbedingungen erschwert werden. Ein weiterer, aber nicht zu vernachlässigender Vorteil der Luftfilterung mittels Hepa-Luftfilter(-anlagen) ist die Senkung von Schadstoffen wie Feinstaubpartikel (z. B. durch Holzöfen, etc.), Allergenen (Pollen, etc.) und Krankheitserregern (über die Luft übertragbare Krankheiten). Lösungsschritt 3: Vorsorgeprinzip Um das Vorsorgeprinzip zu vervollständigen und nach dem ArbSchG [5] zu agieren, werden folgende Schritte etabliert: Selbsttestungen, das Maskentragen sowie die telefonischen Krankmeldungen, insbesondere für die Erstausfertigung der Krankmeldung ab Tag drei im Krankheitsfall. Erkrankten Arbeitnehmenden muss es ermöglicht werden, sich oder ihre Kinder und Jugendlichen telefonisch krankzumelden. Hierdurch gelangen wir auch wieder eher zurück zu „Wer krank ist, bleibt zu Hause“. Ein Vorteil hierbei ist, dass etwaige Infektionsketten unterbrochen werden. Quellen: [2] https://journals.plos.org/plosmedicine/article?id=10.1371/journal.pmed.1003913 [3] https://www.n-tv.de/wissen/Sind-Lehrer-Infektionstreiber-an-Schulen-article22384357.html [4] https://www.un.org/depts/german/gs/messages/SGM-CleanAirBlueSky-2022.pdf [5] https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/ [6] https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/
weitere, thematisch ähnliche Links: Piratenpartei Deutschland und Thematik Gesundheit im Parteiprogramm: https://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm#Pr.C3.A4vention weitere Positionspapiere der AG Gesundheit + Pflege der Piratenpartei Deutschland: https://wiki.piratenpartei.de/Positionspapiere#Gesundheit_und_Pflege weiterführende Informationen zur Thematik Infektionsgeschehen in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen: https://www.news4teachers.de/2022/12/also-doch-pandemie-studie-zeigt-auf-lehrkraefte-und-schueler-waren-hoeherem-infektionsrisiko-ausgesetzt/ https://www.kmk.org/fileadmin/pdf/PresseUndAktuelles/2021/KMK-Corona-Studie_Abschlussbericht.pdf AntragsbegründungDie AG Gesundheit + Pflege der Piratenpartei Deutschland positioniert sich daher explizit für gesetzliche Auflagen zur Umsetzung der konstanten CO₂-Messung der Raumluft sowie Luftfilterung, wodurch unser Menschenrecht auf saubere Luft eingehalten sowie die Krankheitslast bzw. der Krankenstand gering gehalten wird.. Daher fordert die AG Gesundheit + Pflege zudem, die bereits angeschaffte Luftfilter in Arztpraxen sowie in den Betreuungs- und Bildungseinrichtungen umgehend wieder in Betrieb zu nehmen und konstant laufen zu lassen. Einrichtungen ohne adäquate Hepa-Luftfilter bzw. Luftfilteranlagen haben Diese anzuschaffen bzw. aufzurüsten. Pflege, Reinigung und Wartungen der Luftfilter sind ordnungsgemäß durchzuführen. Diskussion
KonkurrenzanträgeZuständige AGDieser Antrag wurde von einer Arbeitsgruppe der Piratenpartei entwickelt: AG Gesundheit + Pflege |