Antrag:Bundesparteitag 2023.2/Antragsportal/SÄA001

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2023.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA001
Einreichungsdatum
Antragsteller

ABC i407250234i Jonas

Mitantragsteller
  • Nicole Hoffmann
  • Michael Schmidt
  • Sandra Leurs
  • Karin Jacobs
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe CoC, Bildung und Gesundheit„CoC, Bildung und Gesundheit“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Kommunikationsregeln für ein angenehmeres Miteinander
Schlagworte CoC, Verhaltenskodex, Netiquette
Datum der letzten Änderung 01.12.2023
Status des Antrags

Pictogram voting delete.svg Abgelehnt

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Verhaltenskodex / Code of Conduct / Netiquette

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen:


Die Satzung soll an Punkt "§ 6 - Ordnungsmaßnahmen"  ergänzt werden um folgenden Text:"


Verhaltenskodex / Code of Conduct / Netiquette

Die Piratenpartei ist bestrebt, eine inklusive, respektvolle und produktive Umgebung für alle Mitglieder·innen zu bieten. Dieser Code of Conduct dient dazu, die Standards festzulegen, die von allen Mitgliedern·innen unserer Partei erwartet werden. Alle Mitglieder·innen verpflichten sich, sich an diese Regeln zu halten, um ein positives und unterstützendes Miteinander zu gewährleisten.


1. Respektvoller Umgang

1.1. Jedes Mitglied verpflichtet sich, andere Mitglieder·innen respektvoll und höflich zu behandeln, unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, Fähigkeiten oder anderen persönlichen Merkmalen.

1.2. Beleidigungen, Diskriminierung, Belästigung oder andere Formen von unangebrachtem Verhalten (s. Absatz 5) sind inakzeptabel und werden nicht toleriert.

1.3. Wir erkennen die besondere Schutzwürdigkeit marginalisierter Personengruppen (z.B. LGBTQIA+) ausdrücklich an und bieten diesen ein entsprechend tolerantes und wertschätzendes Umfeld.


2. Zusammenarbeit und Beitrag

2.1. Alle Mitglieder·innen sind dazu aufgefordert, aktiv zur Parteiarbeit beizutragen und die eigenen Fähigkeiten einzubringen. Politische Diskussionen und Wissensaustausch, das Onboarding neuer Mitglieder·innen oder Hilfe bei der politischen Arbeit im RL sind unbedingt förderungswürdig.

2.2. Beiträge sollen konstruktiv und auf die gemeinsamen politischen Ziele ausgerichtet sein. Der innerparteiliche Frieden ist jederzeit durch ein kollegiales und wertschätzendes Verhalten zu gewährleisten. Private Konflikte zwischen Piraten·innen haben keinen Eingang in die politische Arbeit zu finden und sollen entsprechend nur privat ausgetragen werden.

2.3. Kein·e Pirat·in erhebt sich mit seinem/ihrem Beitrag und/oder seiner/ihrer Parteiarbeit über andere Piraten·innen, jede/r bringt sich entsprechend seiner/ihrer persönlichen Ressourcen ein. Es gilt der absolute Gleichheitsgrundsatz, eine Herabwürdigung der Arbeit anderer Piraten·innen hat zu unterbleiben.


3. Offene Kommunikation

3.1. Wir kommunizieren Welt- und Diversifikations-offen. Unterschiedliche Meinungen sind willkommen und bereichern unseren Dialog. Hierbei ist ein kollegialer und respektvoller Umgangston unerlässlich.

3.2. Den Meinungen von parteifremden Personen ist insbesondere in der Öffentlichkeit mit Toleranz und einem produktiven Austausch zu begegnen, sofern nicht ein Unvereinbarkeitsbeschluss (z.B. AfD) oder erhebliche Unterschiede in der Programmatik vorliegen.


4. Verantwortungsbewusstes Verhalten

4.1. Jedes Mitglied trägt die Verantwortung dafür, die Partei in der Öffentlichkeit angemessen und mit positivem Bild zu vertreten.

4.2. Innerparteiliche Konflikte oder Unstimmigkeiten werden auf parteiinternen Kanälen einer Lösung zugeführt, eine Debatte in öffentlichen Kanälen hat zu unterbleiben, da dies das Bild der Partei nachhaltig negativ belastet. Derartiges Verhalten wird als parteischädigend gewertet.

4.3. Der Missbrauch der Mitgliedschaft oder von technischen Ressourcen der Partei wird geahndet.


5. Konflikte und deren Beilegung

5.1. Psychische oder physische Angriffe durch einen Piraten auf ein anderes Mitglied der Piratenpartei sowie auch Drohungen, Doxxing, öffentliche Diffamierungen einer Person (implizit wie explizit) oder (Cyber-) Mobbing sind nicht akzeptabel und werden innerparteilich geahndet. Schwere Fälle hiervon sowie ein solches Verhalten anderen Parteimitgliedern·innen gegenüber in der Öffentlichkeit werden als parteischädigend und als Gefährdung des innerparteilichen Friedens gewertet.

5.2. Erstes Medium zur Beilegung von Konflikten sind die Vertrauenspiraten·innen. Die Konfliktparteien können eine Mediation durch die Vertrauenspiraten·innen beantragen, die im Idealfall durch Moderation eines lösungsorientierten Dialogs eine Befriedung herbeiführen


6. Ordnungsmaßnahmen

6.1 Nach §10 (3) - "Rechte der Mitglieder" des Parteiengesetzes sind Parteien verpflichtet, Bestimmungen zu folgenden Punkten festzulegen:- den zulässigen Ordnungsmaßnahmen gegen Parteimitglieder- den Gründen, die zu Ordnungsmaßnahmen berechtigen- den Parteiorganen, die zu Ordnungsmaßnahmen berechtigt sind

6.2 Anträge von Ordnungsmaßnahmen sind beim Landesvorstand des beklagten Mitglieds einzureichen, nach Weiterleitung an den Bundesvorstand wird dann von diesem über den Antrag entschieden.

6.3 Widerspruch gegen Ordnungsmaßnahmen kann beim zuständigen Schiedsgericht eingereicht werden.

6.4 Die Einhaltung dieses Codes of Conducts ist für alle Mitglieder·innen verpflichtend. Bei Verstößen behalten wir uns das Recht vor, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Schaden von der Partei fernzuhalten.

  • Verwarnung: Bei einem ersten Verstoß wird das betroffene Mitglied schriftlich auf den Verstoß hingewiesen und zur Einhaltung des CoC aufgefordert.
  • Verweis / Rüge: Bei einem wiederholten Verstoß wird dem betroffenen Mitglied ein Verweis erteilt.
  • Suspendierung: Bei weiterhin wiederholten oder schwerwiegenderen Verstößen kann eine temporäre Suspendierung der Parteirechte des Mitglieds erfolgen. Hier können über einen festgelegten Zeitraum der Ausschluss von Parteimedien, der Entzug der Stimmberechtigung oder der Ausschluss von Ämtern in Betracht gezogen werden.
  • Monetäre Strafe: Ist das Mitglied nach obigen Maßnahmen weiterhin uneinsichtig und unterlässt die Verstöße nicht, kann dies mit einer Geldstrafe geahndet werden. Maßstab ist hierfür ein voller Jahresmitgliedsbeitrag. Die Strafsumme kann zwischen 1 bis maximal 10 vollen Jahresbeiträgen betragen. Um hier eine Sozialverträglichkeit zu gewährleisten, kann nach entsprechendem Einkommensnachweis der verminderte (48€) oder der Mindestbeitrag (12€)  angesetzt werden.
  • Ausschluss: Bei fortgesetzten oder besonders schweren Verstößen, die gleichzeitig von einem behördlichen Strafantrag begleitet werden oder bei Unvereinbarkeitsverhalten (z.B. X032 wegen Bundessatzung §2 (3)) behalten wir uns das Recht vor, das Mitglied dauerhaft aus der Partei auszuschließen.

Diese Sanktionen finden erst nach erfolglosen Mediationsversuchen auf kollegialer Ebene und/oder mit den Vertrauenspiraten·innen sowie nach sorgfältiger Prüfung jedes Einzelfalls Anwendung. Einzelne Sanktionsschritte können durch die Gerichte übersprungen werden. Wir sind bestrebt, faire und angemessene Entscheidungen zu treffen, um die Integrität und innerparteiliche Zusammenarbeit sowie ein positives Bild unserer Partei im Außenverhältnis zu wahren. Die Sanktionen werden satzungsgemäß von einem Schiedsgericht verhängt. Die innerparteilichen Gerichte verpflichten sich ebenfalls zur Anerkennung dieses Code of Conducts."

Antragsbegründung

Wir haben des Öfteren immer hitzige Debatten, die viel Herzblut kosten und wo auch manchmal schon unnötig Schaden entstand. Dies soll hiermit ein Ende finden und ich würde nach dem sehr positiv ausfallenden Modell in Schleswig-Holstein gerne die Änderung auf Bundesebene zu etablieren. Letztendlich haben wir alle das Ziel progressive menschennahe Politik zu gestalten und da müssen wir zusammenhalten. Dieser Antrag wird unterstützt von den Vertrauenspiraten und fördert Transparenz bei Ordnungsmaßnahmen.

Diskussion

  • [wird von der Antragskommission eingetragen Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

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