Antrag:Bundesparteitag 2023.2/Antragsportal/SÄA001
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA001 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | CoC, Bildung und Gesundheit„CoC, Bildung und Gesundheit“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Kommunikationsregeln für ein angenehmeres Miteinander |
Schlagworte | CoC, Verhaltenskodex, Netiquette |
Datum der letzten Änderung | 01.12.2023 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelVerhaltenskodex / Code of Conduct / Netiquette AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen:
Die Piratenpartei ist bestrebt, eine inklusive, respektvolle und produktive Umgebung für alle Mitglieder·innen zu bieten. Dieser Code of Conduct dient dazu, die Standards festzulegen, die von allen Mitgliedern·innen unserer Partei erwartet werden. Alle Mitglieder·innen verpflichten sich, sich an diese Regeln zu halten, um ein positives und unterstützendes Miteinander zu gewährleisten.
1.1. Jedes Mitglied verpflichtet sich, andere Mitglieder·innen respektvoll und höflich zu behandeln, unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, Fähigkeiten oder anderen persönlichen Merkmalen. 1.2. Beleidigungen, Diskriminierung, Belästigung oder andere Formen von unangebrachtem Verhalten (s. Absatz 5) sind inakzeptabel und werden nicht toleriert. 1.3. Wir erkennen die besondere Schutzwürdigkeit marginalisierter Personengruppen (z.B. LGBTQIA+) ausdrücklich an und bieten diesen ein entsprechend tolerantes und wertschätzendes Umfeld.
2.1. Alle Mitglieder·innen sind dazu aufgefordert, aktiv zur Parteiarbeit beizutragen und die eigenen Fähigkeiten einzubringen. Politische Diskussionen und Wissensaustausch, das Onboarding neuer Mitglieder·innen oder Hilfe bei der politischen Arbeit im RL sind unbedingt förderungswürdig. 2.2. Beiträge sollen konstruktiv und auf die gemeinsamen politischen Ziele ausgerichtet sein. Der innerparteiliche Frieden ist jederzeit durch ein kollegiales und wertschätzendes Verhalten zu gewährleisten. Private Konflikte zwischen Piraten·innen haben keinen Eingang in die politische Arbeit zu finden und sollen entsprechend nur privat ausgetragen werden. 2.3. Kein·e Pirat·in erhebt sich mit seinem/ihrem Beitrag und/oder seiner/ihrer Parteiarbeit über andere Piraten·innen, jede/r bringt sich entsprechend seiner/ihrer persönlichen Ressourcen ein. Es gilt der absolute Gleichheitsgrundsatz, eine Herabwürdigung der Arbeit anderer Piraten·innen hat zu unterbleiben.
3.1. Wir kommunizieren Welt- und Diversifikations-offen. Unterschiedliche Meinungen sind willkommen und bereichern unseren Dialog. Hierbei ist ein kollegialer und respektvoller Umgangston unerlässlich. 3.2. Den Meinungen von parteifremden Personen ist insbesondere in der Öffentlichkeit mit Toleranz und einem produktiven Austausch zu begegnen, sofern nicht ein Unvereinbarkeitsbeschluss (z.B. AfD) oder erhebliche Unterschiede in der Programmatik vorliegen.
4.1. Jedes Mitglied trägt die Verantwortung dafür, die Partei in der Öffentlichkeit angemessen und mit positivem Bild zu vertreten. 4.2. Innerparteiliche Konflikte oder Unstimmigkeiten werden auf parteiinternen Kanälen einer Lösung zugeführt, eine Debatte in öffentlichen Kanälen hat zu unterbleiben, da dies das Bild der Partei nachhaltig negativ belastet. Derartiges Verhalten wird als parteischädigend gewertet. 4.3. Der Missbrauch der Mitgliedschaft oder von technischen Ressourcen der Partei wird geahndet.
5.1. Psychische oder physische Angriffe durch einen Piraten auf ein anderes Mitglied der Piratenpartei sowie auch Drohungen, Doxxing, öffentliche Diffamierungen einer Person (implizit wie explizit) oder (Cyber-) Mobbing sind nicht akzeptabel und werden innerparteilich geahndet. Schwere Fälle hiervon sowie ein solches Verhalten anderen Parteimitgliedern·innen gegenüber in der Öffentlichkeit werden als parteischädigend und als Gefährdung des innerparteilichen Friedens gewertet. 5.2. Erstes Medium zur Beilegung von Konflikten sind die Vertrauenspiraten·innen. Die Konfliktparteien können eine Mediation durch die Vertrauenspiraten·innen beantragen, die im Idealfall durch Moderation eines lösungsorientierten Dialogs eine Befriedung herbeiführen
6.1 Nach §10 (3) - "Rechte der Mitglieder" des Parteiengesetzes sind Parteien verpflichtet, Bestimmungen zu folgenden Punkten festzulegen:- den zulässigen Ordnungsmaßnahmen gegen Parteimitglieder- den Gründen, die zu Ordnungsmaßnahmen berechtigen- den Parteiorganen, die zu Ordnungsmaßnahmen berechtigt sind 6.2 Anträge von Ordnungsmaßnahmen sind beim Landesvorstand des beklagten Mitglieds einzureichen, nach Weiterleitung an den Bundesvorstand wird dann von diesem über den Antrag entschieden. 6.3 Widerspruch gegen Ordnungsmaßnahmen kann beim zuständigen Schiedsgericht eingereicht werden. 6.4 Die Einhaltung dieses Codes of Conducts ist für alle Mitglieder·innen verpflichtend. Bei Verstößen behalten wir uns das Recht vor, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Schaden von der Partei fernzuhalten.
Diese Sanktionen finden erst nach erfolglosen Mediationsversuchen auf kollegialer Ebene und/oder mit den Vertrauenspiraten·innen sowie nach sorgfältiger Prüfung jedes Einzelfalls Anwendung. Einzelne Sanktionsschritte können durch die Gerichte übersprungen werden. Wir sind bestrebt, faire und angemessene Entscheidungen zu treffen, um die Integrität und innerparteiliche Zusammenarbeit sowie ein positives Bild unserer Partei im Außenverhältnis zu wahren. Die Sanktionen werden satzungsgemäß von einem Schiedsgericht verhängt. Die innerparteilichen Gerichte verpflichten sich ebenfalls zur Anerkennung dieses Code of Conducts." AntragsbegründungWir haben des Öfteren immer hitzige Debatten, die viel Herzblut kosten und wo auch manchmal schon unnötig Schaden entstand. Dies soll hiermit ein Ende finden und ich würde nach dem sehr positiv ausfallenden Modell in Schleswig-Holstein gerne die Änderung auf Bundesebene zu etablieren. Letztendlich haben wir alle das Ziel progressive menschennahe Politik zu gestalten und da müssen wir zusammenhalten. Dieser Antrag wird unterstützt von den Vertrauenspiraten und fördert Transparenz bei Ordnungsmaßnahmen. Diskussion
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