Antrag:Bundesparteitag 2023.1/Antragsportal/WP007

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2023.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP007
Einreichungsdatum
Antragsteller

Sandra Leurs

Mitantragsteller
  • AndyausLOS
  • Ysann
  • Karin Jacobs
  • Nils Krüger
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Gesundheit
Zusammenfassung des Antrags Selbstverwaltung Pflege Ausbildung Studium Bundespflegekammer
Schlagworte Selbstverwaltung Pflege Ausbildung Studium Bundespflegekammer
Datum der letzten Änderung 24.06.2023
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Pflege

Antragstext

Der Bundesparteitag der Piratenpartei Deutschland möge beschließen, den Text des BTW-Programmpunkts "Verringerung von Verwaltungsaufwand und Bürokratie" (14.12.1.2) durch den des Moduls 1 zu ersetzen und als neuen unmittelbar anschließenden Punkt "Personalbemessungsinstrument" (14.12.1.3) den Text aus Modul 2 sowie danach als Punkt "Fachkräfte schützen" (14.12.1.4) den Text aus Modul 3 ins Programm zu übernehmen. Sollte der Antrag nicht zur Gänze angenommen werden, soll über die einzelnen Module abgestimmt werden.

Modul 1: Verringerung des Verwaltungsaufwandes und der Bürokratie

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Verringerung von Verwaltungsaufwand und Bürokratie in der Pflege ein. Wir fordern, den tatsächlichen anfallenden Pflegeaufwand dazu anzupassen und mehr digitale Hilfestellungen im Vorfeld bundeseinheitlich zu etablieren. Zudem soll der "Pflegebedürftigkeitsbegriff" im Sozialgesetzbuch XI § 14 dahingehend geändert werden, dass professionelle Pflege gemäß der Vorgaben aus dem Pflegeberufegesetz so abgebildet wird, dass die Umsetzung aller Vorbehaltsaufgaben durch die Pflegeversicherung refinanziert wird. Im Sozialgesetzbuch XI § 14 sollte der "Pflegebedarf" ermittelt werden.


Modul 2: Personalbemessungsinstrument

Die Piratenpartei setzt sich für die schnelle Einführung des Pflegepersonalbemessungsinstruments für stationäre Langzeitpflege ein.

Modul 3: Fachkräfte schützen

Die Piratenpartei Deutschland übernimmt die Position "Einführung einer Bundespflegekammer". Die Piratenpartei Deutschland begrüßt das neue Ausbildungs- und Prüfungsgesetz für Pflegeberufe und die Anerkennung als Pflegefachkraft. Wie bisherigen Fachkräfte in die neue Berufsbezeichnung eintreten können, muss dringend geregelt werden. Dies wäre über eine bundeseinheitliche Pflegekammer als öffentliche Körperschaft zu regeln. Dies darf allerdings nicht nur einseitig zu Lasten der Pflegefachkräfte gehen, sondern könnte über eine Quote je Pflichtversicherten in der Pflegekasse analog der Gematikumlage realisiert werden. Die Betriebe haben sich an den Weiterbildungsmaßnahmen adäquat zu beteiligen.

Antragsbegründung

Modul 1: Seit Dezember 2020 liegen nun die Auswertung der Untersuchung aus dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz vor, bisher ist noch nicht viel passiert, daher ist von den Heimgesetzen auf Landesebene eine Bundesweite Regelung zu treffen.

[1] https://www.uni-bremen.de/universitaet/hochschulkommunikation-und-marketing/aktuelle-meldungen/detailansicht/personalbemessung-wieviel-und-welches-personal-braucht-gute-pflege

[2] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflegestaerkungsgesetz-zweites-psg-ii.html

Modul 2: Seit Einführung der neuen Pflegegrade sind diverse Leistungen aus zwei Sozialgesetzbüchern V + XI in den einzelnen Pflegegraden vereint, dadurch enstehen diverse Schwierigkeiten zwischen Krankenkassenträger + Pflegekassenträger (auch wenn es die selbe Partei ist). Daher sind die entsprechenden Regelungen in das Sozialgesetzbuch XI zu übernehmen.

[1] https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/14.html

Modul 3: Die bisherigen Pflegekammern sind leider gescheitert. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurde nur die generalistische Neuausbildung geregelt. Über die Qualität und Wirksamkeit der unterschiedlichen Weiterbildungsmaßnahmen sollte dringend bundesweit einheitliche Standard angewandt werden, wie diese z.b. bei Gesundheits- und Krankenpflegern bereits vorhanden sind.

[1]https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/A/Ausbildungs-_und_Pruefungs_Verordnung_Pflegeberufe_final.pdf [2] https://www.dzw.de/ti-spahn-gematik-selbstverwaltung

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: Ehemaliges Positinspaüier aus 2022 Umwandlung zum Wahlprogrammpunkt Diskussion in der AG Gesundheit und Pflege
  • [wird von der Antragskommission eingetragen Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge