Antrag:Bundesparteitag 2023.1/Antragsportal/SÄA023
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA023 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §9 |
Zusammenfassung des Antrags | Im Zuge der SGO-Novelle Änderung der Organnamens |
Schlagworte | Bundessatzung, SGO |
Datum der letzten Änderung | 24.06.2023 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelÄnderung von §9 Bundessatzung AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, § 9 der Bundessatzung Abschnitt A - Bundessatzung wie folgt zu ändern: Absatz 1 (aktuell): (1) Organe sind der Vorstand, der Bundesparteitag, das Bundesschiedsgericht, das Schiedsgericht der Länder und die Gründungsversammlung. Absatz 1 (neu): (1) Organe sind der Vorstand, der Bundesparteitag, das Bundesschiedsgericht, das Föderale Gericht und die Gründungsversammlung. AntragsbegründungEine Änderung ergibt sich aus der Namensänderung nach der SGO-Novelle. Diskussion
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