Antrag:Bundesparteitag 2022.1/Antragsportal/WP002
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2022.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP002 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Wirtschaft und Finanzen |
Zusammenfassung des Antrags | Entbürokratisierung |
Schlagworte | Entbürokratisierung |
Datum der letzten Änderung | 08.06.2022 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelÖffentliche Verwaltungen und Unternehmensdaten AntragstextDie Piraten fordern, dass die öffentlichen Verwaltungen einschließlich der öffentlich-rechtlichen Betriebe digital aufzustellen sind und Informationen, die von der Privatwirtschaft regelmäßig immer wieder abgefragt werden, zentral zu speichern, damit diese nicht wieder und erneut eingereicht werden müssen. Datenschutz und Datensicherheit sind nach dem jeweils höchsten Stand der Technik zu gewährleisten und die Kommunikation darf über Netzwerke nur verschlüsselt erfolgen. AntragsbegründungInsbesondere kleine und Kleinst-Unternehmen werden mit einem hohen bürokratischen Aufwand belasten. Alle grundlegende Unternehmensdaten eines Unternehmens der Privatwirtschaft sind bekannt, müssen aber bei jedem Anliegen immer den unterschiedlichsten Formen an die öffentlichen Verwaltungen übertragen werden, sei es auf Papiervordrucken, Auskunftsbögen, Ausschreibungen, Anträge, Anfragen etc. Daten von Betrieben werden bei der Zuteilung einer Steuernummer Betriebsnummer Handelsregisternummer Nummer im Transparenzregister Kundennummer beim Bundesanzeiger Statistiknummer u.v.a.m. erfragt, überprüft und gespeichert. Je nach Unternehmensform fallen mehr oder Datensätze an. Und das ist in 16 Bundesländer und zusätzlich in der Bundesverwaltung unterschiedlich geregelt. Diese Daten sind alle öffentlich und mit mehr oder weniger großen Aufwand ermittelbar. Nichts spricht gegen eine Erfassung aller solcher Daten unter einer Stammdatennummer, sodass im Idealfall Auskunftsbögen, Ausschreibungen, Anträge, Anfragen mit Eingabe der Stammdatennummer weitgehend automatisch ausgefüllt werden. Diskussion
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