Antrag:Bundesparteitag 2019.2/Antragsportal/WP008

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2019.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP008
Einreichungsdatum
Antragsteller

Zoey.Matthies

Mitantragsteller
  • Lydia Riesterer
  • Jony aka Lebensgott
  • ThatAnimeWeirdo
  • Samantha Wiesner
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Arbeit und Soziales
Zusammenfassung des Antrags Inhalt bleibt sehr ähnlich, Wortwahl wird überarbeitet und inklusiver gestaltet.
Schlagworte Arbeitsrecht, Sexarbeit, Sexwork, Prostitution, Selbstbestimmung
Datum der letzten Änderung 06.11.2019
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Überarbeitung des Abschnitts Prostitution / Sexwork

Antragstext

Der Bundesparteitag 19.2 möge beschließen:

Der Abschnitt 11.3 des Bundestagswahlprogramms wird durch folgenden Absatz ersetzt.

Stärkung der Rechte Sexarbeitender

Die Entscheidung zur Ausübung der Sexarbeit fällt

• unter das Recht auf freie Berufswahl sowie

• unter das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.

Die Entscheidung zur Ausübung der Sexarbeit ist daher von Staat und Gesellschaft zu akzeptieren. Eine Diskriminierung und Kriminalisierung von Sexarbeitenden und ihren Kunden lehnen wir PIRATEN ab.

Selbstbestimmt tätige Sexarbeitende sind keine Opfer. Vielmehr üben sie ihren Beruf eigenverantwortlich auf der Grundlage einer freien Entscheidung aus. Ihre Tätigkeit bedarf besonderer Fähigkeiten und Kenntnisse und verdient gesellschaftliche Anerkennung. Deshalb werden wir alle Sonderregelungen zur Reglementierung von Sexarbeit dahingehend prüfen, ob sie geeignet, erforderlich und angemessen sind, die Anerkennung und die Rechte von Sexarbeitenden sicherzustellen.

Die Stärkung der Rechte selbstbestimmt tätiger Sexarbeitender ist das beste Mittel gegen jedwede Fremdbestimmung. Sie dient der rechtlichen Gleichbehandlung, sowie der freien und ungehinderten Berufsausübung.

Antragsbegründung

Die alte Fassung beschreibt nur das Thema Prostitution. Andere Arten von Sexarbeit werden außen vor gelassen. Abgesehen von dieser Änderung ist der Absatz inhaltlich gleich geblieben.

Diskussion


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