Antrag:Bundesparteitag 2019.2/Antragsportal/SÄA011

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2019.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA011
Einreichungsdatum
Antragsteller

Pawel Borodan

Mitantragsteller
  • Tobias Stenzel
  • Detlef Netter
  • Tanja Förster
  • Herbert Förster
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §12
Zusammenfassung des Antrags 8 Wochen Einladungsfrist, 7 Wochen Antragsfrist für Satzung und Programm, 5 Wochen für Konkurrenzanträge, Antragsänderungen bis 2 Wochen vor dem BPT
Schlagworte Antragsfristen, Einladungsfrist, Änderung von Anträgen zu Satzung und Programm
Datum der letzten Änderung 11.11.2019
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen

Antragstitel

Ladungs-, Antrags- und Änderungsfristen für Anträge zu Satzung und Programm

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, an der Bundessatzung folgende Änderungen vorzunehmen:


1. Teil A §12 (2) wird wie nachstehend neu gefasst:

“(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Bundesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens sieben Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist und dies im Wortlaut von fünf Piraten beantragt wurde. Sofern ein Antrag in direkter Konkurrenz zu einem anderen bereits gestellten Antrag eingereicht werden soll, so ist dies bis fünf Wochen vor dem Beginn des Bundesparteitags möglich. Anträge zur Satzung können nach Einreichung bis zwei Wochen vor Beginn des Bundesparteitages noch durch die Antragsteller verändert werden. Dabei muss der wesentliche Inhalt bestehen bleiben.”.

2. Teil A §9b(2) 3. Satz wird die Formulierung “mindestens 6 Wochen” durch “mindestens 8 Wochen” ersetzt.

3. Teil A §12 (4) wird gestrichen.

Antragsbegründung

Anmerkung: Die betroffenen Regelungen für Satzungsänderungsanträge gelten auch für Programmanträge

Zu 1.:

Gründe für die frühere Antragsfrist:

Mit Einführung der neuen Antragsordnung sind die Anforderungen an Antragsteller gestiegen. Die Antragskommission unterstützt häufig mit Hinweisen zu den Anträgen, um diese klar und formal zulässig zu formulieren. Dies nimmt Zeit in Anspruch. Wir wollen sicherstellen, dass hier ordentlich gearbeitet werden kann. Gute Vorbereitung macht die reibungslose Durchführung von Parteitagen einfacher und vermeidet Missverständnisse bei der Abstimmung von Anträgen.

Wir wollen der Partei mit 7 Wochen Antragsfrist mehr Zeit geben, über eingereichte Anträge vor dem BPT diskutieren zu können, zum Beispiel im neuen Antragsportal und Antragsmumbles. Eine gute Antragsdebatte im Vorfeld verbessert die Entscheidungsfindung, klärt Verständnisfragen und hilft Fehler in Anträgen rechtzeitig zu erkennen, die sonst erst auf dem BPT aufgefallen wären.

Die kürzere Antragsfrist von 5 Wochen für Konkurrenzanträge gibt Piraten die Möglichkeit, auf kurz vor Fristablauf eingestellte Anträge noch zu reagieren und aktuelle Entwicklungen länger zu berücksichtigen.

Die Änderung gleicht BPT-Fristen an die Regelungen der BEO-Entscheidsordnung an.

Die Änderungsfrist von bis 2 Wochen vor dem BPT soll dazu genutzt werden, Erkenntnisse aus der Antragsdebatte noch in die Anträge einzuarbeiten, ohne aber die Anträge inhaltlich komplett zu ändern.

Zu 2.

Aufgrund der verlängerten Antragsfrist erscheint es fair, auch die Einladungsfrist zu verlängern. Allerdings verringert sich das Zeitfenster zwischen Einladung und Antragsfrist von mindestens zwei auf mindestens eine Woche.

Es liegt in der Verantwortung des Bundesvorstands, Parteitagstermine möglichst rechtzeitig anzukündigen, um der Partei genügend Zeit für die Vorbereitung zu geben.

Wir sollten außerdem zu einer kontinuierlichen Antragsarbeit übergehen und nicht erst damit anfangen, wenn zum Parteitag eingeladen wird. Die Antragskommission stellt sicher, dass Antragsteller jederzeit einreichen können, auch wenn noch kein Termin feststeht. Eine große Anzahl von fertigen Anträgen könnte vom Bundesvorstand als Anlass genutzt werden, einen Parteitag einzuberufen. Damit ließe sich der bisher leider übliche “Fristen-Wettlauf” mit vielen kurz vor der Frist eingereichten Anträgen vermeiden.

Zu 3.:

Wir schaffen die Möglichkeit zur Änderung von Satzungs- und Programmanträgen ab, da sich diese als desaströs für die Durchführung von BPT und deren Nachbereitung herausgestellt hat. Wir konnten bei den BPT, auf denen von dieser Regelung Gebrauch gemacht wurde, feststellen, dass

TO-Verwirrung eintrat und Anwesenden nicht klar war, welche Versionen zur Abstimmung stehen. Antragskommission und Versammlungsleitung durch Änderungen zusätzlich belastet wurden und dadurch Fehler passiert sind. das Protokoll das Ergebnis nicht mehr klar wiedergab. sich die Antragskommission nach dem BPT Videoaufzeichnungen anschauen durfte, um dann zu “erraten”, was nun Ergebnis des BPT war. Des Weiteren dient diese Regelung lediglich dazu, noch schnell zu korrigieren, was vor einem BPT in der Erarbeitung von Anträgen versäumt wurde. Wir sind davon überzeugt, dass eine dem BPT möglichst lang vorangehende Antragsentwicklung unter Einbeziehung der Parteiöffentlichkeit, vor allem im Forum und in den Arbeitsgemeinschaften, alle Fehler vermeidbar sind, die die bestehende Regel zu Lasten des BPT korrigieren will.

Sonstige Anträge / Positionspapiere können auf dem BPT eingereicht werden, auch als Konkurrenzantrag, um Dinge noch zu korrigieren. Die bisherige Änderungsmöglichkeit betrifft auch diese Antragsarten und führt zu zwei möglichen Wegen für Änderungen solcher Anträge. Dies hat auf Parteitagen schon zu größeren Verwirrungen geführt.

Diskussion


Konkurrenzanträge