Antrag:Bundesparteitag 2019.2/Antragsportal/PP009

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

<- Zurück zum Antragsportal


Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2019.2. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PP009
Einreichungsdatum
Antragsteller

ZombB

Antragstyp Positionspapier
Antragsgruppe Außenpolitik
Zusammenfassung des Antrags Keine Auslieferung von Julian Assange an die USA!
Schlagworte WikiLeaks Assange Whistleblowing
Datum der letzten Änderung 09.11.2019
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Keine Auslieferung von Julian Assange an die USA!

Antragstext

Der Bundesparteitag möge das folgende Positionspapier mit dem Titel "Keine Auslieferung von Julian Assange an die USA!" beschließen:


Die Piratenpartei verurteilt und fordert die Beendigung der politischen Repression gegenüber dem WikiLeaks-Gründer Julian Assange, die dieser in Folge der journalistischen Veröffentlichungen der Enthüllungsplattform Wikileaks im Jahr 2010 und 2011 zu Kriegsverbrechen der USA erleiden muss.

Die Piratenpartei weist deshalb auch in aller Schärfe die Forderung der US-Regierung zurück, Julian Assange von Großbritannien an die USA ausliefern zu lassen, da ihm in den USA jahrzehntelange Haft oder gar die Todesstrafe auf der Grundlage des „Espionage Act" drohen.

Wir sind insb. zu der Überzeugung gelangt, dass das Auslieferungsverfahren allen Prinzipien des Rechtsstaats zuwieder läuft, weil Julian Assange nicht die Möglichkeit gegeben wird seine Verteidigung angemessen vorzubereiten. Er hat seit dem 27.03.2018 keinen Zugang mehr zum Internet und befindet sich aktuell in Isolationshaft, so dass er sich selbst mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfen nicht angemessen auseinandersetzen und mit seinen Anwälten beraten kann.

Wir fordern die Bundesregierung auf, sich im Sinne der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Pressefreiheit gegenüber Großbritannien dafür einzusetzen, dass es nicht zu einer Auslieferung an die USA kommt.

Antragsbegründung

  • Artikel 4 des Auslieferungsabkommens zwischen Großbritannien und den USA besagt, dass niemand wegen eines politisch motivierten Verbrechens ausgeliefert werden darf ("Extradition shall not be granted if the offence for which extradition is requested is a political offence"). Als was aber sollen die im Auslieferungsersuchen aufgeführten Vergehen wegen der Veröffentlichung der angeblich durch Chelsea Manning bereitgestellten Dokumente (Afghanistan War Logs, Iraq Rules of Engagemen, Iraq War Logs, US Luftangriff bei Garani, US Embassy Cables, Guantánamo Files) sonst eingestuft werden wenn nicht als politsch motiviert?

Diskussion

  • [wird von der Antragskommission eingetragen Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge