Antrag:Bundesparteitag 2017.2/Antragsportal/SO011
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2017.2. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SO011 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Antragstyp | Sonstiger Antrag |
Antragsgruppe | Parteiinternes |
Zusammenfassung des Antrags | Gm. SÄA010 geben wir uns eine Antragsordnung, die auf einem BPT zu beschließen ist. Durch diesen Antrag soll dies geschehen. Auch ohne den SÄA wird eine Antragsordnung benötigt. |
Schlagworte | Antragsordnung |
Datum der letzten Änderung | 27.10.2017 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelAntragsordnung gem. SÄA010 (und generell) AntragstextDer Bundesparteitag möge nachfolgende Antragsordnung beschließen: Antragsordnung1. Antragskommission1.1 Der Bundesvorstand beauftragt eine Antragskommission. Diese nimmt stellvertretend für den Bundesvorstand die zum jeweils nächsten Bundesparteitag eingereichten Anträge entgegen und prüft diese kollektiv auf ihre formelle Zulässigkeit. Über eine geeignete innere Arbeitsaufteilung entscheidet die Antragskommission eigenständig. 1.2 Die Antragskommission fungiert zudem als Teil der »ständigen Programmkommission« und kann entsprechende Änderungen an Anträgen gemäß Beschluss SO012/BPT2016.1 durchführen. 1.3 Entscheidungen der Antragskommission sind endgültig. Der Rechtsweg ist davon unberührt. Die Antragskommission wird sich darum bemühen, mittels Rückfragen bei den Antragstellern ggf. Gelegenheit zur Nachbesserung bei formellen Fehlern zu geben. Ein Anspruch seitens des oder der Antragsteller auf Ansprache durch der Antragskommission besteht nicht. 1.4 Die Antragskommission als Helferin des Bundesvorstandes befasst sich im Rahmen dieser Antragsordnung eigenständig nur mit Anträgen an einen Bundesparteitag im Sinne der Bundessatzung und ihrer Satzungsbeiordnungen. 2. AntragsartenEs gibt die nachfolgend aufgeführten Antragsarten. Weitere Erläuterungen zu den Antragsarten finden sich im Anhang. 2.1 Satzungsänderungsanträge (SÄA)gemäß §12 der Bundessatzung mit der dort genannten Frist unter Mitantragsstellung der dort genannten Anzahl von Piraten. 2.2 Satzungsbeiordnungsantrag (SBA)als einen eine in der Satzung geschaffene Beiordnung betreffenden Antrag, der diese Ordnung, nicht aber ihre satzungsmäßige Verankerung betrifft, mit der in der Satzung genannten Frist unter Mitantragstellung der dort genannten Anzahl von Piraten. Sofern die Satzung Frist bzw. Mitantragstellung nicht regelt, dies aber in der Beiordnung der Fall ist, kommt die Regelung der Beiordnung zur Anwendung. 2.3 Programmanträgegemäß §12 der Bundessatzung mit der dort genannten Frist unter Mitantragstellung der dort genannten Anzahl von Piraten. In Vorbereitung des Bundesparteitags unterscheidet die Antragskommission hier zu Gliederungszwecken wie folgt: 2.3.1 Grundsatzprogrammanträge (GP) 2.3.2 Wahlprogrammanträge (WP) 2.4 Sonstige AnträgeFür Sonstige Anträge gilt keine Einreichungsfrist. Sie können jederzeit, auch während eines laufenden Bundesparteitags eingereicht werden. In Vorbereitung des Bundesparteitags unterscheidet die Antragsordnung hier zu Gliederungszwecken: 2.4.1 Positionspapiere (PP) 2.4.2 Sonstige Anträge (SO) 3 Antragseinreichung3.1 Der Bundesvorstand stellt sicher, dass den Mitgliedern zum Zeitpunkt der Einladung ein Antragsportal zu Verfügung steht. Die Adresse des Portals wird in der Einladung zum Bundesparteitag mitgeteilt. 3.2 Die Antragseinreichung erfolgt über das zur Verfügung gestellte Antragsportal. 3.3 Sollte es einem Mitglied nicht möglich sein, einen Antrag in das Antragsportal einzustellen, so kann es mit der Antragskommission hilfsweise im Einzelfall einen anderen Versandweg vereinbaren. Dabei hat das Mitglied in jedem Falle sicherzustellen, dass die Beantragung schriftlich erfolgt und ein fristwahrender Eingang erfolgt. Die Antragskommission wird sicherstellen, dass diese Anträge zeitnah im Antragsportal veröffentlicht werden. 3.4 Anträge, die ohne vorherige Absprache an etwaige Kommunikationsadressen der Antragskommission gesandt werden, gelten als nicht gestellt. 3.5 Sofern sich ein Antrag nach Auffassung eines Antragstellers in Konkurrenz zu einem anderen Antrag befindet, so kann dies der Antragskommission außerhalb des eigentlichen Antragstextes unverbindlich mitgeteilt werden. 4. Formerfordernisse bei Anträgen4.1 Frist 4.2 Antragsteller 4.3 Antragsart 4.4 Antragskompatibilität 4.5 Antragsbestimmtheit 4.6 Antragsklarheit 4.7 Module 4.8 Zusammenhängende Anträge 4.9 Präambeln 4.10 Hinweise auf Formfehler 5. Mitwirkungspflichten der Antragsteller5.1 Ansprechpartner 5.2 Antwortfristen 6. Prüfungsergebnisse6.1 Die Antragskommission beschließt über die formelle Zulässigkeit von Anträgen kollektiv. Das Prüfungsergebnis wird im Antragsportal veröffentlicht. Aus formellen Gründen nicht zugelassene Anträge gelten als nicht gestellt. 6.2 Im Zuge der Antragsvorbereitung zurückgezogene Anträge gelten als nicht gestellt. 6.3 Die Antragskommission teilt über das Antragsportal mit, welche Anträge sie als zueinander in Konkurrenz stehend ansieht. 6.4 Die Antragskommission erstellt einen Vorschlag zur Antragsreihung als Grundlage für den Tagesordnungsvorschlag. 7. Änderung von Anträgen nach Einreichung7.1 Rechtschreibprüfung ohne relevante Änderungen 7.2 Sprachliche Prüfung 7.3 Verbesserung der Antragsqualität 7.4 Änderungen während des laufenden Bundesparteitags 8. Gültigkeit und Änderungen8.1 Diese Antragsordnung tritt mit Ende des Bundesparteitags 2017.2 in Kraft. 8.2 Diese Antragsordnung kann ausschließlich im Rahmen von Bundesparteitagen durch einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen geändert werden. 8.3 Änderungen treten jeweils mit Ende des Bundesparteitags, auf dem die Änderungen beschlossen wurden, in Kraft.
ANHANGArten von Anträgen1. Satzungsänderungsanträge(SÄA)Satzungsänderungsanträge (SÄA) ändern die Satzung. Kein Programm, keine Positionierungen. Satzung. Es empfiehlt sich, möglichst defensiv zu formulieren. Das heißt Formulierungen wie "wird im § 9 am Ende ein neuer Unterpunkt eingeführt" sorgen für weniger Konfliktpotential bei konkurrierenden Anträgen als eine konkrete Benennung des Unterpunkts. Satzungsänderungsanträge erfordern die Zustimmung von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen. 2. Satzungsbeiordnungsanträge (SBA)Satzungsbeiordnungen ändern lediglich die Beiordnung zu einer in der Satzung verankerten Regelung. Hierzu gehört zum Beispiel auch diese Antragsordnung. Satzungsbeiordnungsanträge erfordern die Zustimmung der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. 3. ProgrammanträgeProgrammänderungsanträge erfordern die Zustimmung von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen. In Vorbereitung des Bundesparteitags unterscheidet die Antragsordnung hier zu Gliederungszwecken wie folgt: 3.1 Anträge zum Grundsatzprogramm (GP) Eine Forderung nach Änderung eines bestimmten Gesetzesparagraphen ist für das Grundsatzprogramm ungeeignet, denn sie müsste bei Umsetzung der Änderung wieder aus dem Grundsatzprogramm entfernt werden. Um das Grundsatzprogramm übersichtlich zu halten, sind Grundsatzprogrammanträge möglichst auf ca. 100 Wörter in maximal zwei Absätzen zu beschränken. Die Formulierung sollte als Fließtext erfolgen und auf weitere Unterpunkte, Listen oder Aufzählungen verzichten. 3.2 Anträge zu Wahlprogrammen (WP) Da die Antragstexte nach Abstimmung nur noch redaktionell bearbeitet werden, sollte aber auch in einem Wahlprogramm möglichst allgemeinverständlich erklärt werden welche Ziele oder Forderungen die PIRATEN haben. Formulierungen wie "Wir wollen im § 123 BGB im Punkt (2) Satz 3 das Komma durch ein und ersetzen" sollten vermieden werden. Anträge zu Wahlprogrammen dürfen dem übergeordneten Parteiprogramm und dem Grundsatzprogramm nicht widersprechen! Anträge für das Wahlprogramm sind möglichst auf ca. 300 Wörter in maximal vier Absätzen zu beschränken. Die Formulierung sollte als Fließtext erfolgen und auf weitere Unterpunkte, Listen oder Aufzählungen verzichten. ===4. Sonstige Anträge=== 4.1 Positionspapiere (PP) Ein angenommenes Positionspapier stellt eine offizielle Aussage über die gegenwärtige Positionierung der Partei zu einem aktuellen Sachverhalt dar. Positionspapiere tauchen nicht im Partei- oder Wahlprogramm auf, werden aber auf der Wiki-Seite "Programm" verlinkt. Positionspapiere dürfen den Grundsatz-, Partei- und Wahlprogrammen nicht widersprechen! Positionspapiere erfordern die Zustimmung der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen 4.2 Sonstige Anträge (SO) AntragsbegründungWie schon im SO002 der aktuellen Antragskommission gesagt, ist eine Antragsordnung erforderlich, wenn SÄÄ010 angenommen wird. Auch ohne dessen Annahme, sollte die bestehende Antragsordnung aktualisiert werden. SO002 wurde von der amtierenden Antragskommission ausgearbeitet. Grundsätzlich sollte es auch dieser überlassen bleiben, das zu tun, da die in der Regel wissen, was sinnvoll ist. Parallel dazu hatte ich schon seit längerem eine neue Antragsordnung inkl. "How-To" in Vorbereitung. Diese hatte ich Anfang der Woche noch der Kommission vorgestellt. Obwohl gute Ansätze erkannt wurden, wurde leider nichts übernommen. Auch der Hinweis darauf, das Rootanträge kürzlich vom BuVo gestrichen wurden und diese nichts anderes aussagen, als ein Positionspapier, hat nicht gefruchtet. Da es zudem noch einige Unstimmigkeiten hinsichtlich den Verweisen auf die Satzung gibt und die Geltungsfrist der AO fehlt, habe ich mich entschlossen, den Antrag mit meiner Fassung doch noch einzureichen. Diese AO basiert weitgehend auf SO002, mit folgenden Abweichungen:
Wie gesagt, es sollte eigentlich nicht so sein, dass die Fachleute mit ihren Vorschlägen nicht durchkommen. Hier gibt es jedoch gravierende Punkte, die nicht korrekt sind bei SO002 (z. B. Verweis auf Satzung bei PP und SO. Die Antragsformen sind in Satzung gar nicht gelistet). Daher der Schritt, die eigene Version einzubringen. SchlusswortDenkt daran, dass Programme in der Regel nicht wirklich von den Wählerinnen und Wählern gelesen werden. Zudem ist es – besonders für eine Kleinpartei – sehr unwahrscheinlich, dass eine in einem Programm formulierte Forderung tatsächlich umgesetzt wird. Und wenn doch, dann aufgrund von Koalitionszwängen nicht 1:1 in der Form, wie sie im Antragstext vorgesehen war. Daher überlegt euch gut, ob wirklich jedes kleine Detail im Antrag ausformuliert werden muss, oder ob es nicht ausreicht, eine allgemeine Aussage zum Thema und den Zielen/Visionen der Piratenpartei zu treffen. Nicht jeder Aspekt und jede Sonderform muss angesprochen werden. Formuliert die Anträge kurz und kommt auf den Punkt. So kann ein mehrseitiger Antragsentwurf oft auf wenige Sätze reduziert werden, die das Kernproblem darlegen. Das erspart euch Arbeit, es wird für die Abstimmenden auf Parteitagen einfacher zu verstehen, was ihr sagen wollt. Zudem werden eure Anträge vor der Abstimmung auch gelesen und scheitern am Ende nicht an kleinen Details eines eigentlich unwichtigen Unterpunkts, der aber in der Formulierung lt. Antrag einfach nicht zustimmungsfähig ist. Und vielleicht schauen auch die Wählerinnen und Wähler mal in ein Programm, das auf wenigen Seiten alles Wichtige aussagt. Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Die vorgeschlagene Antragsordnung greift diese Ansätze auf, z. B. durch die Längenbeschränkung. Hinweis: Die Sonstigen Anträge SO008 und SO012 in der beim BPT2016.1 beschlossenen Fassung wurden in die Antragsordnung eingearbeitet. Diskussion
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