Antrag:Bundesparteitag 2017.1/Antragsportal/WP090

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2017.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP090
Einreichungsdatum
Antragsteller

Pakki

Mitantragsteller
  • Wolfgang Wiese
  • Uwe Stein
  • Joachim Paul
  • Frank Herrmann
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Innen- und Rechtspolitik
Zusammenfassung des Antrags Das ist der leicht abgeänderte und aktualisierte Programmteil "Asyl, Migration & Integration" aus dem Wahlprogramm 2013 mit Anpassungen an die aktuelle Gesetzeslage
Schlagworte Asyl, Migration, Integration, Flüchtlinge
Datum der letzten Änderung 23.03.2017
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Asyl, Migration, Integration

Antragstext

Modul 1: Für ein liberales Aufenthaltsrecht

Wir setzen uns für die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen und politischen Leben ein. Dabei darf die Herkunft keine Vorbedingung für die Möglichkeit der Beteiligung spielen. Es ist wichtig, dass jeder Mensch auf die Politik, von der er direkt betroffen ist, Einfluss nehmen kann. Migrationspolitik handelt von Menschen. Darum muss die Politik so gestaltet sein, dass sie auf die Erwartungen und Probleme der Betroffenen eingeht. Migrantinnen und Migranten sollen daher in alle Prozesse eingebunden sein, die ihre Möglichkeiten, Rechte und Pflichten betreffen. Deutschland ist ein von Einwanderung geprägtes Land.

Die Piratenpartei schätzt unsere pluralistische Gesellschaft, die von der Vielfalt der verschiedenen Menschen lebt. Migration und Mobilität bereichern unsere Gesellschaft. Mobilität umfasst dabei ein größeres Konzept als Migration alleine, denn sie betrifft auch Kurzzeit-Besucher, Touristen, Studierende, Forschende, Geschäftsreisende oder Familienmitglieder auf Besuch. Wir setzen uns darum für eine mobilitätsfreundliche Visapolitik ein, die z. B. Lernen und Arbeiten von Menschen aus Drittstaaten erleichtert. Dieses Konzept muss auch auf europäischer Ebene etabliert und durch entsprechende nationale Regelungen harmonisiert werden.

Modul 2: Faire Asylverfahren

Im Asylverfahren müssen Fluchtgründe geordnet und schlüssig vorgetragen werden und traumatische Erfahrungen ggf. mit detaillierten ärztlichen Gutachten belegt werden. Dafür braucht es Zeit für Unterstützung und Beratung in einer geschützten Atmosphäre, in der die eigenen Erfahrungen der Verfolgung und Flucht aufgearbeitet werden können. Die Berücksichtigung und zeitlich intensive Überprüfung kinderspezifischer Fluchtgründe muss wieder möglich gemacht werden. Chronisch erkrankte Kinder müssen im Sinne des Kindeswohls umfassend unterstützt werden, Flüchtlingsfamilien darf nicht die zum Teil lebensnotwendige Gesundheitsversorgung versagt werden. Menschen, die krank oder durch ihre Erlebnisse im Herkunftsland schwer traumatisiert sind, dürften nicht abgeschoben werden. Die Verschärfungen durch das sogenannte Asylpaket II verletzen elementare Rechte der Betroffenen und gehen an den Kern der humanitären Werte unseres Asylrechts. Wir wollen diese Änderungen rückgängig machen.

Modul 3: Erleichterung des Ehegattennachzugs

Die Familie steht laut Grundgesetz unter besonderem Schutz. Dennoch ist es für Ehegatten, die aus Nicht-EU-Ländern stammen, Pflicht, noch vor der Einreise nach Deutschland einen Sprachkurs Deutsch zu belegen und erfolgreich abzuschließen. Wir Piraten sehen hierin vor allem eine Abschreckungsmaßnahme gegenüber Ehegatten, die finanziell nicht gut ausgestattet sind, da Deutschkurse im Ausland oft teuer und mitunter mit hohem Aufwand verbunden sind. Wir fordern die Abschaffung der verpflichtenden Deutschkenntnisse noch vor der Einreise. Es ist vollkommen ausreichend, wenn nachziehende Ehegatten hier vor Ort Deutschkurse belegen.

Wir brauchen eine intensivere Politik für Menschen, die sich ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland aufhalten, um deren Recht- und Perspektivlosigkeit zu beenden. Dabei ist es wichtig, dass sowohl langfristige Konzepte entwickelt als auch kurzfristige Maßnahmen durchgeführt werden. Betroffen sind zum Beispiel Migrantinnen und Migranten, die zwar als Arbeitskräfte im Haushalt, im Gastgewerbe oder in der Altenpflege sehr geschätzt sind, aber aus den verschiedensten Gründen (abgelehnte Asylanträge, abgelaufene Duldungen von Flüchtlingen aus Bürgerkriegsgebieten, Entzug des Aufenthaltsrechts, abgelaufene Visa, nicht erneuerte Arbeitsgenehmigungen, Verlust des Aufenthaltsrechts durch Scheidung) keine gültige Aufenthaltsbewilligung mehr haben. Für diese Menschen wollen wir den Bildungszugang und die medizinische Versorgung sicherstellen.

Modul 4: Staatsangehörigkeit – mehrfach und durch Geburt

Wir setzen uns für die Akzeptanz doppelter und mehrfacher Staatsangehörigkeiten ein, um die Hürde zur Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit und des damit verbundenen Wahlrechts zu senken. Der Zwang zur Entscheidung für eine Staatsangehörigkeit (Optionspflicht) entfällt. Menschen, die seit langem in Deutschland leben, sollen unabhängig von wirtschaftlichen Kriterien die Möglichkeit haben, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen. Dies ist Teil des Integrationsprozesses, nicht dessen Ziel. Wir setzen uns für ein bedingungsloses Recht aller in Deutschland geborener Menschen, egal welcher Abstammung, auf die deutsche Staatsangehörigkeit ein.

Das Wahlrecht ist ein wichtiges Teilhaberecht. Wir setzen uns für das gleiche kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger wie für EU-Bürger ein, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Auch die Beteiligung an weiteren politischen Prozessen, zum Beispiel Volksbegehren, -initiativen und -entscheiden, sowie das Einbringen und Unterzeichnen von Petitionen, soll unabhängig von der Staatsangehörigkeit möglich sein. Solange Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, setzen wir uns für die Stärkung von demokratisch gewählten, mit ausreichenden Ressourcen ausgestatteten Kommunalen Ausländervertretungen zur Artikulation der eigenen Interessen ein. Auch die Ausländerbeiräte und Integrationsbeiräte auf allen Ebenen sollen als Interessenvertretung finanziell und personell gestärkt werden.

Modul 5: Für eine moderne, weltoffene Verwaltung

Um eine vernünftige Gesellschaftspolitik zu gewährleisten, müssen die zuständigen Akteure über finanzielle Ausgestaltung und ausreichende Unabhängigkeit verfügen. Um den Anforderungen einer vielfältigen Gesellschaft gerecht zu werden, setzen wir uns für die interkulturelle Öffnung der Verwaltung ein. Dies beinhaltet mehrsprachige Angebote in Formularen und auf Webseiten der Behörden sowie die Aus- und Weiterbildung von Bediensteten in interkultureller Kompetenz.

Damit Behörden auf die Interessen der Bevölkerung angemessen eingehen können, müssen sie die Diversität der Gesellschaft auch in ihren eigenen Reihen abbilden. Um dies zu erreichen, braucht es angemessene Bewerbungs- und Auswahlverfahren. Besondere Angebote für an Bewerbungen interessierte Menschen sollen Interesse und Selbstbewusstsein stärken und für mehr Bewerbungen aller gesellschaftlichen Gruppen sorgen. Die Piratenpartei Deutschland fordert anonymisierte Bewerbungsverfahren in der Verwaltung, um möglicher Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Nationalität, Aussehen, Alter oder weiterer nicht-einstellungsrelevanter Merkmale vorzubeugen.

Modul 6: Für eine tolerante und erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik

Arbeitsmarktpolitik sollte sich daran orientieren, Menschen in ihren Fähigkeiten zu bestärken, Vielfältigkeit anzuerkennen und Diskriminierung abzubauen. So können die Ziele, sowohl den Arbeitsmarkt offen und fair für alle Teilnehmer zu gestalten als auch als Volkswirtschaft erfolgreich zu sein, erreicht werden.

Wir fordern eine Stärkung des für Migrationsfragen zuständigen Staatsministeriums oder die Schaffung eines eigenen Bundesministeriums für Integrationsangelegenheiten, um die derzeit fragmentierten integrationspolitischen Aufgaben zu bündeln. Dabei werden die Verantwortungsbereiche unter den Ministerien des Innern, Arbeit und Soziales und Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu einem Bereich zusammengeführt. Integrationspolitik muss stringent und kohärent in einer Hand liegen.

Modul 7: Abschaffung des Mehr-Klassen-Systems auf dem Arbeitsmarkt

Wir wollen eine Mehr-Klassen-Situation auf dem Arbeitsmarkt beenden. Diskriminierungsmaßnahmen jeder Art stellen unnötige und unangemessene Hürden für die Menschen dar, schaffen unnötige Bürokratie für Arbeitgeber und behindern die Entwicklung der Wirtschaft. Wir setzen uns dafür ein, die gesetzliche Schlechterstellung von Menschen aus Nicht-EU-Staaten auf dem Arbeitsmarkt abzuschaffen. Außerdem soll die europaweite Übertragbarkeit von Sozial- und Rentenleistungen gefördert werden.

Durch die mangelnde Bereitschaft, ausländische Abschlüsse anzuerkennen, werden zum Teil hochqualifizierte Menschen an der Ausübung ihres erlernten Berufes oder an der Durchführung notwendiger Weiterbildungsmaßnahmen gehindert. Wir setzen uns für die Erleichterung der Anerkennung ausländischer Diplome und Zertifizierungen ein. In vielen Ländern ist die hier traditionelle duale Berufsausbildung nicht üblich. Das ist vor allem problematisch für ausländische Arbeitnehmer, die schon mehrjährige fundierte Berufserfahrung haben. Für die Anerkennung von nicht formalisierten beruflichen Erfahrungen, Qualifikationen und besonderen Fähigkeiten aus anderen Ländern sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden. So könnte es zum Beispiel möglich sein, durch eine Prüfung vor den Industrie- und Handelskammern oder Handwerksinnungen eine der Berufsausbildung gleichwertige Zertifizierung zu erhalten. Wir setzen uns ein für diskriminierungsfreie Prüfinhalte, die interkulturelle Kompetenz und Mehrsprachigkeit wertschätzen.

Modul 8: Gegen Diskriminierung und für Toleranz

Wir sprechen uns dagegen aus, verschiedene gesellschaftliche Gruppen gegeneinander auszuspielen und dabei die Kriminalisierung von ganzen Volksgruppen mutwillig in Kauf zu nehmen. Gerade Antiziganismus ist hier als altes und neues Phänomen zu erwähnen, das den gesellschaftlichen Zusammenhalt bedroht. Toleranz muss gleichzeitig Grundlage und Ziel des politischen Handelns sein. Die Bundesrepublik Deutschland muss sich ihrer Rolle als ausgleichender Faktor in der Mitte Europas stellen und ihrer historischen Verantwortung gerecht werden.

Noch immer werden viele Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe oder anderer äußerer Merkmale im alltäglichen Leben (z. B. bei der Vergabe von Wohnraum, Ausbildungs- und Arbeitsplätzen) benachteiligt. Gegen Diskriminierungen dieser Art sind gezielte Maßnahmen zu ergreifen. Statt einseitig bei Verhalten und Befähigungen der Benachteiligten anzusetzen, müssen diskriminierende Strukturen aufgedeckt, reflektiert und wirksam bekämpft werden.

Die Förderung von Toleranz und der Kampf gegen Diskriminierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zur Unterstützung der beteiligten Gruppen sind ausreichende finanzielle Mittel bereit zu stellen. Den Versuch, Rassismus, Diskriminierung, Intoleranz und Rechtsextremismus mit verschiedenen Formen politischen Protests gleichzusetzen, lehnen wir ab. Die Extremismusklausel stellt einen staatlichen Generalverdacht gegen zivilgesellschaftliches Engagement dar und gehört umgehend abgeschafft. Studien, die im Zusammenhang mit der Diversität der Gesellschaft erstellt werden, sollen grundsätzlich nachvollziehbar und transparent und unter Hinzunahme von externer Expertise aus Forschung und Wissenschaft erarbeitet und zeitnah veröffentlicht werden.

Modul 9: Chancengleichheit durch gemeinsames Lernen

Um Chancengleichheit zu erreichen, setzen wir uns für ein gemeinsames Lernen von Kindern mit verschiedenem sozialen Hintergrund ein. Den unterschiedlichen sozialen und kulturellen Hintergründen der Lernenden soll mit Achtung begegnet werden. Mehrsprachigkeit ist ein Wert, den es zu fördern gilt. Wir begrüßen muttersprachlichen Unterricht zur Festigung der Muttersprache und zum leichteren Erwerb des Deutschen. Dies darf jedoch nicht mit Selektion der Lernenden in verschiedenen Klassen anhand von Sprache und Herkunft einhergehen. Der muttersprachliche Unterricht sollte bestehende Sprachfähigkeiten zertifizieren und somit als Qualifikation wertschätzen. Die Didaktik von „Deutsch als Zweitsprache“ soll stärker in die Lehrerausbildung und die Fortbildungen eingehen.

Es gehört zu gelungener Inklusion, wenn auch Migrantinnen und Migranten als Lehrkräfte tätig sind. Dies hilft Kindern ohne Migrationshintergrund, Migranten zu respektieren, und Kindern mit Migrationshintergrund, sich die Lehrkräfte als Vorbild zu nehmen. Wir schlagen die Vergabe von Stipendien für Lehramtsstudierende mit Migrationshintergrund vor, um diese zum Lehramtsstudium zu ermutigen und sie zu fördern. Lehrkräfte müssen in ihrer Aus- und Weiterbildung sensibilisiert werden, wie sich Selektionsmechanismen auswirken. Ihnen sollte beispielsweise vermittelt werden, wie sich ihre eigene Herkunft, Bildung und gesellschaftliche Positionierung unbeabsichtigt auf ihren Unterricht und ihre Leistungsbewertungen auswirkt.

Antragsbegründung

Das ist der leicht abgeänderte und aktualisierte Programmteil "Asyl, Migration & Integration" aus dem Wahlprogramm 2013 mit Anpassungen an die aktuelle Gesetzeslage

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge