Antrag:Bundesparteitag 2017.1/Antragsportal/WP089

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2017.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP089
Einreichungsdatum
Antragsteller

Xwolf

Mitantragsteller
  • Sascha Ruschel
  • Daniel Mönch
  • Andrea Keddi
  • Nadine Englhart
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Internet und Netzpolitik
Zusammenfassung des Antrags Keine Depublikation - Dauerhafte Archivierung und Bereitstellung
Schlagworte Depublikation, Werke, Urheberrecht
Datum der letzten Änderung 24.03.2017
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Depublikation

Antragstext

Die Piratenpartei Deutschland setz sich für die Aufhebung der Depublikationspflicht für Öffentlich rechtliche Sender ein. Zudem wünscht sie, dass die dauerhafte Bereitstellung aller Werke und Medien gewährleistet wird und sie auch archiviert werden.

Antragsbegründung

Depublizieren ist das Entfernen von Internetseiten aus dem öffentlich zugänglichen Bereich, das die Online-Angebote (Telemedien) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland im Sommer 2009 für ihre Archivbestände begannen und seit dem 1. September 2010 auch für die laufende Berichterstattung nach meist siebentägiger Frist durchführen. Die gemäß Rundfunkstaatsvertrag (RStV) depublizierten Internetseiten müssen bei diesem Vorgang nicht gelöscht werden, sie sind aber nicht mehr öffentlich abrufbar. Nach ARD-Einschätzung ist das deutsche Verfahren zum Depublizieren öffentlich-rechtlicher Internetseiten das aufwändigste weltweit

Die Pflicht zu Depublikation von Werken (Internetseiten, Artikeln, Videobeiträge u.a.) die durch die öffentlich-rechtlichen Sender erstellt und online bereitgestellt wurden, wird aufgehoben.

Gleichzeitig wird dem Bundesarchiv die Aufgabe übertragen, die dauerhafte Archivierung aller betreffenden Werke sicher zu stellen und Portale zu schaffen, mit denen diese jederzeit und uneingeschränkt durch alle Bürger abgerufen werden können. Dem Bundesarchiv sind hierzu entsprechende MIttel und Befugnisse bereit zu stellen. Das Bundesarchiv (BArch) ist eine der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstellte Bundesoberbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Es hat das Archivgut des Bundes und seiner Vorgängerinstitutionen auf Dauer zu sichern, nutzbar zu machen und wissenschaftlich zu verwerten. (Aufgaben des BArch: http://www.bundesarchiv.de/bundesarchiv/aufgaben/index.html.de ). Das Bundesarchiv erhält das Mandat, mit den öffentlich-rechtlichen Sendern über notwendige technische Voraussetzungen zu verhandeln.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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