Antrag:Bundesparteitag 2017.1/Antragsportal/WP089
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2017.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP089 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Internet und Netzpolitik |
Zusammenfassung des Antrags | Keine Depublikation - Dauerhafte Archivierung und Bereitstellung |
Schlagworte | Depublikation, Werke, Urheberrecht |
Datum der letzten Änderung | 24.03.2017 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelDepublikation AntragstextDie Piratenpartei Deutschland setz sich für die Aufhebung der Depublikationspflicht für Öffentlich rechtliche Sender ein. Zudem wünscht sie, dass die dauerhafte Bereitstellung aller Werke und Medien gewährleistet wird und sie auch archiviert werden. AntragsbegründungDepublizieren ist das Entfernen von Internetseiten aus dem öffentlich zugänglichen Bereich, das die Online-Angebote (Telemedien) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland im Sommer 2009 für ihre Archivbestände begannen und seit dem 1. September 2010 auch für die laufende Berichterstattung nach meist siebentägiger Frist durchführen. Die gemäß Rundfunkstaatsvertrag (RStV) depublizierten Internetseiten müssen bei diesem Vorgang nicht gelöscht werden, sie sind aber nicht mehr öffentlich abrufbar. Nach ARD-Einschätzung ist das deutsche Verfahren zum Depublizieren öffentlich-rechtlicher Internetseiten das aufwändigste weltweit Die Pflicht zu Depublikation von Werken (Internetseiten, Artikeln, Videobeiträge u.a.) die durch die öffentlich-rechtlichen Sender erstellt und online bereitgestellt wurden, wird aufgehoben. Gleichzeitig wird dem Bundesarchiv die Aufgabe übertragen, die dauerhafte Archivierung aller betreffenden Werke sicher zu stellen und Portale zu schaffen, mit denen diese jederzeit und uneingeschränkt durch alle Bürger abgerufen werden können. Dem Bundesarchiv sind hierzu entsprechende MIttel und Befugnisse bereit zu stellen. Das Bundesarchiv (BArch) ist eine der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstellte Bundesoberbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Es hat das Archivgut des Bundes und seiner Vorgängerinstitutionen auf Dauer zu sichern, nutzbar zu machen und wissenschaftlich zu verwerten. (Aufgaben des BArch: http://www.bundesarchiv.de/bundesarchiv/aufgaben/index.html.de ). Das Bundesarchiv erhält das Mandat, mit den öffentlich-rechtlichen Sendern über notwendige technische Voraussetzungen zu verhandeln. Diskussion
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