Antrag:Bundesparteitag 2017.1/Antragsportal/WP087
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2017.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP087 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Internet und Netzpolitik |
Zusammenfassung des Antrags | Abschaffung des Leistungsschutzrecht |
Schlagworte | LSR, Internet |
Datum der letzten Änderung | 23.03.2017 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelLeistungsschutzrecht AntragstextDas Leistungsschutzrecht hat sich als Fehlentscheidung erwiesen. Die Piratenpartei setzt sich für seine Abschaffung ein. Die (Verhandlungs)Position freiberufliche Künstler und Urheber gegenüber Verlagen und Medien soll gestärkt werden. Diese Stärkung wird durch das sogenannte Leistungsschutzrecht nicht erreicht. Im Gegenteil stärkt dies die Position von Verlagen und Medien als "Gatekeeper" und behindert solche Freischaffenden, die nicht durch Verwertsgesellschaften vertreten werden (wollen). Die negativen Auswirkungen des bisherigen Leistungsschutzrechts zeigen zudem, dass es überdies die Bedingungen a, Standardort Deutschland für junge und kreative Internet-Agenturen verschlechterte. AntragsbegründungDie Erkenntnisse zu den negativen Wirkungen des Leistungsschutzrechtes wurden bereits hinlänglich nachgewiesen. So unter anderem auch bei der Anhörung von Urheberrechtsexperten im Bundestagsausschuss ›Digitale Agenda‹ (vgl. auch https://www.piratenpartei.de/2014/12/04/google-abgabe-hat-versagt-piratenpartei-will-ruecknahme-des-leistungsschutzrechts/ ). Trotzdem versagte die große Koalition darin, eine Verbesserung oder eine Rücknahme herbei zu führen. Die Piratenpartei arbeitete seit der Veröffentlichung des ersten Regierungsentwurfes daran, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger zu verhindern. So startete der Themenbeauftragte für Urheberrecht, Bruno Kramm, bereitsvor einigen Jahren eine Bundestagspetition gegen das Leistungsschutzrecht, welche die erforderliche Zahl der Unterschriften aber nicht erreichte. Die Piratenfraktion in Schleswig-Holstein konnte 2012 erfolgreich durchsetzen, dass das Land im Norden Widerspruch gegen das Leistungsschutzrecht im Bundesrat einlegte. Ähnliche Anträge der Piratenfraktionen in anderen Ländern folgten hier. Der Antrag soll die Positionierung der Piratenpartei in der Frage nochmals deutlich festhalten und klar machen, dass die Piratenpartei weiterhin die Abschaffung des Leistungsschutzrechts fordert. Dies ist auch mit Blick auf Bestrebungen von Interessensgruppen wichtig, die das Leistungsschutzrecht auf europäischer Ebene heben wollen (vgl. Julia Reda führt hierzu bereits fraktionsübergreifend den Widerstand auf EU-Ebene an: "Das EU-Leistungsschutzrecht stößt nicht nur in der Bevölkerung auf breiten Widerstand. Dass sich nun Abgeordnete aus allen Fraktionen dem Protest anschließen, macht mich zuversichtlich, dass das Parlament die Linkfreiheit verteidigen und das Leistungschutzrecht ablehnen wird. Das EU-Leistungsschutzrecht soll im Gegensatz zum ähnlichen Gesetz, das in Deutschland seit 2013 in Kraft ist, nicht nur Suchmaschinen und Nachrichtenaggregatoren, sondern auch soziale Netzwerke und sogar Blogger zur Kasse bitten, wenn sie kurze Anreißer von Nachrichteninhalten verbreiten. Die vorgesehene Schutzfrist ist zwanzigmal so lange wie in Deutschland. Im Gesetzesentwurf ist keinerlei Ausnahme für kürzeste Textpassagen oder für Privatpersonen vorgesehen." (https://www.piratenpartei.de/2017/01/11/julia-reda-fuehrt-fraktionsuebergreifenden-widerstand-gegen-eu-leistungsschutzrecht-an-2/) Diskussion
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