Antrag:Bundesparteitag 2017.1/Antragsportal/WP071
<- Zurück zum Antragsportal
Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2017.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | WP071 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
|
Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Wirtschaft und Finanzen |
Zusammenfassung des Antrags | Spendegebot von Lebensmitteln mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum an karitative Einrichtungen ohne steuerliche Mehrbelastung |
Schlagworte | Lebensmittel, Spenden, Karitative Einrichtungen, nicht wegwerfen, Steuerfrei |
Datum der letzten Änderung | 26.03.2017 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelLebensmittelverschwendung begrenzen AntragstextLebensmittel gehören auf den Tisch, nicht in die Tonne. Die Piratenpartei setzt für die Schaffung einer Richtlinie ein, die Unternehmen der Lebensmittelindustrie und des Lebensmitteleinzelhandels dazu anhält, nicht mehr für den Verkauf geeignete aber dennoch genießbare Waren der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Dies kann in der Weitergabe an karitative Organisationen oder durch die Bereitstellung zur kostenfreien Mitnahme geschehen. Sicherzustellen ist dabei die vorzugsweise Verteilung an Bedürftige. Dies ist ein steuerfreier Vorgang. Ein Wiederverkauf ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Der Kostenaufwand für eine Abholung und Weiterverteilung darf umgelegt werden. Der Aufwand ist nachzuweisen. AntragsbegründungIn Deutschland werden jährlich ca. 11 Mio. Tonnen Lebensmittel vernichtet, davon 550.000 im Handel (1) Ein Großteil davon ist noch genießbar. Es ist an der Zeit, diese Verschwendung zu beenden. Frankreich (2) ist da schon wesentlich weiter, als Deutschland. Nicht nachvollziehbar ist, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Konsumenten dazu auffordert, weniger wegzuwerfen, es aber tunlichst unterlässt, das Gleiche von Handel, Gewerbe und Industrie einzufordern. (3) Ein Nebeneffekt ist dabei, dass es nicht mehr notwendig sein wird, das so genannte Containern straffrei stellen zu müssen. Eine Forderung aus dem Bundesprogramm (4) wäre damit indirekt erfüllt. Abzuwarten hinsichtlich bleibt, wie sich eine ähnlich ausgerichtete Aktion auf change.org (5) auf die Bundesgesetzgebung zu dieser Frage auswirkt. Gestrichen werden könnte ein Beschluss dann immer noch.
Diskussion
Konkurrenzanträge |