Antrag:Bundesparteitag 2017.1/Antragsportal/WP050

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2017.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP050
Einreichungsdatum
Antragsteller

Hanns-Jörg Rohwedder aka Danebod @Flaeskedansker

Mitantragsteller
  • Ingolf Müller aka Tensor
  • Thomas Gaul, @Thomas1G
  • k-nut, @pirat761
  • Joshibaer (UweFischer)
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Umwelt und Verbraucherschutz
Zusammenfassung des Antrags Nachhaltigkeit als Piratenprinzip. Verbesserter Umwelt- und Naturschutz
Schlagworte Natur, Biodiversität, Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Wasser, Böden, Luft
Datum der letzten Änderung 23.03.2017
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Nachhaltigkeit in Umwelt und Natur

Antragstext

Präambel

Nachhaltigkeit ist Piratenprinzip. Das Recht auf sauberes Wasser, saubere Luft, vitale Böden und ein gemeinwohlorientierter Zugriff auf Naturressourcen sind Teil der allgemeinen Menschenrechte, auch für kommende Generationen.

Wir setzen auf die Entwicklung nachhaltiger Strukturen durch eine Politik der Förderung von Möglichkeiten und Ideen. Da die Vielfalt der Ideen und deren Umsetzung eine Voraussetzung für Innovation und Anwendung darstellt, sind die Bürger nicht nur Verursacher, sondern auch Entscheider und Antriebsmotor für Veränderungen. Damit wird im Sinne des Bürgers und künftiger Generationen eine offene Entwicklung ermöglicht, die als Ziel ein Leben der Menschen in Einklang von Natur, Lebensraum, Technik und Arbeit hat und dadurch eine gute Lebensqualität sichert. Die Formulierung von verbindlichen Zielen innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens lehnen wir ab. Erfolgreiche Umweltpolitik muss sich ständig am Möglichen und Erwünschten messen und Impulse für die Zukunft geben.

Wir wissen, dass unser aller Leben von einer intakten Natur abhängt. Aus diesem Grund müssen in einer zukunftsfähigen Gesellschaft Ressourcen so genutzt werden, dass sie auch für nachfolgende Generationen zur Verfügung stehen. Hierzu sind ein bewusster und verantwortungsvoller Umgang und eine faire Verteilung der Ressourcen erforderlich. Deshalb fördern wir Entwicklungen für eine zukunftsfähige Gesellschaft, die Ressourcen auch in der Verantwortung für unsere Nachfahren nutzt. Bei erneuerbaren Ressourcen müssen dafür Verbrauch und Regeneration im Gleichgewicht sein.

Bei nicht nachwachsenden Ressourcen wird die Einführung einer möglichst regionalen Kreislaufwirtschaft angestrebt. Dazu ist es notwendig, den ganzen Weg eines Produktes zu betrachten, vorhandene umweltschonende Technologien bevorzugt zu nutzen sowie die Entwicklung und den Einsatz neuer Technologien verantwortungsvoll voranzutreiben. Technologien, die unabsehbare und nicht zu verantwortende Folgen haben, lehnen wir ab.

Die technologische Entwicklung bietet neue Möglichkeiten, auch ohne oder mit geringem Verzicht auf Mobilität, Komfort und Konsumgüter nachhaltig zu leben. Wir wollen die naturwissenschaftliche Grundlagenforschung und die Erforschung ressourcenschonender Technologien fördern, die eine nachhaltige Gesellschaft stützen. Dies beinhaltet ausdrücklich eine Reform des Patentrechts.

Die Forschungsergebnisse, vor allem aus öffentlich finanzierten Programmen, sind auf ihre Bedeutung hin zu prüfen und der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Wir setzen uns für gesellschaftliche Entwicklungen ein, die Gemeinnutz vor Eigennutz stellen. Die allgemeine Aufklärung der Bevölkerung und der freie Zugang zu Wissen und Forschungsergebnissen müssen gefördert werden, um den Bürgern zu ermöglichen, auf solider Basis in nachhaltige Projekte zu investieren und neue Technologien einzusetzen. Der Wissenstransfer über Nationalgrenzen muss gefördert werden, da der Nutzen für die nationale Wirtschaft nicht der alleinige Zweck der Forschung ist.

Deutschland hat durch seine Hochschul- und Forschungslandschaft eine gute Ausgangsposition, um Zukunftstechnologien in die industrielle Entwicklung zu überführen. Deren Nutzung zur Erhöhung der Effizienz ist ein notwendiger Schritt zur Modernisierung der vorhandenen Strukturen und des Transfers.

Viele der heutigen Umweltprobleme – vom Schrumpfen der Artenvielfalt bis zum Versagen der Atommülldeponierung – sind auch das Resultat einer Ohnmacht der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Interessen immer stärker mit dem Staat verflochtener Wirtschaftskräfte. Daher fordern wir beim Thema Umwelt mehr Transparenz im Handeln von Regierungen und Unternehmen und eine stärkere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungsprozessen. Der freie und nutzerfreundliche Zugang zu Umweltinformationen ist eine wichtige Voraussetzung hierfür und muss weiter verbessert werden.

Wir setzen uns für eine Umweltpolitik ein, die mit allen Politikbereichen vernetzt ist. Umweltpolitik ist erfolgreicher, wenn die Interessen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und das Zusammenspiel unterschiedlicher Politikbereiche berücksichtigt werden. Hierzu gehört insbesondere die Verbindung der Umweltpolitik mit Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, der Gesundheitspolitik, der Landwirtschaft , Raumplanung, Bauen und Verkehr, Industriepolitik und Energiewirtschaft.

Ein Schwerpunkt der Naturpolitik ist die freie Entfaltung der Arten in großen zusammenhängenden naturnahen Gebieten. Es darf kein Primat der wirtschaftlichen Nutzung mehr geben, sondern diese steht in Abwägung mit weiteren gesellschaftlichen Zielen wie Nachhaltigkeit und Biodiversität. Diese müssen deutlich mehr als bisher in Nutzung von Fläche und anderen Naturressourcen sowie die Gesellschaftsentwicklung einfließen. Wir wollen Ewigkeitsnutzen statt Ewigkeitsschäden.

Programmteil

Deutschland muss einen ausreichend großen Anteil seiner Flächen in Wildnis umwandeln. Eingriffe und Maßnahmen dort dürfen nur dem Zweck der Stärkung der Biodiversität dienen. Privaten Grundbesitzern müssen wirtschaftliche Anreize zur Beteiligung an solchen Projekten geboten werden.

Wir fordern die weitere Vernetzung kleiner und zerstreut liegender wertvoller Naturgebiete mit einer Pflege, die der Verbesserung der Biodiversität dient. Größere zusammenhängende Naturgebiete mit hoher Biotopvariation und Übergängen zwischen offenem Land und Wäldern, trockenen und feuchten Gebieten werden eingebunden.

Der Bund stellt weitere Mittel zur Verfügung, damit er selbst oder entsprechende Stiftungen weiteren Grund und Boden zur Erreichung von Naturschutz- und Biodiversitätszielen aufkaufen kann.

Natürlich einwandernde Arten vervollständigen die Ökosysteme und stärken die Biodiversität im Klimawandel. Sie werden deshalb geschützt und bekommen ihren Platz in unserer Natur. Das gilt auch für große Fleischfresser wie Großgreifvögel, Wölfe und Goldschakale. Die gezielte Wiederansiedlung ursprünglich heimischer Arten dient der Biodiversität.

Menschen müssen in Freizeit und Tourismus Naturerlebnisse haben können. Kontakt zur Natur und Wissen über ihre Zusammenhänge helfen dem Verständnis für einen Naturschutz, der kein Selbstzweck ist, sondern unsere Lebensgrundlagen sichert.

Jäger und Fischer mit ihren Hegeverpflichtungen leisten ihren Beitrag zu Naturschutz, Biodiversität und Bildung. Wir erkennen nachhaltige Jagd und Fischerei als eine legitime Nutzung biologischer Ressourcen an.

Ebenso würdigen wir die Arbeit der Natur- und Umweltschutzverbände. Für die ehrenamtlich aktiven Menschen dort wollen wir eine systematische Förderung ähnlich der Sportförderung des Breitensportes.

Wir fordern ein bundesweit einheitliches Verbandsklagerecht für anerkannte Verbände aus den Bereichen Natur- und Umweltschutz, Tierschutz, Jagd und Fischerei.

Wasser ist unser wichtigster Rohstoff und Lebensmittel. Der Schutz von Oberflächen- und Grundwasser hat höchste Priorität. Die Wasserrahmenrichtlinie muss verstärkt und konsequenter umgesetzt werden.

Trinkwasser ist Menschenrecht. Das Recht auf sauberes Trinkwasser ist laut UN Resolution 64/292 ein Menschenrecht. Weil derartige Resolutionen nicht rechtlich binden, setzen wir uns dafür ein, das Recht auf sauberes Trinkwasser als grundlegendes Menschenrecht im Grundgesetz zu verankern.

Wasserschutzgebiete sollen auch der Biodiversität dienen. Der Einrichtung offener Flächen ist der Vorzug gegenüber weiterer Aufforstung zu geben. Bei nährstoffbelasteten Arealen müssen überschüssige Nährstoffe entfernt werden.

Oberflächengewässer und ihre Randzonen sollen vermehrt, aber nicht ausschließlich, der Natur dienen. Renaturierung zur Wiederherstellung ihrer freien Dynamik ist ein wichtiges Ziel. In solche Maßnahmen müssen Land- und Forstwirtschaft und Freizeitaktivitäten integriert werden. In hochwassergefährdeten Gebieten werden deutlich mehr potenzielle Überschwemmungsgebiete zum Abfedern von Hochwasserereignissen eingerichtet. Das ist gleichzeitig eine günstige und wirksame Klimafolgenanpassung. Mehr Offenland und Bruchwälder verbessern zudem die Umgebungsbedingungen für das Grundwasser.

Menschliches Abwasser enthält Nährstoffe. Phosphor und Stickstoff müssen vermehrt zurückgewonnen werden, um sie als Dünger wieder einzusetzen. Das erhöht die Qualität des abgeleiteten Abwassers und vermindert den Nährstoffeintrag in unsere Oberflächengewässer.

Wir wollen ein Verbot der Einbringung endokrinologisch wirksamer Substanzen wie Weichmacher für Kunststoffe in die Umwelt. Hierzu bedarf es der Erstellung einer Gefahrenbewertung in Bezug auf die endokrinologische Wirksamkeit aller chemischen Substanzen, analog zur Gefahrenbewertung der Toxizität.

In der Forstpolitik fordern wir verstärkten Anbau von Mischwäldern, die Klimaschutz, Klimaanpassung und Biodiversität stärken. Wälder dienen nachhaltiger Forstwirtschaft, Naturschutz, Biodiversität und Erholung und sind Kohlenstoffsenken.

Der gute ökologische Zustand unserer Böden ist wieder herzustellen und zu erhalten. Wiederherstellung und Sicherung natürlicher Bodenfunktionen und -strukturen sind unabdingbar für Land-und Forstwirtschaft, Naturschutz und Biodiversität sowie den Wasserschutz und nützen dem Hochwasserschutz und der Grundwasserneubildung.

Der Flächenverbrauch muss weiter abnehmen, Flächenrecycling in den Vordergrund gestellt werden.

Die Luftreinhaltung muss verbessert werden. Umwelt- und Gesundheitsschäden durch Schadstoffe und Feinstäube aus menschlichen Aktivitäten sind rasch und deutlich zu vermindern.

In der Bundesrepublik gibt es erhebliche umweltschädliche Subventionen in den Bereichen Energiebereitstellung und -nutzung, Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie Land- und Forstwirtschaft und Fischerei. Diese sind einzustellen und durch eine umweltverträgliche ­ Subventionspolitik zu ersetzen.

Wir wollen einen ökologischen Strukturwandel mit besserer Ressourcenausnutzung durch Effizienzsteigerungen und Wiederverwertung, der Flächenverbrauch und Umweltbelastungen vermindert und dabei wirtschaftliche Härten vermeidet.

Wir setzen uns für eine ökologische Kreislaufwirtschaft mit einer priorisierten Reihenfolge Upcycling, Recycling, Downcycling, thermische Verwertung, Deponierung ein.

Wir wollen eine Verringerung umwelt- und gesundheitsschädlicher Umweltbelastungen. Schadstoffeinträge aus Industrie, Verkehr und Landwirtschaft in die Umgebung müssen reduziert werden. Gesetzgebung, Verordnungen und technische Anleitungen müssen laufend überprüft und verbessert werden. Internationale Abkommen sind einzuhalten und mit dem Ziel der Verbesserung weiter zu entwickeln.

Fast 50 Jahre nach dem Erlass der ersten Umweltgesetze ist es an der Zeit, diese übersichtlich und transparent zusammenzufassen. Wir wollen ein Bundesumweltgesetzbuch, in dem die relevanten Gesetze und Verordnungen analog zu den Sozialgesetzbüchern zusammengestellt werden.

Wir fordern die Abschaffung des Bergrechts. Das heute geltende Bergrecht steht in einer Tradition intransparenter, undemokratischer, obrigkeitsstaatlicher und autoritärer Gesetzgebungen, die Grundrechte aushebeln. Die nötigen das Bergrecht ersetzenden Neuregelungen sollen in das zu schaffende Bundesumweltgesetzbuch aufgenommen werden.

Das Verursacherprinzip muss konsequent umgesetzt werden. Wer Schäden anrichtet, muss dafür einstehen. Dabei hat die Wiederherstellung des früheren Zustandes Priorität vor Straf- und Bußgeldzahlungen.

Antragsbegründung

Dieser Antrag ergänzt Anträge aus den Bereichen Energie, Bauen und Verkehr und Landwirtschaft im gesamten breiten Themenfeld.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge