Antrag:Bundesparteitag 2017.1/Antragsportal/WP017
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2017.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP017 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Innen- und Rechtspolitik |
Zusammenfassung des Antrags | Asyl, Migration und Konfliktprävention begleiten |
Schlagworte | Asyl, Migration, Konfliktprävention, Konfliktforschung |
Datum der letzten Änderung | 26.03.2017 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelAsyl, Migration und Konfliktprävention begleiten AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text im Wahlprogramm Asyl- und Migrationspolitik zu beschließen. Die bereits beschlossenen Wahlprogrammanträge werden soweit sie diesen Formulierungen nicht entgegenstehen, als erklärende Ergänzung angefügt. Modul I. Ursachenbekämpfung, Konfliktprävention Flucht- und Migrationsbewegungen und bewaffnete Konflikte haben Ursachen. Ziel unserer Politik muss es sein, frühzeitig Konfliktentwicklungen zu erkennen und diesen entgegen zu wirken. Nahrung und Wasser und andere, wichtige Ressourcen müssen zur Verfügung stehen, damit die Menschen nicht allein deswegen in andere Gegenden ziehen müssen, um zu überleben. Außerdem muss für diese Menschen vor Ort immer auch eine Lebensperspektive vorhanden sein. Wird eine besiedelte Gegend insbesondere durch die klimatischen Bedingungen unbewohnbar, muss anderswo oder anderweitig Raum zum menschenwürdigen Leben geschaffen werden. Um bewaffnete Konflikte zu unterbinden, sind die Ursachen festzustellen, ist ein striktes Waffenembargo durchzusetzen und eine Entwaffnung der Streitparteien durchzuführen. Militärisches Eingreifen lehnen wir grundsätzlich ab. Ob in besonderen Einzelfällen wie organisierter Völkermord ein Eingreifen unabwendbar ist, bedarf einer besonders sorgfältigen Abwägung und eines Beschlusses der Vereinten Nationen.
Wir erkennen an, dass Menschen aus den verschiedensten Gründen zu uns kommen und bei uns dauerhaft leben wollen. Den Umfang regelt ein Zuwanderungsgesetz, das auch angemessen berücksichtigt, dass die Ursachen für Migration unterschiedlich sind. Insbesondere werden Menschen aus den Ländern bevorzugt, die durch die wirtschaftlichen Aktivitäten Deutschlands in der Vergangenheit besonders negativ betroffen sind. Ein angemessener wirtschaftlicher Ausgleich vor Ort ist generell zu leisten. Wenn in einem Land wieder eine ausreichende Lebensperspektive für die Menschen besteht, soll diese Art der Bevorzugung anderen zukommen.
Das Grundrecht auf Asyl und die Inhalte der Genfer Konvention sind für uns nicht verhandelbar. Geflüchtete genießen den Schutz der Gemeinschaft und ihrer Institutionen. Auch die Familienzusammenführung ist ein Grundrecht. Geflüchtete haben nach ihrer Registrierung und der Aushändigung eines Personaldokumentes Freizügigkeit im Land. Am Ort ihres dauerhaften Aufenthaltes ist eine menschenwürdige Lebensführung zu ermöglichen. AntragsbegründungDie Ursachen für Flucht und der Wunsch nach Migration sind sehr unterschiedlich. Fluchtbewegungen sind in aller Regel vorhersehbar und die Ursachen müssen rechtzeitig erkannt werden. Hilfeleistung ist ein Gebot des Menschenrechts. Deutschland trägt durch den Eingriff in die Märkte auch Verantwortung für schlechte Lebensbedingungen vor Ort. Soweit darf es gar nicht kommen, wenn eine nachhaltige Politik betrieben werden soll. Konflikte haben eine Geschichte und durch frühzeitige Reaktion ist es besser möglich, dass es gar nicht so weit kommt. Dafür muss man Konfliktforschung betreiben und deren Erkenntnisse auch ernst nehmen. Diskussion
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